Dashboard Ländersäule
Daten zur 100 Mrd. Euro Ländersäule des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität im Überblick.
Für die Umsetzung der der Ländersäule sind die Länder zuständig. Die Einzelheiten hierzu sind im Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) geregelt. Die Länder berichten dem BMF jährlich zum 31. März den Stand der gebundenen Mittel zum Stichtag 1. Januar aggregiert nach Infrastrukturbereich und nach Status der Maßnahme. Nach Abschluss der Maßnahmen erhält das BMF im übernächsten Jahr auf den Maßnahmenabschluss maßnahmenspezifische Informationen (vgl. Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des LuKIFG [PDF, 617 KB]). Die vorliegenden Daten werden im Dashboard benutzerfreundlich dargestellt und stehen auch als Rohdaten zum Download zur Verfügung. Die Daten zur Mittelbindung werden jährlich aktualisiert. Ein detaillierteres Wirkungsmonitoring wie in der Bundessäule erlauben die Daten jedoch nicht. Dieses reduzierte Berichtswesen entspricht weitestgehend dem anderer Förderprogramme und ist dem mit den Ländern vereinbarten Ziel einer bürokratiearmen und einfachen Ausgestaltung und Verwendungsmöglichkeit der Mittel geschuldet.
Der aktuelle Stand im Dashboard gibt ein erstes Bild zu einem frühen Zeitpunkt der Umsetzung des LuKIFG wieder. Der Schwerpunkt der vorliegenden Daten liegt auf dem Stand der gebundenen Mittel für geplante Maßnahmen. Viele Länder befanden sich zum Betrachtungszeitpunkt 1. Januar 2026 noch in der Schaffung der rechtlichen Grundlagen zur Umsetzung des LuKIFG, sodass Nullmeldungen erfolgten. Zum Umsetzungsstand des LuKIFG in den Ländern siehe auch die einmaligen Berichte der Länder zum 31. März 2026, die im Dashboard in der Länderansicht zum Download hinterlegt sind.
Zusätzlich werden im Dashboard die Mittelabflüsse an die Länder abgebildet und quartalsweise aktualisiert. Die Länder sind zum Abruf der Mittel ermächtigt, sobald die Mittel zur Begleichung fälliger Rechnungen innerhalb von drei Monaten benötigt werden. Sie können Ausgaben aber auch längerfristig vorfinanzieren, wovon viele Länder Gebrauch machen. Daher ist der Mittelabfluss ein nachlaufender Indikator und nur von begrenzter Aussagekraft für den Stand der Umsetzung des LuKIFG.
- Die Mittelbindung im LuKIFG zeigt an, in welchem Umfang Mittel zum jeweiligen Stichtag bereits für begonnene, geplante und abgeschlossene Maßnahmen rechtlich gebunden wurden. Sie zeigt damit an, in welchem Umfang Mittel in einem Land bereits für konkrete Maßnahmen gebunden wurden, auch wenn die Auszahlung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.
- Der Mittelabfluss bezeichnet die kassenwirksam an die Länder abgeflossenen Mittel. Er wird im Dashboard quartalsweise aktualisiert. Die tatsächlich getätigten Investitionen können davon abweichen, weil Länder beispielsweise vorfinanzieren.
- Insgesamt umfasst die Ländersäule des SVIK 100 Mrd. Euro. Die Verteilung auf die einzelnen Länder erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel und ist festgehalten in § 2 Abs. 1 LuKIFG bzw. § 1 Abs. 1 VV LuKIFG.
- Die Infrastrukturbereiche, in die Mittel der Ländersäule investiert werden können, sind nicht abschließend festgelegt, vgl. § 3 Abs. 1 LuKIFG. Sie müssen der Erfüllung von Landesaufgaben oder kommunalen Aufgaben dienen. Gleichzeitig müssen die Investitionsmaßnahmen auf eine längerfristige Nutzung der jeweiligen Infrastruktur auch unter Berücksichtigung der absehbaren demografischen Veränderungen abzielen.
- Als geplant gilt eine Maßnahme, sobald diese bei der zuständigen Stelle des Landes angemeldet wurde. Die Mittelbindung für geplante Maßnahmen zeigt damit an, in welchem Umfang Mittel bereits für konkrete Maßnahmen gebunden wurden, auch wenn die Auszahlung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.
- Als begonnen gilt eine Maßnahme mit dem Zeitpunkt des ersten Vertrags für die Leistungserbringung einer Maßnahme, bei Baumaßnahme können die Länder – sofern bestimmbar – auch den Baubeginn vor Ort zugrunde legen.
- Als abgeschlossen gilt eine Maßnahme nach vollständiger Abnahme aller Leistungen der Investitionsmaßnahme.