Bundeshaushalt

Klima- und Transformationsfonds

Mit insgesamt 100 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität wird der Klima- und Transformationsfonds gestärkt.
 
Der Klima- und Transformationsfonds (KTF) leistet einen zentralen Beitrag zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele Deutschlands. Neben der Förderung des Klimaschutzes im Gebäudebereich, der Transformation der Industrie und der Entlastung stromintensiver Unternehmen sind die Förderung einer klimafreundlichen Mobilität, der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft sowie Maßnahmen zum natürlichen Klimaschutz zentrale Aufgabenschwerpunkte des KTF. Darüber hinaus werden ab 2026 auch die privaten und gewerblichen Verbraucher bei den Netzentgelten erheblich entlastet und der internationale Klimaschutz unterstützt. Im Jahr 2026 sind Programmausgaben in Höhe von rund 37,4 Mrd. Euro geplant.

Seit 2025 wird der KTF jährlich mit 10 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) verstärkt. Diese Verstärkung erfolgt jeweils zu Jahresbeginn ohne Schuldwirkung. Kredite für den KTF werden über das SVIK erst dann kassenwirksam aufgenommen, wenn auch tatsächlich Gelder verausgabt werden. Die Höhe des SVIK-Mittelabfluss kann daher gerade während der ersten Jahreshälfte von der Höhe der für das SVIK aufgenommenen Kredite abweichen.

Der KTF ist selbst ein Sondervermögen mit einem eigenen Wirtschaftsplan, der jährlich vom Gesetzgeber beschlossen wird. Die Verwendung der Einnahmen erfolgt gemäß den Vorgaben zur Zweckbestimmung im KTF-Gesetz. Wie auch beim Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität sind beim Klima- und Transformationsfonds verschiedene Bundesministerien für die Maßnahmen, Projekte und Programme verantwortlich.

Insgesamt werden die Titel im KTF derzeit von sieben Bundesministerien bewirtschaftet. Die titelscharfe Aufschlüsselung ist dem Bundeshaushaltsplan 2026, Einzelplan 60, Allgemeine Finanzverwaltung, Anlage 3 Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds [PDF, 2 MB] zu entnehmen.

Gemäß § 5 KTF-Gesetz kann der KTF zur Erfüllung des gesetzlichen Zwecks Rücklagen bilden. Wenn zum Ende des Jahres die Summe der Ist-Einnahmen die Summe der Ist-Programmausgaben überschreitet, wird die Differenz der Rücklage zugeführt.

Für die Maßnahmen, die im Rahmen des KTF getätigt werden, muss jährlich gemäß § 8 KTF-Gesetz an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages berichtet werden. Der Bericht enthält u. a. Informationen über die Wirkung der finanzierten Maßnahmen auf die Treibhausgas-Emissionen sowie über die Relation von Fördermitteln und Treibhausgas-Minderung.

Beispiele für KTF-finanzierte Maßnahmen

  • Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt der Bund die energetische Sanierung von Gebäuden. Die Sanierungsförderung der BEG bündelt mehrere Förderrichtlinien unter einem Dach:

    Einzelmaßnahmen (BEG EM) – Heizungsförderung sowie Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden

    Mit der BEG EM werden der Einbau neuer klimafreundlicher Heizungen durch die KfW sowie weitere einzelne Maßnahmen zur energetischen Sanierung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit Zuschüssen gefördert. Einzelne Maßnahmen zur energetischen Sanierung sind zum Beispiel der Austausch von Fenstern, die Dämmung der Gebäudehülle oder die Optimierung des Heizsystems. Die Fördermittel können sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude (wie Geschäfts- oder Bürogebäude) oder Gebäude mit einer gemischten Nutzung beantragt werden.

    Wohngebäude (BEG WG) – Sanierung von Wohngebäuden

    Die BEG WG fördert die Sanierung bestehender Wohngebäude (zum Beispiel Eigentumswohnung, Ein- und Mehrfamilienhaus, Wohnheim) auf ein Effizienzhaus-Niveau (EH 85 bis EH 40 sowie EH Denkmal). Bei der KfW können hierfür zinsvergünstigte Kredite mit Tilgungszuschüssen beantragt werden. Die Tilgungszuschüsse fallen dabei umso höher aus, je besser das künftige Effizienzhaus-Niveau des Gebäudes ist.

    Nichtwohngebäude (BEG NWG) – Sanierung von Nichtwohngebäuden

    Ähnlich wie bei der BEG WG stehen zinsvergünstigte Kredite mit Tilgungszuschüssen zur Verfügung, um eine bestehende Immobilie (etwa Gewerbegebäude, kommunale Gebäude, Krankenhaus) zum Effizienzgebäude zu sanieren.

    Eingesetzte Bundesmittel

    Die Haushaltsmittel für die BEG sind im Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds (KTF) veranschlagt. Für die zuvor genannten Förderrichtlinien der BEG wurde im Haushaltsjahr 2025 insgesamt Ausgaben in Höhe von rd. 12,0 Mrd. Euro für die Umsetzung von Fördermaßnahmen im Rahmen der BEG geleistet. Davon rd. 6,1 Mrd. Euro für die BEG EM, rd. 4,1 Mrd. Euro für die BEG WG und rd. 1,8 Mrd. Euro für die BEG NWG.

    Darüber hinaus wurden im Haushaltsjahr 2025 insgesamt rd. 618.000 Förderzusagen mit einem Volumen von 9,3 Mrd. Euro bewilligt.

    BEG 2025WGNWGEMGesamt
    Anzahl Zusagen14.621738603.134618.133
    belegte Fördermittel für Neuzusagen in Mio. €1.4274447.4209.291

     

    Nach der Evaluation für das Förderjahr 2024 konnten mit der BEG rd. 2,6 Mt CO2-Äq eingespart werden. Die Evaluation für das Förderjahr 2025 wird aktuell bearbeitet.

     

  • Die Elektrifizierung des Straßenverkehrs ist aus klima-, energie- und geopolitischen Gründen von hoher strategischer Bedeutung. Um den Klimaschutz im Verkehrssektor wesentlich voranzutreiben, kommt dem Hochlauf der Elektromobilität eine Schlüsselrolle zu. 

    Eine wesentliche Voraussetzung für einen nachhaltigen und beschleunigten Markthochlauf der Elektromobilität ist eine hinreichend breite und dynamische Nachfrage nach Elektrofahrzeugen. Ziel ist es, bestehende wirtschaftliche Zugangshürden zu reduzieren und eine ausgewogene Beteiligung unterschiedlicher Einkommensgruppen am Markthochlauf der Elektromobilität zu fördern. Zugleich unterstützt die Förderung die Transformation der Automobilindustrie hin zu emissionsarmen und emissionsfreien Antriebstechnologien und trägt zur Sicherung der technologischen Wettbewerbsfähigkeit und industriellen Leistungsfähigkeit Deutschlands und Europas bei.

    Das Programm gilt für Neufahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen wurden. Gefördert werden Fahrzeuge der Klasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender bzw. mit Plug-in-Hybrid-Antrieb und Brennstoffzellenfahrzeuge.

    Die Förderung wird für Haushalte mit einen Haushaltseinkommen (HH-Einkommen) bis zu 80.000 Euro zu versteuerndem Einkommen (zvE) pro Jahr gewährt. Bei Haushalten mit Kindern wird diese Einkommensgrenze je Kind um 5.000 Euro zvE auf bis zu 90.000 Euro zVE pro Jahr erhöht. Die Förderhöhe beträgt je nach Einkommen und Fahrzeugart bis zu 6000 €.

     

    Eingesetzte Bundesmittel und Treibhausgasminderung

    Die Haushaltsmittel sind im Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds (KTF) veranschlagt.

    Insgesamt stehen 3 Mrd. Euro für die Jahre 2026-2029 zur Verfügung. Damit sollen bis zu 800.000 E-Autos gefördert werden. Für das Jahr 2026 sind 550 Mio. Euro vorgesehen.

    Bei einem batterieelektrischen Fahrzeug, das ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor ersetzt, kann überschlägig von einer jährlichen Minderung der direkten Treibhausgasemissionen im Verkehr von rund 2,4 bis 2,6 t CO₂-Äq. ausgegangen werden (bei 15.000 km Jahresfahrleistung). Diese Angabe basiert auf Berechnungen nach der Quellenbilanz, d.h. Emissionen werden jeweils dem Sektor zugerechnet, in dem sie unmittelbar entstehen.

    Weitere Angaben zur erreichten Treibhausgasminderung durch die geförderten E-Autos folgen Anfang 2027.

     

Weitere Informationen

Dashboard Bundessäule

Daten des Fortschritts- und Wirkungsmonitorings und aktuelle Daten zum Mittelabfluss

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Dashboard Ländersäule

Stand der gebundenen Mittel für geplante Maßnahmen zum 1. Januar 2026 und aktuelle Mittelabflüsse

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Monitoringbericht SVIK über das Jahr 2025 [PDF, 3MB]

Bericht des BMF zum Monitoring des SVIK für den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages

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Mehr zum Sondervermögen

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität gibt es auf www.bundesfinanzministerium.de.

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