Bundeshaushalt

Dashboard Bundessäule

Die wichtigsten Daten des Fortschritts- und Wirkungsmonitorings 2025 der Bundessäule des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität sowie aktuelle Daten zum Mittelabfluss der Bundessäule mit Stand 30. April 2026 im Überblick.

  • Das Monitoring der Bundessäule des SVIK durch das Bundesministerium der Finanzen beruht auf einer erstmalig umfassend angewandten Methodik eines ressortübergreifenden, titelbezogenen Fortschritts- und Wirkungsmonitorings. Jährlich werden mit einem umfassenden Ziel- und Indikatorsystem entlang der Wirkungskette Input, Output, Outcome und Impact zentral Daten erhoben, um die Umsetzung der Investitionen und die damit verbundenen Fortschritte und Wirkungen zu erfassen und dadurch die finanzpolitischen Prioritäten regelmäßig zu überprüfen. Damit wird sichergestellt, dass das Monitoring nicht nur Informationen bündelt, sondern Fortschritte und Wirkungen anhand nachvollziehbarer Kriterien einordnet.

    Das Monitoring schafft damit erstmals eine Grundlage für eine systematische Steuerung öffentlicher Investitionen in Deutschland. Es soll fortlaufend weiterentwickelt werden.

    Die erste Auswertung der Daten erfolgte zum Stichtag 31. Dezember 2025. Die ausführlichen Ergebnisse wurden in einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages [PDF, 3MB] übermittelt. Die wichtigsten Daten des Monitorings für 2025 sowie aktuelle Daten zum Mittelabfluss der Bundessäule mit Stand 30. April 2026 sind in einem Dashboard auf dieser Seite aufbereitet und stehen zum Download zur Verfügung. Das Dashboard wird sukzessive erweitert.

    Der aktuelle Stand gibt ein erstes Bild zu einem frühen Zeitpunkt der Umsetzung des Fortschritts- und Wirkungsmonitorings wieder. Viele Investitionen befanden sich zum Betrachtungszeitpunkt 31. Dezember 2025 noch in der Planungsphase oder am Beginn der Umsetzung. Entsprechend liegt der Schwerpunkt der vorliegenden Daten auf Input-Indikatoren, wie abgeflossenen und gebundenen Mitteln, und ersten Outputs. Die Meilensteine geben einen Eindruck von den konkreten nächsten Schritten.

    Insgesamt zeigt das Monitoring, dass die Ziele – relativ zu den Erwartungen in dieser frühen Phase – bereits teilweise erreicht wurden. Für das laufende Jahr können anhand der festgelegten Meilensteine weitere Fortschritte erwartet werden. In den ersten fünf Monaten des Jahres wurden bereits 26 von insgesamt 107 Meilensteinen erreicht.  

  • Hintergründe zu den Dashboard-Daten Bundessäule und ihrer Erfassung

    • Über die gesamte Laufzeit stehen in der Bundessäule 300 Mrd. Euro zur Verfügung. Bei den dargestellten Mittelabflüssen handelt es sich um das sogenannte Haushalts-Ist, d. h. die von den zuständigen Stellen gebuchten Zahlungen. Die Mittel werden von den zuständigen Bundesressorts in eigener Verantwortung bewirtschaftet. Die Buchungen werden in einem automatisierten Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (HKR-Verfahren) durchgeführt. Die tatsächliche Investition erfolgt teilweise zeitverzögert. Die jährlichen Soll-Zahlen, also das Haushalts-Soll und die Zweckbestimmungen in den Investitionsbereichen werden im jährlichen Wirtschaftsplan vom Gesetzgeber festgelegt. Bei den Mittelabflüssen für 2025 handelt es sich um den finalen Jahresabschluss. Bei den dargestellten Zahlen für 2026 handelt es sich um vorläufige Zahlen. Diese werden zukünftig quartalsweise aktualisiert. Unterjährige Umbuchungen können nicht ausgeschlossen werden. Der finale Jahresabschluss für das Jahr 2026 wird im Jahr 2027 veröffentlicht.
    • Bei der dargestellten Mittelbindung handelt es sich um im Jahr 2025 in Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen. Das bezeichnet eingegangene Verpflichtungen für zukünftige Jahre. Die Höhe der Verpflichtungsermächtigungen ergibt sich aus dem jährlichen Wirtschaftsplan.
    • Die Investitionsbereiche der Bundessäule des SVIK sind im Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) festgelegt. Der Wirtschaftsplan des SVIK, der jährlich vom Gesetzgeber beschlossen wird, ist entsprechend in diese Investitionsbereiche untergliedert. 
    • Für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen bzw. die Bewirtschaftung der einzelnen Titel der SVIK Bundessäule sind vom Gesetzgeber im Wirtschaftsplan festgelegte Ministerien der Bundesregierung verantwortlich. Die Festlegung von Zielen und Indikatoren der in ihrer Zuständigkeit liegenden Titel ist ebenfalls in der Verantwortung des jeweiligen Ressorts.
    • Als Haushaltstitel (oder kurz: Titel) bezeichnet man in der öffentlichen Finanzwirtschaft die unterste Gliederungsebene eines Haushalts- bzw. Wirtschaftsplans. Jeder Haushaltstitel entspricht einem spezifischen Zweck und beziffert den veranschlagten Betrag für geplante Einnahmen oder Ausgaben in einem bestimmten Zeitraum. Jeder Titel ist im Wirtschaftsplan einer Titelgruppe zugeordnet, diese entsprechen wiederum den Investitionsbereichen des SVIK (SVIKG § 4 Abs. 1).
    • Für das Monitoring wurde ein sogenannter phasenbasierter Ansatz genutzt. Hierzu wird jeder Haushaltstitel einer von drei Phasen im Lebenszyklus einer Investition zugeordnet. Eine Investitionsmaßnahme beginnt in der Planungsphase, durchläuft die Umsetzungsphase und endet in der Nutzungs- bzw. Betriebsphase. Jeder Titel wird daher zum Zeitpunkt der Betrachtung am 31. Dezember 2025 fachlich begründet einer Phase zugeordnet.

      In einer frühen Phase des Investitionszyklus (Planung oder Umsetzung) liegt der Schwerpunkt des Monitorings auf den Fortschrittsebenen Input und Output, da zu diesem Zeitpunkt überwiegend Fortschritte zu erwarten sind, die aber noch keine Wirkung entfalten. Die mit den Investitionsmitteln einhergehenden Wirkungen treten oft erst mit zeitlichem Verzug auf. Auch im Dashboard richtet sich die Darstellung der Fortschritts- und Wirkungsebenen daher nach der jeweiligen Phase, in der sich die Maßnahmen des Titels befinden. Mit zunehmendem Fortschritt der Investitionsmaßnahme erhöht sich der Detailgrad im Dashboard. In einer späteren Phase des Investitionszyklus (Nutzung) werden dann die Wirkungsebenen Outcome und, wo vorhanden, Impact stärker gewichtet.

    • Grundsätzlich werden für alle Haushaltstitel des SVIK für jede der vier Fortschritts- bzw. Wirkungsebenen konkrete Ziele und Indikatoren festgelegt. Auf jeder Fortschritts- bzw. Wirkungsebene werden einzelne aussagekräftige Ziele betrachtet. Soweit die Zielerreichung nicht direkt beobachtbar oder messbar ist, sind zu den Zielen messbare Indikatoren festzulegen. Unter einem Indikator versteht man ein empirisch erfassbares Merkmal, das ein definiertes, nicht direkt beobachtbares Ziel überprüfbar macht. Damit das Monitoring belastbar und aussagekräftig ist, gelten klare Anforderungen an die Formulierung von Zielen und Indikatoren. Die für jeden Titel auf jeder Ebene definierten Ziele müssen in einem möglichst engen Zusammenhang mit den übergeordneten Zielen des SVIK stehen und fachlich begründet sein. Für die Auswahl geeigneter Ziele und Indikatoren sind grundsätzlich die je Titel zuständigen Ressorts verantwortlich. Über die Daten im Dashboard hinaus finden sich im Monitoringbericht an den Bundeshaushaltsausschuss viele weitere Details zu den einzelnen Fortschritts- und Wirkungsebenen der jeweiligen Titel.  

       Input

      Auf der Input-Ebene werden im Rahmen des Monitorings die eingesetzten Ressourcen nachgehalten. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die im Dashboard abgebildeten Mittelabflüsse sowie die Mittelbindung. Bei der Interpretation von Mittelbindung und Mittelabfluss ist jedoch zu beachten, dass nicht bei allen Titeln bzw. Investitionsbereichen beide Größen in gleicher Weise aussagekräftig sind. Je nach Ausgestaltung eines Titels, Umsetzungslogik oder Finanzierungsmechanismus können Mittelbindung und Mittelabfluss den tatsächlichen Fortschritt unterschiedlich belastbarabbilden. Das hat auch Auswirkungen auf die jeweilige Bemessung von Fortschritt und Wirkung eines Titels. Titelgenaue Details zur Input-Ebene finden sich im Monitoringbericht. Darin sind die Ziele für die Input-Ebene grundsätzlich jährlich festzulegen.

      Output

      Die Output-Ebene beschreibt die unmittelbar erbrachten Leistungen der Verwaltung oder der Zuwendungsempfänger, etwa geschaffene Kapazitäten oder realisierte Infrastruktur. Die Output-Ziele sollen mittel- bis langfristig, d. h. überjährig, ausgerichtet sein und werden von den Ressorts festgelegt. Im Dashboard werden die Ziele und Indikatoren erst ab der Umsetzungsphase mit konkreten Ist-Werten erfasst.

      Outcome

      Die Outcome-Ebene nimmt die aus der finanzwirksamen Maßnahme resultierenden Veränderungen bei Zielgruppen oder -systemen in den Blick. Die Outcome-Ziele werden mittel- bis langfristig, d.h. überjährig, von den Ressorts festgelegt. Im Dashboard werden die Ziele und Indikatoren mit konkreten Ist-Werten erst ab der Nutzungs- bzw. Betriebsphase erfasst.

      Impact

      Auf der Impact-Ebene soll die Wirkung einer Investition auf ein übergeordnetes, häufig gesamtwirtschaftliches oder -gesellschaftliches Ziel gemessen werden. Die Identifikation direkter kausaler Beziehungen zwischen finanzwirksamer Maßnahme und Ziel ist methodisch anspruchsvoll und mitunter mit erheblichem Aufwand verbunden. Sofern quantitative Ziele oder Indikatoren auf der Impact-Ebene nicht mit vertretbarem Aufwand belastbar hergeleitet werden können, werden Wirkungen und Fortschritte qualitativ dargestellt. Auszüge finden sich im Dashboard unter „Weiterführende Informationen“. Dieser Ansatz trägt den praktischen Anforderungen des Monitorings ebenso Rechnung wie der Heterogenität der aus dem SVIK finanzierten Investitionen.

    • Um die Vielzahl der Informationen übersichtlich darzustellen, werden die Ergebnisse des Monitorings titelbezogen verdichtet. Dazu wird zunächst je Fortschritts- und Wirkungsebene die Zielerreichung ermittelt und unter Berücksichtigung der Phase im Investitionszyklus unterschiedlich stark gewichtet auf eine Fortschritt- und Wirkungskennzahl für den Haushaltstitel bezogen. Die Fortschritts- und Wirkungskennzahl führt die titelbezogenen Informationen zu Zielerreichung, Umsetzungsphase und Wirkungsebene in einer kompakten Orientierungsgröße zusammen. Sie zeigt dabei die eingetretenen Fortschritte und Wirkungen relativ zu den erwarteten Fortschritten und Wirkungen je Titel an. Im Dashboard werden von dieser Kennzahl abgeleitete qualitative Übersetzungen angegeben – diese beziehen sich immer nur auf den Stichtag des Monitorings 31. Dezember 2025. Sie ist stets im Zusammenhang mit der jeweiligen Phase, den zugrunde liegenden Zielen und Indikatoren sowie der verfügbaren Datenlage zu interpretieren. Die methodische Herleitung der Fortschritts- und Wirkungskennzahl ist im Monitoringbericht näher erläutert.

      Tabelle: qualitative Übersetzung der Fortschritts- und Wirkungskennzahl

      Fortschritts- und Wirkungskennzahl UntergrenzeFortschritts- und Wirkungskennzahl Obergrenze
      Zielerreichung noch nicht messbar--
      Keine Zielerreichung0,0 %0,0 %
      Zielerreichung noch ausbaufähig0,1 %29,9 %
      Teilweise Zielerreichung30,0 %59,9 %
      Überwiegende Zielerreichung60,0 %89,9 %
      Vollständige Zielerreichung90,0 %99,9 %
      Ziele übertroffen100,0 %
    • Die ziel- und indikatorbasierte Herleitung der Fortschritts- und Wirkungskennzahl und die damit einhergehende kontinuierliche Messung der Fortschritte und Wirkungen der Investitionsmittel des SVIK erfolgt jeweils für das vorangegangene Jahr zum Berichtsstichtag. Um das Monitoring um eine vorwärtsgerichtete Komponente zu erweitern, sollen kurzfristige aktivitätsorientierte Fortschritte erfasst werden. Dazu legt grundsätzlich jedes Ressort für das laufende Jahr Meilensteine fest. Die Meilensteine entsprechen einer binären Logik (Erreicht, Nicht Erreicht, bzw. Ausstehend) und beziehen sich vorzugsweise auf prozedurale Umsetzungsschritte wie Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung, Ausschreibung von Projektaufträgen, Veröffentlichung/Inkrafttreten der Förderrichtlinie, etc. Die Erfüllung der Meilensteine dient als Erweiterung des zuvor skizzierten Fortschritts- und Wirkungsmonitorings, fließt aber nicht in die Herleitung der Fortschritts- und Wirkungskennzahl ein. Sie bilden damit eine Art Frühwarnsystem: Sollten sich Fortschritte nicht wie erwartet einstellen, sind schnell Rückschlüsse möglich, auf welche Umsetzungsprozesse dies zurückgeführt werden kann.



Detailansicht: Bundeskanzleramt

  • Titel: 893 82
    Ressort: Bundeskanzleramt
    Investitionsbereich: Sport

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    2025---
    20263,000,00
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Zielerreichung noch nicht messbar

    Output
    -Ziele:

    • Anzahl zu fördernder Sportstätten
    • Infrastrukturmaßnahmen planmäßig in der Umsetzung (Prozess)


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Sportfachliche Bewertung der neu angemeldeten Maßnahmenerreicht01.02.2026
    Information der Länder über die Bewilligungsplanung 2026/2027erreicht01.03.2026
    Entscheidung über die Förderung von Maßnahmen im Jahr 2028ausstehend31.12.2026
    Weiterführende Informationen

    Für diesen Titel wurden Mittel erst ab 2026 veranschlagt.

    Eine Übersicht zu den in die Bewilligungsplanung aufgenommenen Maßnahmen kann unter diesem Link abgerufen werden.

Detailansicht: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

  • Titel: 532 68
    Ressort: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
    Investitionsbereich: Digitalisierung

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    202564,6016,2511,94
    202658,360,32
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Zielerreichung noch ausbaufähig

    Output-Ziele:

    • Es sind weitere Komponenten in der digitalen Infrastruktur der Arbeits- und Sozialverwaltung entwickelt


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    23 weitere Maßnahmen sind bis Ende 2026 bewilligtausstehend31.12.2026
    Weiterführende Informationen

    In diesem Titel sind Mittel veranschlagt, die kurz-, mittel- und langfristig insb. in die KI- und Onlinedienste-Infrastruktur der Bundesagentur für Arbeit (BA) und Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) investiert werden sollen. Daneben sollen entscheidende Umsetzungsmaßnahmen in der Registermodernisierung und die Anbindung an das National-Once-Only-Technical System (NOOTS), die Anbindung an die DeutschlandID und die neue EUDI-Wallet vollzogen werden. Nicht zuletzt soll mit den Mitteln in die Umsetzung des digitalen Schwerbehindertenausweises und des digitalen Rentenausweises inkl. Integration in die EUDI-Wallet investiert werden.

    Die Verwaltungsdigitalisierung kann die Bürokratiekosten für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger senken, Genehmigungs- und Planungsverfahren beschleunigen und die Qualität und Geschwindigkeit öffentlicher Dienstleistungen verbessern. Darüber hinaus schafft eine durchgängig digitale Verwaltung die Datenbasis und die technische Infrastruktur für weitergehende Innovationen im öffentlichen Sektor.

  • Titel: 685 52
    Ressort: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
    Investitionsbereich: Forschung und Entwicklung

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    20250,000,000,00
    202621,000,00
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Keine Zielerreichung

    Output-Ziele:

    • Stärkung der Evidenzbasis zu KI in der Arbeitswelt


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Maßnahme-Beginn Handlungsfeld "Forschung zu den Auswirkungen neuer Schlüsseltechnologien“erreicht31.03.2026
    Veröffentlichung Förderrichtlinie Handlungsfelder "Kompetenz- und Praxisräume – KI und Arbeit im Betrieb" sowie "Forschung zu KI, Produktivität und gute Arbeit im Betrieb"ausstehend01.06.2026
    Start Wettbewerblicher Dialog zum Handlungsfeld "Arbeitskräftepotenziale durch Digitalisierung und KI inklusiv nutzen“ausstehend15.06.2026
    Weiterführende Informationen

    Für diesen Titel wurden Mittel erst ab 2026 veranschlagt.

    Angesichts der stark steigenden Verbreitung von KI und der rasanten technologischen Entwicklung stellen sich Fragen nach den Auswirkungen und Potenzialen für die Arbeitswelt in neuem Ausmaß. Daher ist es unverzichtbar, dass gerade in den kommenden Jahren bis 2030 gezielt zusätzliche Investitionen in Forschung und Analyse entlang der Schwerpunkte der Hightech Agenda Deutschland zu KI in der Arbeitswelt erfolgen. Mit den angemeldeten Handlungsfeldern soll sowohl die Evidenzbasis gestärkt als auch Infrastrukturen zur Unterstützung von Unternehmen geschaffen werden (u. a. durch Infrastrukturmaßnahmen, Vernetzung, unterstützende Tools). Ein Fokus liegt dabei auf den besonderen Belangen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Die insgesamt sieben geplanten Handlungsfelder adressieren verschiedene zentrale Fragestellungen, die sich aus der zunehmenden Verbreitung von KI ergeben und die Potenziale dieser und anderer Technologien für Produktivität und Beschäftigung adressieren: 

    • Handlungsfeld 1: Forschung zu KI, soziale Ungleichheit und Arbeitsmarkt 
    • Handlungsfeld 2: Kompetenz- und Praxisräume KI und Arbeit im Betrieb
    • Handlungsfeld 3: Forschung und Transfer: Arbeitskräftepotenziale durch Digitalisierung und KI inklusiv nutzen 
    • Handlungsfeld 4: Forschung und Transfer zu „KI und Mitbestimmung“ 
    • Handlungsfeld 5: KI, Produktivität und gute Arbeit im Betrieb 
    • Handlungsfeld 6: Forschung zu den Auswirkungen neuer Schlüsseltechnologien
    • Handlungsfeld 7: Monitoring-Plattform „KI und gute Arbeit“ 


    Investitionen in digitale Technologien und KI-Forschung im Bereich der Arbeitswissenschaften beschleunigt die Diffusion und betriebliche Anwendung produktivitätssteigernder Technologien, insbesondere in der Arbeitsorganisation, Prozessautomatisierung und Mensch-Maschine-Interaktion. Darüber hinaus stärkt die arbeitswissenschaftliche Fundierung die Akzeptanz und Im-plementierungsqualität von KI-Lösungen in Unternehmen, was Fehlinvestitionen reduziert und den Nutzungsgrad der Technologie erhöht.

  • Titel: 685 61
    Ressort: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
    Investitionsbereich: Digitalisierung

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    2025---
    202635,000,00
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Zielerreichung noch nicht messbar
    Output-Ziele: -
    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Ist-Analyse (Mapping) der bestehenden IT-Infrastruktur im Bereich Erwerbsmigrationerreicht30.04.2026
    Zielbildentwicklung und Gap-Analyseausstehend31.07.2026
    Beauftragung der wichtigsten IT-Entwicklungsleistungen zur Umsetzung der Work-and-Stay-Agenturausstehend31.12.2026
    Weiterführende Informationen

    Für diesen Titel wurden Mittel erst ab 2026 veranschlagt.

    Die Work-and-Stay-Agentur (WSA) ist ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrags und ein Hebelprojekt der Modernisierungsagenda des Bundes. Die Eckpunkte zum Aufbau einer WSA für Fachkräfteeinwanderung wurden am 5.11.2025 im Kabinett beschlossen. Die Eckpunkte betonen den Beitrag der Fachkräfteeinwanderung zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland und zur Fachkräftesicherung. Die WSA soll laut der Eckpunkte die Verwaltungsprozesse der Erwerbs- und Bildungsmigration nebst zugehörigem Familiennachzug

    1) verschlanken, vereinfachen und entbürokratisieren,
    2) über eine zentrale IT-Plattformstruktur vollständig digitalisieren sowie
    3) wo zielführend, durch Zentralisierung optimieren und beschleunigen.

    Die Einrichtung einer Work-and-Stay-Agentur wirkt als strategisches Instrument zur Verbesserung der Arbeitskräftezuwanderung, indem sie internationalen Fachkräften einen niedrigschwelligen, koordinierten Zugang zu sämtlichen Verwaltungsschritten, inklusive der Anerkennungsverfahren bietet und damit strukturelle Reibungsverluste im Zuwanderungsprozess reduziert. Die Maßnahme adressiert den demografisch bedingten Fachkräftemangel als zunehmend bindende Restriktion für Produktionskapazitäten und Innovationstätigkeit.

  • Titel: 686 51
    Ressort: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
    Investitionsbereich: Forschung und Entwicklung

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    20250,000,0056,00
    20265,600,00
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Vollständige Zielerreichung

    Output-Ziele:

    • Hauptziel 1: Stärkung der Forschungsinfrastruktur der Sozialpolitikforschung
    • Hauptziel 2: Identifikation der Effekte, die die rasanten technologischen Entwicklungen und gesellschaftliche Megatrends auf Arbeit, Gesellschaft und Sozialstaat haben
    • Hauptziel 3: Schaffung von validen Handlungsgrundlagen zur Anpassung der Sozialsysteme


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Zuwendungsbescheid an Maßnahmenträgererreicht01.01.2026
    Standorte der Maßnahmeträger sind arbeitsfähig (Personal und Ausstattung) und Forschungsschwerpunkte sind konkretisiertausstehend30.06.2026
    Die Maßnahmenträger legen die Leadprojektstrategie vorausstehend15.09.2026
    Weiterführende Informationen

    Für diesen Titel wurden Mittel erst ab 2026 veranschlagt.

    Auf Basis der Hightech Agenda, die die Sozialpolitikforschung als strategisch zu stärkendes Forschungsfeld definiert, investiert der Bund aus diesem Titel in den Aufbau eines Sonderforschungszentrums. Dessen Aufgabe ist es, die sozialen Auswirkungen gesellschaftlicher Megatrends sowie die Auswirkungen neuer Technologien (Quanten- und Biotechnologie, Energie, KI, Mobilität) auf Arbeit, Gesellschaft und die sozialen Sicherungssysteme in der Breite zu erforschen und so einen Beitrag zur Übersetzung dieser Entwicklungen in notwendige sozialstaatliche Anpassungsbedarfe zu leisten. 

    Die Stärkung der Forschungsinfrastruktur im strategischen Forschungsfeld Sozialpolitikforschung soll die Qualität evidenzbasierter Politikgestaltung stärken, um Fehlallokationen im Sozialbereich zu reduzieren und die Effizienz öffentlicher Ausgaben zu erhöhen. Zudem schafft eine ausgebaute Forschungsinfrastruktur die Datengrundlage für die Wirkungsanalyse sozialpolitischer Maßnahmen, was langfristig politische Lernprozesse beschleunigen und die Anpassungsfähigkeit des Sozialstaats erhöhen kann.

Detailansicht: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

  • Titel: 685 41
    Ressort: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
    Investitionsbereich: Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    2025---
    202650,003,46
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Zielerreichung noch nicht messbar

    Output-Ziele:

    • Bundesweiten Transfer wissenschaftsgeleitet stärken
    • Flächendeckende Inanspruchnahme des schulbezogenen Förderangebots


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Abschluss der Rahmenvereinbarung Digitalpakt 2.0ausstehend01.06.2026
    Veröffentlichung Rahmenförderbekanntmachung Bund-Länder-Initiative Digitales Lehren und Lernenausstehend01.06.2026
    Veröffentlichung drei Förderaufrufe zur Rahmenförderbekanntmachung Bund-Länder-Initiative Digitales Lehren und Lernenausstehend01.08.2026
    Weiterführende Informationen

    Für diesen Titel wurden Mittel erst ab 2026 veranschlagt.

    Mit dem Digitalpakt 2.0 unterstützt der Bund die Länder bei der Erfüllung ihrer Verantwortung für die Schulen, insbesondere bei der digitalen Ausstattung als zentraler Zukunftsaufgabe. Damit alle Ebenen die ihnen obliegenden Aufgaben optimal wahrnehmen können, bauen Bund und Länder den Digitalpakt 2.0 auf drei ineinandergreifende Handlungsstränge auf. Dazu gehört als finanzwirksame Maßnahme des Titels 685 41 die Bund-Länder-Initiative „Digitales Lehren und Lernen“ (Handlungsstrang III). Diese Initiative geht von der Prämisse aus, dass digitale Kompetenzen und die (Weiter-)Qualifikation von Lehrkräften und Schulleitungen entscheidend sind für die Steigerung von Schul- und Unterrichtsqualität sowie für den Erfolg der digitalen Transformation.

    Die Bund-Länder-Initiative zielt darauf, die Kompetenzen von Lehrkräften im Bereich digitalen und digital gestützten Unterrichts weiter zu stärken und Schulen, Lehrkräfte sowie Schulleitungen zu befähigen, die digitale Transformation aktiv mitzugestalten. Leitend ist dabei die Stärkung der digitalen Souveränität und Kompetenzen der nächsten Generation für ein Leben in einer digital geprägten Welt.

    Eine Schwerpunktsetzung findet durch die Fokussierung auf fünf Kompetenzcluster sowie eine bundesweite Transferstelle als übergreifendes Metavorhaben statt: 

    1. Kompetenzcluster lernen:digital zur fachdidaktisch und fachwissenschaftlichen getriebenen Qualitätsentwicklung digitalen Unterrichts; 
    2. Kompetenzcluster daten- und KI-gestütztes Lehren; 
    3. Kompetenzcluster Digitale Souveränität; 
    4. Kompetenzcluster Digital Leadership; 
    5. Kompetenzcluster Berufliche Bildung.


    Die Befähigung von Lehrkräften und Lernenden im Umgang mit digitalen Technologien verbessert die Qualität der Wissensvermittlung und stärkt zentrale digitale Kompetenzen, die für den Arbeitsmarkt zunehmend entscheidend sind. Dadurch steigen Innovationsfähigkeit, Beschäftigungsfähigkeit und die Anpassungsfähigkeit an strukturellen Wandel in der Wirtschaft. Gleichzeitig wird der sinnvolle Einsatz digitaler Werkzeuge erst durch entsprechende Kompetenzen möglich, wodurch die Effizienz der eingesetzten Infrastruktur erhöht werden kann.

    Digitalpakt 2.0 auf der Internetseite des Bildungs- und Familienministeriums

  • Titel: 882 41
    Ressort: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
    Investitionsbereich: Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    20250,000,00-
    2026225,000,00
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Zielerreichung noch nicht messbar

    Output-Ziele:

    • Flächendeckende Inanspruchnahme des schulbezogenen Förderangebots
    • Flächendeckende Inanspruchnahme des systemischen Förderangebots


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Ratifizierung und Veröffentlichung der VVausstehend31.12.2026
    Herstellung des Benehmens zwischen Bund und Ländern sowie Veröffentlichung erster Länderbekanntmachungenausstehend31.12.2026
    Abstimmung einer Leistungsbeschreibung für eine externe Evaluation zwischen Bund und Ländern sowie gemeinsame Ausschreibung der externen Evaluationausstehend31.12.2026
    Weiterführende Informationen

    Für diesen Titel wurden Mittel erst ab 2026 veranschlagt.

    Der Digitalpakt 2.0 umfasst drei Handlungsstränge. Für den Handlungsstrang I, der mit Mitteln aus Titel 882 41 finanziert wird, stellen Bund und Länder für den gesamten Förderzeitraum 2,75 Mrd. Euro zur Verfügung (hiervon Bundesmittel bis zu 2,25 Mrd. Euro; die Länder einschl. Letztempfänger 500 Mio. Euro). Die Bundesmittel für die landesbezogenen Maßnahmen von 2,1375 Mrd. Euro verteilen sich auf die Länder nach dem Königsteiner Schlüssel bzw. werden für länderübergreifende Vorhaben als ländergemeinsamer Pool in Höhe von 112,5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.

    Der Handlungsstrang I des Digitalpakt 2.0 zielt auf die Weiterentwicklung, den Erhalt und die Anpassung der digitalen Bildungsinfrastruktur. Damit wird unmittelbar ein Ziel gemäß SVIKG berührt, das auf die Modernisierung und Funktionsfähigkeit öffentlicher Infrastruktur gerichtet ist. Schulen werden als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge technisch so ausgestattet, dass sie den Anforderungen der digitalen Transformation dauerhaft entsprechen:

    • Die schulische IT-Infrastruktur soll zielgerichtet weiterentwickelt werden; über die Finanzierung digitaler Infrastruktur in den Schulgebäuden hinaus werden auch die Förderung von Bildungssoftware sowie Strukturen für professionellen technischen Support ermöglicht.
    • Der bereits erfolgte Innovationsimpuls aus dem Digitalpakt Schule 2019 bis 2024 soll durch optimierte digitale Lehr-Lern-Infrastrukturen weiter forciert, verwaltungsarm umgesetzt und am aktuellen Bedarf der Schulen ausgerichtet und in die Fläche getragen werden, um bundesweit Bildungsqualität und Chancengerechtigkeit zu steigern.
    • Die Maßnahme ist auf eine nachhaltig leistungsfähige, rechtssicher nutzbare und pädagogisch anschlussfähige digitale Infrastruktur gerichtet.
    • Es soll den Ländern ermöglicht werden, ihre Umsetzungsverfahren schlanker auszugestalten, u. a. durch die Ermöglichung pauschalierter Zuweisungen. Dies senkt den Bürokratieaufwand auf Schulträger- und Landesebene. Im Sinne des SVIKG stärkt dies die Transformations- und Zukunftsfähigkeit staatlicher Strukturen, weil Bund, Länder und Schulträger ihre Zusammenarbeit auf eine nachhaltigere und effizientere Grundlage stellen sollen.

    Die vorgesehen Ausgaben in die digitale Bildungsinfrastruktur gehen mit einer höheren Nachfrage nach digitaler Technologie einher. Die Investitionen in digitale Infrastruktur für das Lernen und Lehren können die Produktivität erhöhen, indem sie Bildungsprozesse effizienter, flexibler und ortsunabhängiger machen. Über Netzwerkeffekte werden Inhalte breiter verfügbar und kontinuierlich aktualisiert, was die Qualität des Bildungssystems insgesamt verbessert.

    Digitalpakt 2.0 auf der Internetseite des Bildungs- und Familienministeriums

  • Titel: 882 42
    Ressort: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
    Investitionsbereich: Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    20250,000,00-
    2026940,000,00
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Zielerreichung noch nicht messbar

    Output-Ziele:

    • Platzangebot ausweiten
    • Platzangebot erhalten und ggf. energetisch sanieren


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Einreichung der Mittelplanung durch alle 16 Bundesländerausstehend30.04.2026
    Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung durch BMBFSFJ und alle Bundesländerausstehend31.07.2026
    Zuweisung der Mittel an alle Bundesländerausstehend01.11.2026
    Weiterführende Informationen

    Für diesen Titel wurden Mittel erst ab 2026 veranschlagt. Haushaltsvermerk:
    Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 894 56. 

    Der Bund gewährt den Ländern für die Jahre 2026 bis 2029 als Kompensation für Steuerausfälle durch den Wachstumsbooster im Zuge der Investitionsoffensive insgesamt vier Milliarden Euro aus dem SVIK, die für Investitionen in den Ausbau der Kindertagesbetreuung und der Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur eingesetzt werden können. Die Umsetzung erfolgt im Wege von Finanzhilfen nach Art. 104b GG (bzw. auf Grundlage einer Bund-Länder-Vereinbarung nach Art. 91b GG für den Hochschulbau). Das Nähere zum Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung wird im Sinne des Artikel 104b Absatz 2 GG durch Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern geregelt. Ziel ist es, die vereinbarten 4 Mrd. Euro ziel- und passgenau entsprechend der Einschätzungen der Länder einzusetzen.

    Kindertagesbetreuung leistet einen wichtigen Beitrag zur Chancengerechtigkeit für jedes Kind. Sie trägt dazu bei, den Grundstein für den späteren Bildungs- und Berufsweg zu legen und stärkt die Integration. Kindertagesbetreuung unterstützt Familien in ihrer Bildungs- und Erziehungsverantwortung und trägt maßgeblich zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei. Die Bereitstellung von bedarfsgerechten, qualitativ hochwertigen Betreuungsangeboten ist hierfür Voraussetzung. 

    Die aus dem Titel 882 42 finanzierten Maßnahmen für den Ausbau der Kita- und Hochschulinfrastruktur können die Bauinvestitionen erhöhen und die Bildungschancen erhöhen. Eine frühkindliche Bildung verbessert langfristig kognitive und soziale Fähigkeiten, während ein Ausbau der Hochschulen die Verfügbarkeit hochqualifizierter Fachkräfte erhöht. Gleichzeitig steigt die Erwerbsbeteiligung von Eltern (und insb. von Müttern) durch bessere Kinderbetreuung. Die aus dem Titel ebenfalls mögliche Finanzierung der Sanierung der zugehörigen Gebäude trägt zudem zur Erreichung der Klimaneutralität bei, indem durch höhere Energieeffizienz (z. B. bessere Dämmung, moderne Heiztechnik) der Energieverbrauch und damit CO₂-Emissionen im Gebäudesektor deutlich sinken. Insgesamt verbinden diese Investitionen wachstumsfördernde Effekte mit einem direkten Beitrag zur Dekarbonisierung des öffentlichen Sektors.

Detailansicht: Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung

  • Titel: 532 64
    Ressort: Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
    Investitionsbereich: Digitalisierung

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    2025131,0031,450,00
    2026162,003,02
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Umsetzung
    Fortschritt & Wirkung: Überwiegende Zielerreichung
    Output-Ziele:

    ZieleIndikatorZiel-WertDatum Ziel-WertIst-Wert
    Testbereich: Integration von Partnern in die Sandbox der EUDI-WalletAnzahl der Partner in der Sandbox der EUDI-Wallet1231.12.202512
    Integration Partnern in die EUDI-WalletAnzahl der Partner GESAMT, die sich im EUDI-Wallet Ökosystem registriert haben---
    Integration privatwirtschaftlicher Partner in die EUDI-WalletAnzahl der privatwirtschaftlichen Partner, die sich im EUDI-Wallet Ökosystem registriert haben---
    Integration von öffentlichen Partnern in die EUDI-WalletAnzahl der öffentlichen Partner, die sich im EUDI-Wallet Ökosystem registriert haben---


    Outcome-Ziele:

    • Aktivierung von EUDI-Wallet-Instanzen (mit und ohne PID)
    • Ermöglichung von Transaktionen (über alle Funktionalitäten: PID, EAAs, QES etc.)
    • (Re-)Aktivierung der Online-Ausweisfunktion für das Onboarding in die EUDI-Wallet


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Produktive Bereitstellung der nationalen EUDI-Wallet, des nationalen EUDI-Wallet Ökosystems einschließlich Nachweisen und Akzeptanzstellenausstehend31.12.2026
    Start der cross-medialen Kommunikationskampagne zur EUDI-Walletausstehend01.12.2026
    Befristete Wiedereinführung des kostenlosen PIN-Rücksetzdienstes gestartetausstehend01.10.2026
    Weiterführende Informationen

    Kommunikation, Banking, Reisen – vieles läuft längst über das Smartphone. Sich auszuweisen oder Nachweise zu teilen ist dagegen oft noch umständlich. Mit der EUDI-Wallet (European Digital Identity Wallet) wird das einfacher. Identität und Nachweise sind auf dem Smartphone sicher gespeichert und können direkt genutzt werden – online wie vor Ort. Dabei wird nur das geteilt, was im jeweiligen Moment erforderlich ist. Es ist jederzeit nachvollziehbar, welche Informationen weitergegeben werden.

    Ziel der Maßnahme ist es, in einem transparenten und öffentlichen Architektur- und Konsultationsprozess eine sichere und nutzungsfreundliche staatliche EUDI-Wallet bis Anfang 2027 in Deutschland einzuführen und zuvor in einer Testumgebung ("Sandbox") zentrale Funktionen zu erproben.

    Die Investitionen in das Europäische Identitätsökosystem und die EUDI Wallet reduziert die Transaktionskosten im digitalen Wirtschaftsverkehr, indem sie sichere, datenschutzkonforme Authentifizierung für verschiedene Dienstleistungen auf einer einheitlichen Plattform ermöglicht. Das EUDI Wallet wirkt als digitale Basisinfrastruktur, da eine breite Nutzerdurchdringung neue datenbasierte Geschäftsmodelle ermöglicht. Darüber hinaus stärkt eine souveräne Identitätsinfrastruktur die digitale Autonomie gegenüber privaten Identitätsanbietern und schafft die Voraussetzungen für eine vertrauenswürdige Datenwirtschaft, die als Grundlage für KI-Anwendungen und datengetriebene Innovationen zunehmend an strategischer Bedeutung gewinnt.

    Hintergrundinformationen zur EUDI Wallet

  • Titel: 532 65
    Ressort: Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
    Investitionsbereich: Digitalisierung

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    2025243,0054,700,00
    2026256,007,14
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Umsetzung
    Fortschritt & Wirkung: Zielerreichung noch ausbaufähig
    Output-Ziele:

    ZieleIndikatorZiel-WertDatum Ziel-WertIst-Wert
    Migration nach Adress-Vergabe-Schema 2.0Einschätzung des Projektfortschritts der IPv6-Migration nach AVS (Adress-Vergabe-Schema) 2.0 im ITZBund 131.12.20270
    Ressortübergreigendes Angebot von KIPITZ ermöglichenNutzungsaccounts KIPITZ (VS-NfD / On Prem) - ressortübergreifend35.00031.12.20260
    Standardisierte KI-Module zur Nachnutzung bereitgestelltDie Open Source-gestellten KI-Module sind auf der produktiven agentischen KI-Plattform über standardisierte Schnittstellen (API, MCP) zur Nachnutzung bereitgestellt (Ende 2026) 1631.12.20260
    Erreichen einer durchschnittlichen Anzahl von 10.000 digitalen Antragsstellungen im Bundesportal pro MonatAnzahl von digitalen Antragsstellungen im Bundesportal pro Monat120.00031.12.202655.423
    Akzeptanz und Nutzung der BundID erhöht (und damit steigende Nutzung von Onlinediensten erreicht)Gesamt-Logins monatlich BundID3.000.00031.12.20261.833.000


    Outcome-Ziele:

    • Möglichst hohe Nutzerzufriedenheit


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Open Source Stellung: Open-Source-KI-Module zur Unterstützung komplexer Planungs- und Genehmigungsverfahren in der öffentlichen Verwaltung wurden am 1.04.2026 veröffentlichterreicht01.04.2026
    Bereistellung KIPITZ-Portale an Bundesbehördenausstehend01.10.2026
    PoC erfolgreich abgeschlossenausstehend31.07.2026
    Weiterführende Informationen

    Ziel der Maßnahmen in diesem Titel ist es, grundlegende digitale Infrastruktur-Bausteine anschlussfähig und zukunftsfest zur Verfügung zu stellen - darunter unter anderem IPv6, KIPITZ, SPARK (Start 2026) und BundID.
    Diese Infrastrukturinvestitionen sollen u. a. zu deutlichen Effizienzsteigerungen und weniger Personalbedarf in der Verwaltung führen.  

    Die Investitionen in ein digitales Bürgerkonto und die zugehörige Verwaltungsinfrastruktur senkt die Interaktionskosten zwischen Staat und Bürgerinnen und Bürgern, indem es Behördengänge, Antragsverfahren und Dokumentenübermittlung auf einer einheitlichen digitalen Plattform bündelt und damit Zeitaufwände des Verwaltungshandelns reduziert. Das Bürgerkonto wirkt als zentrale Infrastrukturkomponente einer modernen digitalen Verwaltung, die die Standortattraktivität für Unternehmen verbessern und unternehmerische Aktivität erleichtern kann.

  • Titel: 532 66
    Ressort: Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
    Investitionsbereich: Digitalisierung

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    2025263,0011,910,00
    2026194,001,42
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Umsetzung
    Fortschritt & Wirkung: Zielerreichung noch ausbaufähig
    Output-Ziele:

    ZieleIndikatorZiel-WertDatum Ziel-WertIst-Wert
    Vereinfachung des Ablaufs von Verwaltungsverfahren Anzahl an NOOTS angeschlossene Register 50-0
    Vereinfachung des Ablaufs von Verwaltungsverfahren Einspeicherung der ID-Nummer in die 50 Register5031.12.20282


    Outcome-Ziele:

    • Vereinfachung des Ablaufs von Verwaltungsverfahren 


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Produktiver Anschluss des KBA an das NOOTSerreicht27.01.2026
    Produktiver Anschluss Wirtschafts- und Serviceplattform NRW an das NOOTS:ausstehend31.05.2026
    Zeitplan für Flächenrollout an das NOOTS erstelltausstehend31.12.2026
    Weiterführende Informationen

    Bund und Länder haben das Ziel, ein gemeinsames flächendeckendes informationstechnisches System (Nationales Once-Only-Technical-System, NOOTS) zu etablieren, das perspektivisch den gesamten Datenaustausch zwischen allen öffentlichen Stellen automatisiert, reibungslos, schnell und damit auch kostengünstig und bürokratiearm ermöglicht. Nachweise und Daten, die der öffentlichen Verwaltung bereits vorliegen, sollen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen nicht erneut erhoben, sondern direkt automatisiert abgerufen, übermittelt und nutzbar gemacht werden (Once-Only-Prinzip). Zunächst soll das Once-Only-Prinzip für Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz umgesetzt werden. Zusätzlich sieht das Identifikationsnummerngesetz (IDNrG) vor, 50 Verwaltungsregister bis 2028 zu modernisieren und an das Identitätsdatenabrufverfahren anzuschließen. Diese Register sind nach NOOTS-Staatsvertrag auch dazu verpflichtet, sich an das NOOTS anzuschließen.

    Die Modernisierung der Registerlandschaft im Rahmen der Verwaltungsdigitalisierung verbessert die Qualität der öffentlichen Verwaltung, reduziert redundante Datenhaltung, ermöglicht die Umsetzung des Once-Only-Prinzips in der Verwaltung und schafft die technische Grundlage dafür, dass Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen behördlich erfasste Informationen nicht wiederholt einreichen müssen. Eine moderne Registerlandschaft schafft die Grundlage für weitere Digitalisierungsprozesse, die zu einer effizienteren und damit kostengünstigeren öffentlichen Verwaltung führen können. Das kann sich positiv auf die Standortattraktivität auswirken.

    Wissensplattform der Registermodernisierung

  • Titel: 532 67
    Ressort: Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
    Investitionsbereich: Digitalisierung

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    202545,0026,140,00
    202645,005,08
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Teilweise Zielerreichung

    Output-Ziele:

    • Vereinfachung des Ablaufs von Verwaltungsverfahren


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Digitalisierungsplattform bereitstellen - Low-Code Plattform zur Digitalisierung von Verwaltungsleistungen ausgewählt und bereitgestellterreicht31.03.2026
    Prozess-Repository für Standardisierung, Automatisierung und Optimierung von Verwaltungsleistungen erstellt und digitale Tools für Prozessoptimierung bereitgestelltausstehend30.09.2026
    10 wesentliche Verwaltungsleistungen digitalisiertausstehend30.09.2026
    Weiterführende Informationen

    Mit diesem Titel wird die Maßnahme Ende-zu-Ende-Digitalisierung Bund finanziert: Ziel ist es, eine moderne Digitalisierungsinfrastruktur bereitzustellen, um die Digitalisierung der Verwaltung zu beschleunigen, zu vereinfachen und zu vereinheitlichen und damit eine umfassende Ende-zu-Ende-Digitalisierung in Deutschland dauerhaft sicherzustellen.
    Das Digitalisierungsprogramm bietet den Bundesressorts und -behörden:

    1. eine zentrale Digitalisierungsplattform auf Low Code-Basis,
    2. ein standardisiertes Vorgehensmodell und
    3. finanziert alle als wesentlich gemeldeten Leistungen (sog. A-Leistungen) der Bundesressorts- und Bundesbehörden, die auf der zentralen Plattform umgesetzt werden sollen.


    Die Digitalisierung der Verwaltung im Bereich der IT-Transformation und zugehöriger Dienstleistungen soll die behördenübergreifende Zusammenarbeit verbessern, Doppelstrukturen abbauen und die Grundlage für eine durchgängig digitale und automatisierbare Verwaltungsprozesskette schaffen. Eine agile, interoperable staatliche IT-Infrastruktur kann die Resilienz und Anpassungsfähigkeit des Staates an veränderte gesellschaftliche und wirtschaftliche Anforderungen erhöhen und die Umsetzung künftiger Digitalisierungsvorhaben strukturell beschleunigen. 

    Artikel „Ende-zu-Ende-Digitalisierung – medienbruchfrei vom Antrag bis zur Veraktung“ auf der Internetseite des Digitalministeriums

  • Titel: 892 61
    Ressort: Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
    Investitionsbereich: Digitalisierung

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    2025366,796,740,00
    2026200,006,62
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Umsetzung
    Fortschritt & Wirkung: Zielerreichung noch ausbaufähig
    Output-Ziele:

    ZieleIndikatorZiel-WertDatum Ziel-WertIst-Wert
    Geförderte Standorte möglichst zeitnah fertigstellen und in den Regelbetrieb bringen, ab dem eine Mobilfunkversorgung angeboten wirdZahl der geförderten Standorte, an denen mindestens ein Mobilfunknetzbetreiber (MNB) den Regelbetrieb aufgenommen hat26731.12.20283
    Möglichst große Breitenwirkung der geförderten Infrastruktur durch Nutzung der Standorte durch mindestens die Mobilfunknetzbetreiber, die sich im Vorverfahren der Mobilfunkförderung zu einer Nutzung verpflichtet haben, erreichenDurchschnittliche Zahl der Mobilfunknetzbetreiber, die pro gefördertem Standort im Regelbetrieb sind1,8331.03.20282,33
    Zahl und Fläche der Versorgungslücken reduzierenDurch die geförderten Standorte neu versorgte Fläche in Quadratkilometer1.460,731.12.202823,2


    Outcome-Ziele:

    • Qualitative Verbesserung der Mobilfunkversorgung in bislang schwach versorgten Gebieten


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    20 Masten in Bauphaseerreicht30.06.2026
    Aufnahme Regelbetrieb des 90. geförderten Standortsausstehend31.12.2026
    25.000 Quadratkilometer erstmalig durch geförderte Standorte durch mindestens einen Mobilfunknetzbetreiber versorgtausstehend31.12.2026
    Weiterführende Informationen

    Der vorliegende Titel finanziert vor allem eine Maßnahme: das Mobilfunkförderprogramm des Bundes, das der Schließung von Versorgungslücken dient. Die Förderung umfasst die notwendigen Ausgaben für Bau und Betrieb der geförderten Standorte über 7 Jahre und schließt die dabei anfallende Wirtschaftlichkeitslücke mit einem Fördersatz von bis zu 99%. Die Nutzung der geförderten Standorte durch mindestens einen Mobilfunknetzbetreiber ist zuvor im standortvorbereitenden Verfahren vorvertraglich gesichert. 

    Die Unterstützung des Mobilfunkausbaus im Rahmen wettbewerblicher und regulatorischer Rahmenbedingungen kann die wirtschaftliche Konnektivität bislang unterversorgter Regionen verbessern. Der Mobilfunkausbau kann die Produktivität mobiler Arbeit erhöhen und die digitale Transformation in Sektoren wie Landwirtschaft, Logistik und Industrie ermöglichen, die auf zuverlässige Echtzeitkommunikation und Internet of Things (IoT)-Anwendungen angewiesen sind. Eine leistungsfähige Mobilfunkinfrastruktur als klassische „Enabling-Technology“ bildet die Voraussetzung für eine Vielzahl produktivitätssteigernder Anwendungen. Darüber hinaus trägt ein flächendeckender Mobilfunkausbau zur Reduktion regionaler Wirtschaftsdisparitäten bei, indem er ländlichen und strukturschwachen Räumen den Anschluss an die digitale Wirtschaft ermöglicht und damit Abwanderungstendenzen entgegenwirkt sowie dezentrale Unternehmensansiedlungen begünstigt. 

  • Titel: 894 61
    Ressort: Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
    Investitionsbereich: Digitalisierung

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    20252.928,601.367,401.145,12
    20262.255,24222,94
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Umsetzung
    Fortschritt & Wirkung: Teilweise Zielerreichung
    Output-Ziele:

    ZieleIndikatorZiel-WertDatum Ziel-WertIst-Wert
    Unterstützung des flächendeckenden BreitbandausbausAnzahl Anschlüsse, die insgsamt in der Förderung sind (kumuliert aus geplanten, im Bau befindlichen und fertiggestellten Anschlüssen) ab 1.1.20254.700.00031.12.20302.973.246
    Unterstützung des flächendeckenden BreitbandausbausAnzahl der geförderten fertiggestellten Breitbandanschlüsse im Betrachtungsjahr200.00031.12.2025199.846


    Outcome-Ziele:

    • Bessere / schnellere Versorgung mit Glasfaser Privatadressen: möglichst zügige Versorgung von Privatadressen mit Gigabit- Bandbreiten (1.000 Mbit/s) auch in Gebieten, die nicht eigenwirtschaftlich erschlossen werden


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Abstimmung und Veröffentlichung neue Förderrichtlinieerreicht03.04.2026
    Start Förderaufrufe 2026erreicht03.04.2026
    Bindung gesamte VE in Folge der Förderaufrufeausstehend31.12.2026
    Weiterführende Informationen

    Der Ausbau und die Gewährleistung von schneller Internetversorgung ist ein zentrales strategisches Ziel sowohl in Deutschland als auch auf EU-Ebene. Die Bundesregierung hat sich daher zum Ziel gesetzt, digitale Infrastrukturen mit dem flächendeckenden Glasfaserausbau entscheidend voranzubringen. Die energie- und ressourceneffiziente Glasfasertechnologie schließt Versorgungslücken, stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, ermöglicht digitale Teilhabe, trägt zu gleichwertigen Lebensverhältnissen bei und schafft die Grundlage für eine moderne, zukunftsfähige digitale Gesellschaft. Zuwendungsempfänger sind insbesondere Gebietskörperschaften, wie z. B. Landkreise und Kommunen, welche die Zuwendung in der Regel mit einem eigenen Finanzierungsbeitrag und mit einem Landesmittelbeitrag an Telekommunikationsunternehmen weiterreichen, die den Ausbau vornehmen und demnach Begünstigte der Förderung sind. 

    Die Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus kann die wirtschaftliche Konnektivität bislang unterversorgter Regionen grundlegend verbessern, die produktive Nutzung von Homeoffice und neue datengetriebene Geschäftsmodelle ermöglichen und damit eine stärkere wirtschaftliche Entwicklung ländlicher und strukturschwacher Räume begünstigen. Darüber hinaus trägt flächendeckender Breitbandausbau zur Reduktion regionaler Wirtschaftsdisparitäten bei, indem er Unternehmensansiedlungen und die Bindung qualifizierter Fachkräfte in der Fläche begünstigt.

Detailansicht: Bundesministerium der Finanzen

  • Titel: 532 69
    Ressort: Bundesministerium der Finanzen
    Investitionsbereich: Digitalisierung

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    2025---
    2026193,5910,72
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Zielerreichung noch nicht messbar

    Output-Ziele:

    • 1 Attribut pro Jahr wird in 2027 - 2029 bereitgestellt und genutzt
    • Die modernisierte Einfuhranwendung steht zur Verfügung. Wirtschaft hat Bewilligungen für die zentrale Zollabwicklung erhalten (steigende Tendenz)
    • 20 einsatz- und ermittlungsunterstützende Anwendungen bis Ende 2029
    • St 24 A-LeiKa-Leistungen, die als digitalisierbar eingestuft sind, sollen bis Ende 2029 vollständig bis Reifegrad 5 digitalisiert sein
    • Migration von bereits vorhandenen BFV-Verfahren in eine Cloud-Umgebung bis Ende 2029
    • Betriebsbereitschaft der Plattformen wird bis 2027 hergestellt
    • Anbindung der E-Strafakte zu anderen Zollfachverfahren über notwendige Schnittstellen
    • Migration/Neuaufbau von IAM-DE auf aktueller, performanter Betriebsumgebung (inkl. nötiger Lizenzen und Wartung)
    • Erreichung einer vollständigen Umstellung auf S/4 HANA, das bedeutet, dass sämtliche relevanten Verfahren auf die neue SAP-Technologie umgestellt sind


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Die Governance-Struktur für die Bereitstellung von EUDI-Wallet-Attributen ist beschrieben und abgenommen (Aufbau moderner IT-Plattformen für BZSt)ausstehend31.12.2026
    Die Antragsbearbeitung erfolgt hinsichtlich der Festsetzung der Kapitalertragsteuer in der Anwendung (FASTER-Richtlinie)erreicht31.05.2026
    Die elektonisch eingegangenen Anträge werden elektonisch bekanntgegebenausstehend31.12.2026
    Weiterführende Informationen

    Mittel in diesem Titel sind erst ab 2026 veranschlagt. Haushaltsvermerk:
    Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 812 63. 

    Die eingeplanten Haushaltsmittel dienen der Digitalisierung von Behördenleistungen im Sinne

    • der umfassenden Staatsmodernisierung innerhalb der Bundesfinanzverwaltung (BFV) und Sicherstellung einer nachhaltigen Ressourcennutzung sowie einer konsequenten Ausrichtung an Wirtschaftlichkeitsprinzipien,
    • der Stärkung der Resilienz der IT-Fachverfahren und -Systeme der BFV, auch vor dem Hintergrund zukünftiger Anforderungen,
    • der Sicherung der öffentlichen Finanzen und Steuergerechtigkeit,
    • der Erhöhung des Modernisierungsgrades der IT-Fachverfahren und -Infrastruktur des BFV 
    • als Grundlage für künftiges Wirtschaftswachstum und damit die finanzielle Leistungsfähigkeit des Staates.

    Die Mittel zur Digitalisierung in der Bundesfinanzverwaltung sollen die Effizienz und Präzision von Steuererhebung, Zollabwicklung und Finanzkontrolle verbessern und Aufwände für Unternehmen durch automatisierte Prozesse beschleunigen. Eine leistungsfähige digitale Finanzverwaltung kann die gesamtwirtschaftlichen Transaktionskosten im Bereich steuerlicher und zollrechtlicher Prozesse reduzieren.

  • Titel: 812 63
    Ressort: Bundesministerium der Finanzen
    Investitionsbereich: Digitalisierung

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    2025---
    202693,100,00
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Zielerreichung noch nicht messbar


    Output-Ziele:

    • 1 Attribut pro Jahr wird in 2027 - 2029 bereitgestellt und genutzt
    • Die modernisierte Einfuhranwendung steht zur Verfügung. Wirtschaft hat Bewilligungen für die zentrale Zollabwicklung erhalten (steigende Tendenz)
    • 20 einsatz- und ermittlungsunterstützende Anwendungen bis Ende 2029
    • St 24 A-LeiKa-Leistungen, die als digitalisierbar eingestuft sind, sollen bis Ende 2029 vollständig bis Reifegrad 5 digitalisiert sein
    • Migration von bereits vorhandenen BFV-Verfahren in eine Cloud-Umgebung bis Ende 2029
    • Betriebsbereitschaft der Plattformen wird bis 2027 hergestellt
    • Anbindung der E-Strafakte zu anderen Zollfachverfahren über notwendige Schnittstellen
    • Migration/Neuaufbau von IAM-DE auf aktueller, performanter Betriebsumgebung (inkl. nötiger Lizenzen und Wartung)
    • Erreichung einer vollständigen Umstellung auf S/4 HANA, das bedeutet, dass sämtliche relevanten Verfahren auf die neue SAP-Technologie umgestellt sind


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Die Governance-Struktur für die Bereitstellung von EUDI-Wallet-Attributen ist beschrieben und abgenommenausstehend31.12.2026
    Die Antragsbearbeitung erfolgt hinsichtlich der Festsetzung der Kapitalertragsteuer in der Anwendungerreicht31.05.2026
    Die elektonisch eingegangenen Anträge werden elektonisch bekanntgegebenausstehend31.12.2026
    Weiterführende Informationen

    Mittel in diesem Titel sind erst ab 2026 veranschlagt.Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 532 69.

    Die eingeplanten Haushaltsmittel dienen der Digitalisierung von Behördenleistungen im Sinne

    • der umfassenden Staatsmodernisierung innerhalb der Bundesfinanzverwaltung (BFV) und Sicherstellung einer nachhaltigen Ressourcennutzung sowie einer konsequenten Ausrichtung an Wirtschaftlichkeitsprinzipien,
    • der Stärkung der Resilienz der IT-Fachverfahren und -Systeme der BFV, auch vor dem Hintergrund zukünftiger Anforderungen,
    • der Sicherung der öffentlichen Finanzen und Steuergerechtigkeit,
    • der Erhöhung des Modernisierungsgrades der IT-Fachverfahren und -Infrastruktur des BFV 
    • als Grundlage für künftiges Wirtschaftswachstum und damit die finanzielle Leistungsfähigkeit des Staates.

    Die Mittel zur Digitalisierung in der Bundesfinanzverwaltung sollen die Effizienz und Präzision von Steuererhebung, Zollabwicklung und Finanzkontrolle verbessern und Aufwände für Unternehmen durch automatisierte Prozesse beschleunigen. Eine leistungsfähige digitale Finanzverwaltung kann die gesamtwirtschaftlichen Transaktionskosten im Bereich steuerlicher und zollrechtlicher Prozesse reduzieren.

Detailansicht: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

  • Titel: 685 51
    Ressort: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
    Investitionsbereich: Forschung und Entwicklung

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    2025398,03177,4898,24
    2026380,102,82
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Teilweise Zielerreichung

    Output-Ziele:

    • Förderung in Schlüsseltechnologien ausbauen


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Einbindung der Stakeholder durch über 25 Partnerdialogeerreicht30.04.2026
    Erstellung und Veröffentlichung der jeweiligen Technologie-Roadmaps in den Schlüsseltechnolgien mit konkreten Maßnahmen und Meilensteinenerreicht20.05.2026
    Online-Konsultation zu den ersten Technologie-Roadmaps durchgeführtausstehend31.12.2026
    Weiterführende Informationen

    Der Hightech Agenda-Deutschland (HTAD) liegt die Einsicht zugrunde, dass der erfolgreiche Aufbau von Forschungsinfrastrukturen gerade in den Schlüsseltechnologien auf eine adäquate Einbettung in exzellente Forschungsökosysteme angewiesen ist. International konkurrenzfähige Forschungsinfrastrukturen sind hochkomplex und müssen konsequent nach wissenschaftlichen Bedarfen auf international neuestem Stand konzipiert, aufgebaut und weiterentwickelt werden. Der gezielte Aufbau von Wissens- und Forschungsstrukturen, die auf diese Infrastrukturen einzahlen, ist deshalb ein unerlässlicher Beitrag zu deren nachhaltiger Verankerung im Innovationssystem. Es sollen daher gezielt auch zusätzliche Investitionen in die in Rede stehenden Forschungsökosysteme sowie strukturell wirkende Fördermaßnahmen mit investivem Charakter finanziert werden.

    Zu den drei volumenmäßig größten Maßnahmen in diesem Titel gehören:

    • Nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI)
    • KI-Robotikbooster
    • Leistungsfähige und energieeffiziente KI-Prozessorsysteme (Kolibri)


    Aufgrund der späten Entsperrung der meisten Maßnahmen dieses Titels durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages konnten die Maßnahmen erst mit Verzögerung gestartet werden.

    Investitionen in den strategischen Ausbau von Forschungs-Ökosystemen können die Forschungsinfrastruktur verbessern. Neue Schlüsseltechnologien wie KI oder Quantencomputing können so sektorübergreifende Spillover-Effekte entfalten, die sich positiv auf das Wirtschaftswachstum auswirken können. Gleichzeitig stärken Forschungsökosysteme den Informationsfluss zwischen Hochschulen und Industrie.

    Internetseite zur Hightech Agenda:
    https://hightech-agenda-deutschland.de

  • Titel: 685 54
    Ressort: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
    Investitionsbereich: Forschung und Entwicklung

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    2025---
    202650,000,00
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Zielerreichung noch nicht messbar

    Output-Ziele:

    • Exzellenzstrukturen und internationale Kooperationen von Wissenschaftseinrichtungen stärken


    Meilensteine:
    -

    Weiterführende Informationen

    Mittel in diesem Titel sind erst ab 2026 veranschlagt. 

    Mit den Maßnahmen dieses Titels werden gezielt Wissens- und Forschungsinfrastrukturen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland sowie die von diesen Einrichtungen getragenen Forschungsökosysteme gestärkt. Der Ausbau von Infrastrukturen an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen bei gleichzeitiger Gewinnung von international herausragenden Forschenden ist ein Schlüssel zur Entwicklung neuer Technologien und Wertschöpfung. Der Kern der Maßnahmen zahlt durch die Gewinnung von exzellenten internationalen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie durch die Stärkung der internationalen Vernetzung der deutschen Wissenschaft auf die Hightech Agenda Deutschland (HTAD) ein. Die Zukunftsthemen der HTAD und damit die Grundlagen von Wertschöpfung und Wohlstand werden gestärkt.

    Die Umsetzung des „1.000-Köpfe-Programms“ aus dem Koalitionsvertrag wirkt positiv auf das Wirtschaftswachstum durch erhöhte öffentliche Ausgaben für Investitionen in wissenschaftliche Ausrüstung, wissenschaftliches Personal und institutionelle Kapazitäten. Die Förderung internationaler Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ist zudem eine Investition in die Fachkräftesicherung. Von diesen werden nicht nur Hochschulen und Forschungseinrichtungen dauerhaft profitieren, sondern auch die Wirtschaft und Gesellschaft in Deutschland. Sie sichern die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit auf einer Vielzahl von zukunftsrelevanten Gebieten. Städte und Regionen mit Universitäten profitieren von der Wertschöpfungswirkung, einem höheren Bruttoinlandsprodukt pro Kopf, höheren individuellen Bildungs- und Lohnrenditen der Absolventinnen und Absolventen sowie einer niedrigeren Arbeitslosenquote. Somit zahlt das das 1.000-Köpfe-Plus-Programm direkt auf die vom Gesetzgeber primär intendierte Wachstumssteigerung ein.

  • Titel: 894 51
    Ressort: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
    Investitionsbereich: Forschung und Entwicklung

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    202572,0023,6029,00
    2026368,000,02
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Zielerreichung noch ausbaufähig

    Output-Ziele:

    • Kapazitäten in Schlüsseltechnologien ausbauen


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Einbindung der Stakeholder durch über 25 Partnerdialogeerreicht30.04.2026
    Erstellung und Veröffentlichung der jeweiligen Technologie-Roadmaps in den Schlüsseltechnolgien mit konkreten Maßnahmen und Meilensteinenerreicht20.05.2026
    Online-Konsultation zu den ersten Technologie-Roadmaps durchgeführtausstehend31.12.2026
    Weiterführende Informationen

    Der Hightech Agenda-Deutschland (HTAD) liegt die Einsicht zugrunde, dass der erfolgreiche Aufbau von Forschungsinfrastrukturen gerade in den Schlüsseltechnologien auf eine adäquate Einbettung in exzellente Forschungsökosysteme angewiesen ist. International konkurrenzfähige Forschungsinfrastrukturen sind hochkomplex und müssen konsequent nach wissenschaftlichen Bedarfen auf international neuestem Stand konzipiert, aufgebaut und weiterentwickelt werden. Der gezielte Aufbau von Wissens- und Forschungsstrukturen, die auf diese Infrastrukturen einzahlen, ist deshalb ein unerlässlicher Beitrag zu deren nachhaltiger Verankerung im Innovationssystem. Es sollen daher gezielt auch zusätzliche Investitionen in die in Rede stehenden Forschungsökosysteme sowie strukturell wirkende Fördermaßnahmen mit investivem Charakter finanziert werden.

    Zu den drei volumenmäßig größten Maßnahmen in diesem Titel gehören:

    • AI Gigafactory
    • Forschungsinfrastrukturen (FIS) und Technologiedemonstratoren für die Fusio
    • Quantencomputing: Maßnahme „1000 Qubits – 100 Anwendungen“


    Aufgrund der späten Entsperrung der meisten Maßnahmen dieses Titels durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages konnten die Maßnahmen erst mit Verzögerung gestartet werden.

    Investitionen in den strategischen Ausbau von Forschungs-Ökosystemen können die Forschungsinfrastruktur verbessern. Neue Schlüsseltechnologien wie KI oder Quantencomputing können so sektorübergreifende Spillover-Effekte entfalten, die sich positiv auf das Wirtschaftswachstum auswirken können. Gleichzeitig stärken Forschungsökosysteme den Informationsfluss zwischen Hochschulen und Industrie.

    Internetseite zur Hiɡhtech Aɡenda Deutschland

  • Titel: 894 52
    Ressort: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
    Investitionsbereich: Forschung und Entwicklung

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    20250,000,004,86
    202650,000,29
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Zielerreichung noch ausbaufähig

    Output-Ziele:

    • Entstehung von innovativen Raumfahrttechnologien bei deutschen Unternehmen und Forschungseinrichtungen
    • Fähigkeitslücken von öffentlichen Bedarfsträgern werden durch die Befähigung von deutschen Unternehmen und Forschungseinrichtungen geschlossen


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Start der Hacking Challengeerreicht01.04.2026
    Start des Space Innovation Cupausstehend17.07.2026
    Beauftragung der Rapid Launch Demonstrationausstehend15.08.2026
    Weiterführende Informationen

    Mittel in diesem Titel sind erst ab 2026 veranschlagt. 

    Als Ergänzung zum „Raumfahrtprogramm für Innovation und internationale Kooperation (RIKo)“ werden Investitionen in nationale Raumfahrtinfrastrukturen durch den in 2025 neu eingerichteten „Space Innovation Hub“ (SIH) umgesetzt. Der SIH hat zum Ziel, die New Space Szene (Wandel der Raumfahrt von staatlich dominierten Projekten hin zu einer kommerziell geprägten Industrie) zu stärken sowie Ideen und Bedarfe für innovative Projekte und deren Umsetzungsmöglichkeiten ressortübergreifend zu entwickeln. Der SIH ergänzt die Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen des RIKo, indem er durch wichtige Investitionen die für Sicherheit notwendigen Entwicklungen im Bereich der Raumfahrt in Deutschland von der Forschung bis zur Marktreife vorantreibt.

    Ziel ist es, damit ressortgemeinsame Bedarfe in der und an die Raumfahrt zu decken. Vor dem Hintergrund der geopolitisch veränderten Lage liegt der Schwerpunkt aktuell auf sicherheitsrelevanten Aspekten der Raumfahrt. Die Beschaffungen werden getrieben von hoheitlichen Bedarfsträgern wie z.B. dem Bundesnachrichtendienst, der Bundespolizei, der Bundeswehr sowie behördlichen Einrichtungen im Bereich des Katastrophenschutzes.

    Investitionen in nationale Raumfahrtinfrastrukturen unterstützen den Erhalt und den Ausbau von Spitzentechnologie im Raumfahrtbereich. Dabei bestehen ausgeprägte Transfermöglichkeiten der Raumfahrtindustrie mit Maschinenbau, Elektronik und Materialwissenschaften. Eine leistungsfähige nationale Raumfahrtinfrastruktur kann die technologische Souveränität im Zugang zu weltraumgestützten Diensten gewährleisten, die zunehmend kritische Infrastruktur für Wirtschaft, Sicherheit und öffentliche Verwaltung darstellen. Die Raumfahrt wirkt u.a. als Treiber von Dual-Use-Innovationen, durch die technologische Spillover-Effekte in zivile Sektoren entstehen können. Darüber hinaus sichern und stärken nationale Raumfahrtinfrastrukturen die Position Deutschlands in europäischen und internationalen Raumfahrtprogrammen, was den Zugang zu globalem Technologie-Know-how ermöglicht.

  • Titel: 894 55
    Ressort: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
    Investitionsbereich: Forschung und Entwicklung

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    20250,000,000,00
    202615,200,00
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Keine Zielerreichung

    Output-Ziele:

    • Exzellenzstrukturen und internationale Kooperationen von Wissenschaftseinrichtungen stärken


    Meilensteine:
    -

    Weiterführende Informationen

    Mittel in diesem Titel sind erst ab 2026 veranschlagt. Der Titel war im Haushaltsjahr 2025 durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages durchgehend gesperrt. 

    Der Titel dient der Finanzierung von „Forschungsinfrastrukturen (FIS) – Shortlist-Vorhaben“  aus den unterschiedlichsten Themengebieten, insb. der Umsetzung von Maßnahmen aus dem aktuellen FIS-Priorisierungsverfahren. 

    Ab dem Haushaltsjahr 2026 soll das „Vorbereitungsprogramm Projektförderung Einstein-Teleskop (ET-VorPro)“ aus dem Titel finanziert werden. 

    Investitionen in den strategischen Ausbau der Infrastrukturen im Forschungs- und Wissenschaftssystem beseitigen strukturelle Engpässe im Forschungsbetrieb, erhöhen die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Forschungseinrichtungen im Wettbewerb um Drittmittel, Talente und Kooperationspartner und verbessern die Rahmenbedingungen für interdisziplinäre Forschungsprojekte. 

    Informationen zum nationalen Priorisierungsverfahren auf der Internetseite des Bundesforschungsministeriums

  • Titel: 894 56
    Ressort: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
    Investitionsbereich: Forschung und Entwicklung

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    2025---
    202660,000,00
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Zielerreichung noch nicht messbar

    Output-Ziele:

    • Verbesserung der baulich-technischen Infrastruktur an Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen


    Meilensteine:
    -

    Weiterführende Informationen

    Mittel in diesem Titel sind erst ab 2026 veranschlagt. Haushaltsvermerk:
    Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 882 42. 

    Die Bundesregierung hat das Ziel einer Schnellbauinitiative von Bund und Ländern zur Modernisierung, energetischen Sanierung und digitalen Ertüchtigung von Hochschulen und Universitätskliniken, inklusive Mensen und Cafeterien. Zur Erreichung dieses Ziels stellt der Bund den Ländern als Kompensation für Steuerausfälle durch den Wachstumsbooster für die Jahre 2026 bis 2029 Mittel für Investitionen in die baulich-technische Infrastruktur von Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen bereit. Hiermit will der Bund die Länder angesichts des hohen Sanierungsstaus dabei unterstützen, kurzfristige wie mittelfristige Wachstumsimpulse zu setzen.

    Es ist beabsichtigt, dass die Verwendung der Mittel eigenverantwortlich durch die Länder erfolgt.

    Die Schnellbauinitiative für Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen kann die Bauinvestitionen im Hochschul- und Wissenschaftsbereich und die Beschäftigung im Baugewerbe erhöhen. Neue und modernisierte Gebäude verbessern die Standortattraktivität für internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.

Detailansicht: Bundesministerium für Gesundheit

  • Titel: 884 21
    Ressort: Bundesministerium für Gesundheit
    Investitionsbereich: Krankenhausinfrastruktur

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    20251.500,001.500,00-
    20262.500,002.500,00
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Vollständige Zielerreichung
    Output-Ziele: -
    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Mittelabfluss per ergänzenden Bundeszuschüssen an den Gesundheitsfondserreicht31.01.2026
    Mittelabfluss per Rechnungszuschlag von der GKV an die Krankenhäuserausstehend31.10.2026
    Weiterführende Informationen

    Die sogenannten „Sofort-Transformationskosten“ werden als temporäre Überbrückungsmaßnahme verstanden, um den Krankenhäusern eine kurzfristige temporäre pauschalierte Unterstützungsleistung zu ermöglichen, um bereits geplante und politisch beschlossene Investitionen im Zuge der Krankenhausreform nicht zu gefährden (z.B. bei geplanten strukturellen Umstrukturierungen, Fusionen oder sonstigen Transformationsmaßnahmen). Es handelt sich insofern um eine flankierende Maßnahme zur Sicherung der Investitionsfähigkeit der Krankenhäuser und der Vorbereitung auf strukturelle Veränderungen, die funktional im Kontext der investiven Zielsetzung des Sondervermögens stehen. Hierdurch wird bis zum faktischen Wirksamwerden der Maßnahmen der Krankenhausreform in den kommenden Jahren bis 2030 das Risiko eines sogenannten „kalten Strukturwandels“ der Krankenhauslandschaft verringert. Als große Arbeitgeber schaffen Krankenhäuser Arbeitsplätze, insbesondere auch in strukturschwachen Gebieten, und stärken so die lokale Wirtschaft. Die vorhandene Krankenhausinfrastruktur bleibt erhalten und eine hochwertige medizinische Versorgung der Bevölkerung bleibt gesichert. Wirtschaftliche Verluste aufgrund von unnötig langen und vermeidbaren Arbeitsausfällen bei Erkrankungen werden vermieden. Die Maßnahme „Sofort-Transformationskosten“ stellt somit insbesondere im Vergleich zu einer kontrafaktischen Situation ohne diese Maßnahme einen Beitrag zur Sicherung der Infrastruktur und Förderung des Wirtschaftswachstums dar.

  • Titel: 884 22
    Ressort: Bundesministerium für Gesundheit
    Investitionsbereich: Krankenhausinfrastruktur

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    2025---
    20263.500,003.500,00
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Zielerreichung noch nicht messbar

    Output-Ziele:

    • Die Länder leisten die gesetzlich festgelegte Mindest-Kofinanzierung, die auch unter Beteiligung der Krankenhausträger erbracht werden kann
    • Förderung von Krankenhausstandorten
    • Die verwaltungstechnischen Voraussetzungen zur Beantragung von Mitteln durch die Ländern beim BAS werden geschaffen


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Mittel werden fristgerecht erstmalig bis zum 27. April 2026 an den Gesundheitsfonds überwiesenerreicht27.04.2026
    BAS bewilligt erstmalig Fördervorhaben aus dem Krankenhaustransformationsfondsausstehend31.12.2026
    BAS zahlt erstmalig Fördermittel an Länder ausausstehend31.12.2026
    Weiterführende Informationen

    Für diesen Titel wurden Mittel erst ab 2026 veranschlagt.

    Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vom 5. Dezember 2024 wurde ein Transformationsfonds zur Förderung von Umstrukturierungsprozessen in den Krankenhäusern mit dem Ziel einer Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten, der Schließung von Krankenhäusern in Gebieten mit hoher Krankenhausdichte, dem Abbau von Doppelstrukturen, der Umstrukturierung von Krankenhäusern in sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen, der Förderung telemedizinischer Netzwerkstrukturen und weiteren an einer bedarfsgerechten, qualitativ hochwertigen Versorgung ausgerichteten Fördertatbeständen eingerichtet. Hintergrund ist, dass Deutschland im internationalen Vergleich eine überdurchschnittlich hohe Dichte an Krankenhäusern und Krankenhausbetten aufweist. Gleichzeitig sind die vorhandenen Krankenhausbetten nur mittelmäßig ausgelastet. Aus der Vorhaltung mittelmäßig ausgelasteter Krankenhauskapazitäten folgen hohe Gesundheitsausgaben für die stationäre Versorgung. Zugleich wird ein effizienter Einsatz des medizinischen Fachpersonals erschwert. Auch die Qualität der Behandlung der Patientinnen und Patienten wird durch eine stärkere Spezialisierung der Krankenhäuser erhöht. 

    Gefördert werden strukturelle Anpassungen der Krankenhausinfrastruktur, nicht hingegen laufende Betriebskosten oder reiner Bestandserhalt. Die Laufzeit des Transformationsfonds beträgt zehn Jahre. Die Länder sind ausschließlich antragsberechtigt, sie beteiligen sich an der Vorhabenförderung durch Ko-Finanzierungsanteile. Die Förderung ist damit eng in die Krankenhausplanung der Länder eingebettet und unterstützt deren Verantwortung für eine bedarfsgerechte Versorgungsstruktur. Gemeinsam mit den vorgesehenen Eigenfinanzierungsanteilen der Länder beträgt die Höhe der Fördermittel für die Laufzeit des Transformationsfonds insgesamt bis zu 50 Mrd. Euro. 

    Die Förderung von Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur über den Transformationsfonds leistet einen wesentlichen Beitrag zur Modernisierung der sozialen Infrastruktur in Deutschland. Durch die gezielte Unterstützung struktureller Anpassungsprozesse wird eine bedarfsgerechtere, effizientere und qualitativ hochwertigere Versorgungslandschaft geschaffen. Insbesondere die Konzentration von Leistungsangeboten, der Abbau von Doppelstrukturen sowie die Weiterentwicklung sektorenübergreifender Versorgungsformen tragen dazu bei, vorhandene Ressourcen – insbesondere Fachpersonal und technische Infrastruktur – zielgerichteter einzusetzen und die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems nachhaltig zu stärken.

  • Titel: 894 53
    Ressort: Bundesministerium für Gesundheit
    Investitionsbereich: Forschung und Entwicklung

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    20250,000,000,00
    202665,000,04
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Zielerreichung noch nicht messbar

    Output-Ziele:

    • Ausbau der Datenzugangs- und Koordinierungsstelle
    • Weiterentwicklung des Forschungsdatenzentrums Gesundheit
    • Errichtung von KI-Reallaboren zur Unterstützung von Entwicklern von KI-Anwendungen für das Gesundheitswesen


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Erste Kohorte Teilnehmer für Innovationswettbewerb ausgewählt, Projekte zur regulatorischen Beratung ausgewähltausstehend01.10.2026
    Ausarbeitung Förderinstrument zur Etablierung eines nationalen Netzwerks zum Aufbau einer föderierten Gesundheitsdateninfrastruktur im Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS)ausstehend31.12.2026
    Dienstleister wurden sondiert und zur Umsetzung beauftragt.ausstehend30.11.2026
    Weiterführende Informationen

    Für diesen Titel wurden Mittel erst ab 2026 veranschlagt.

    Die übergeordnete Zielstellung des Titels ist die Förderung von Wettbewerbsfähigkeit, digitaler Souveränität und Innovationskraft der deutschen und europäischen Gesundheitswirtschaft durch den Aufbau einer nationalen vernetzten Gesundheitsdateninfrastruktur und von KI-Reallaboren. 

    Eine leistungsfähige Gesundheitsdateninfrastruktur ist Voraussetzung für mehr Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der deutschen Gesundheitswirtschaft. Im Mittelpunkt der Maßnahmen stehen eine verbesserte Datenverfügbarkeit, die Leistungsfähigkeit der Systeme und die bessere Vernetzung bestehender Infrastrukturen.  Dies soll zum einen durch den Ausbau des Forschungsdatenzentrums (FDZ) Gesundheit erfolgen, zum anderen durch den Aufbau einer vernetzten Gesundheitsdateninfrastruktur zur besseren Erschließung der vielfältigen, dezentral gespeicherten Gesundheitsdaten weiterer Akteure. Ziel der KI-Reallabore ist es, den Transfer innovativer KI-Lösungen in die Anwendung im Gesundheitswesen zu beschleunigen. Hierfür werden Unterstützungsmaßnahmen zur Bewältigung der vielfältigen organisatorischen und regulatorischen Herausforderungen entwickelt und etabliert. Die vorgesehenen Maßnahmen des Titels sollen zudem zu einer besseren Versorgung in einem modernen und datengestützten Gesundheitswesen führen.

    Der Aufbau von KI-Reallaboren und einer souveränen Gesundheitsdateninfrastruktur, d. h. Investitionen in Datenzentren, Interoperabilitätsplattformen, KI-Entwicklungsumgebungen ermöglicht effiziente, datenbasierte klinische Prozesse, sowie die praxisnahe Erprobung und Validierung medizinischer KI-Anwendungen unter Realbedingungen. Dies erleichtert den Transfer von KI-Anwendungen in die klinische und industrielle Anwendung. Eine souveräne Gesundheitsdateninfrastruktur ist die strategische Grundlage für einen wettbewerbsfähigen Gesundheits- und Biotechnologiestandort, da der Zugang zu qualitativ hochwertigen, verknüpften Gesundheitsdaten zunehmend zu einem wichtigen Produktionsfaktor für medizinische KI, Diagnostik und Arzneimittelentwicklung wird.

  • Titel: 894 62
    Ressort: Bundesministerium für Gesundheit
    Investitionsbereich: Digitalisierung

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    20250,000,000,00
    20260,000,00
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Zielerreichung noch nicht messbar
    Output-Ziele: -

    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Kabinettbeschluss Fördergrundlage (Notfallreform)erreicht22.04.2026
    Bundestagsbeschluss Fördergrundlage (Gesetz zur Reform der Notfallversorgung)ausstehend-
    Inkraftreten Fördergrundlage (§133f SGB V)ausstehend31.12.2026
    Weiterführende Informationen

    Für diesen Titel ist eine Veranschlagung von Mitteln erst ab 2027 geplant.

    Mit diesem Förderprogramm von insgesamt 225 Mio. Euro soll der Investitionsstau in der Digitalisierung der Notfallrettung in den Jahren 2027 bis 2031 behoben werden. Die einzelnen Fördertatbestände sollen mit dem Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung geregelt werden. Zur Förderung der Vorhaben wird beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) ein Digitalisierungsfonds eingerichtet. Der Regierungsentwurf wurde am 22. April 2026 vom Bundeskabinett verabschiedet. Die parlamentarische Befassung ist für das III. Quartal 2026 vorgesehen, nach gegenwärtiger Planung wird das Gesetz spätestens zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. 

    Die Digitalisierung des Rettungsdienstes verbessert die Einsatzkoordination und den zielgerichteten Transport in das geeignete Krankenhaus, wodurch die Behandlungsqualität und die Überlebenschancen bei zeitkritischen Notfällen verbessert werden kann. Die Digitalisierung des Rettungsdienstes kann über eine effektivere Notfallversorgung die Mortalität und dauerhafte Beeinträchtigungen nach Notfallereignissen reduzieren. Darüber hinaus kann ein effizienterer digitaler Rettungsdienst andere Einrichtungen der Versorgung  wie Notaufnahmen und Intensivstationen entlasten und darüber Gesundheitsausgaben senken.

Detailansicht: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

  • Titel: 532 60
    Ressort: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
    Investitionsbereich: Digitalisierung

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    2025---
    20260,000,00
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: -
    Fortschritt & Wirkung: Zielerreichung noch nicht messbar
    Output-Ziele: -
    Meilensteine: -

    Weiterführende Informationen

    In diesem Titel sind in den Jahren 2025 und 2026 noch keine Investitionsmittel veranschlagt.

    Die Digitalisierung der Justiz senkt die Verfahrensdauern und Transaktionskosten für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger, da beschleunigte Verfahren, elektronischer Rechtsverkehr und digitale Beweismittelverwaltung die Rechtsdurchsetzung effizienter und planbarer machen. Darüber hinaus schafft die Digitalisierung der Justiz die Voraussetzungen für eine bessere Datenverfügbarkeit über Rechtsstreitigkeiten und Regulierungswirkungen, die ihrerseits evidenzbasierte Rechtspolitik und Regulierungsfolgenabschätzung verbessern kann.

Detailansicht: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat

  • Titel: 532 61
    Ressort: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
    Investitionsbereich: Digitalisierung

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    20250,230,100,00
    202615,120,33
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Teilweise Zielerreichung

    Output-Ziele:

    • E2E-Digitalisierung der Verwaltungsleistungen
    • Aufbau des Angebots zur Nutzung von KIPITZ


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Der Rollout von KIPITZ ist gestartetausstehend01.10.2026
    Umsetzungsaktivitäten in allen beteiligten Behörden haben begonnenausstehend31.12.2026
    Aufbau Geschäftsstelle hat begonnenerreicht01.05.2026
    Weiterführende Informationen

    Der Titel umfasst Maßnahmen zur „Ende-zu-Ende-(E2E)-Digitalisierung im Geschäftsbereich des BMLEH“ und „KI-Nutzung im BMLEH und Geschäftsbereich (KIPITZ / KI-Portal ITZ-Bund)“. Übergeordnete Ziele sind die Schaffung von nachhaltigen IT- und Prozessstrukturen für eine zukunftsfähige, digitale E2E Verwaltungsarbeit sowie eine effiziente und zielgerichtete KI-Nutzung im Geschäftsbereich des BMLEH. Die Verwaltungsleistungen im Geschäftsbereich des BMLEH sollen gemäß Stufe 5 des OZG-Reifegradmodells 2.0 digitalisiert werden.

    Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik können eine stabile Auftragsperspektiven generieren, Fachkräfte binden und Innovationskapazitäten aufbauen. Eine modernisierte staatliche IT-Infrastruktur verbessert die Effizienz öffentlicher Verwaltungsprozesse, senkt Bürokratiekosten für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger und schafft die digitale Grundlage für leistungsfähige öffentliche Dienste. Darüber hinaus kann eine strategisch ausgerichtete IT-Beschaffungspolitik durch die Bevorzugung offener Standards, souveräner Cloud-Lösungen und interoperabler Systeme langfristig die digitale Souveränität des Staates stärken und Abhängigkeiten von einzelnen Technologieanbietern reduzieren.

  • Titel: 685 53
    Ressort: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
    Investitionsbereich: Forschung und Entwicklung

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    20250,000,000,00
    20261,000,00
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Zielerreichung noch nicht messbar
    Output-Ziele: -
    Meilensteine: -

    Weiterführende Informationen

    Mittel in diesem Titel sind erst ab 2026 veranschlagt.
    Die Maßnahme befindet sich in Überarbeitung. 

    Die systematische Erfassung und Öffnung von Forschungsinfrastrukturen in den Agrar-, Lebensmittel- und Ernährungswissenschaften kann bestehende Kapazitäten effizienter auslasten und für ein breiteres Spektrum an Forschungsakteuren zugänglich machen. Mittelfristig beschleunigt die verbesserte Infrastrukturverfügbarkeit den Technologietransfer in die Agrar- und Ernährungswirtschaft, etwa durch schnellere Entwicklung und Markteinführung von Innovationen in verschiedenen Anwendungsbereich. Zudem stärkt die Öffnung der Infrastrukturen die Clusterbildung und fördert Spillover-Effekte zwischen Wissenschaft, Landwirtschaft und verarbeitender Industrie.

  • Titel: 894 54
    Ressort: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
    Investitionsbereich: Forschung und Entwicklung

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    20250,000,000,00
    20262,000,00
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Zielerreichung noch nicht messbar

    Output-Ziele:

    • Systemischen Ansatz sichern
    • Transfer-orientierte Forschung sichern


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    In beiden Hubs sind Geschäftsstellen eingerichtetausstehend31.12.2026
    Beide Hubs haben min. eine Ausschreibung für ein systemisches Forschungsprojekt vorbereitet und mit BMLEH und Projektträger BLE abgestimmtausstehend31.12.2026
    Weiterführende Informationen

    Mittel in diesem Titel sind erst ab 2026 veranschlagt. 

    Mit zwei zu fördernden Food System Research Hubs (FSRH), die auch untereinander eng kooperieren werden, sollen die Kapazitäten und Qualitäten der deutschen Agrar- Lebensmittel- und Ernährungsforschung gebündelt werden. Dadurch soll eine systemische Perspektive in der Agrar-, Lebensmittel und Ernährungs- (ALE)-Forschung implementiert werden sowie ein maßgeblicher Beitrag zu einer notwendigen Weiterentwicklung der Agrar- und Ernährungssysteme geleistet werden. Insgesamt sollen so dauerhaft wirkende, strukturstärkende Impulse in der ALE-Forschung erzielt werden. 

    Die Agrar- und Ernährungswirtschaft zählt zum Bereich der kritischen Infrastruktur. Aktuell machen besonders die geänderte Sicherheitslage in der Welt (Kriege, Handelskonflikte, Zoonosen, zunehmende Extremwettereignisse) und die dadurch steigende Gefahr hybrider Bedrohungen eine Beschäftigung auf wissenschaftlicher Ebene mit dem Thema der Resilienz der Agrar- und Ernährungssysteme dringend erforderlich. 

    Der Aufbau von Food Systems Research Hubs und Konsortien in Deutschland fördert interdisziplinäre Forschungsteams und die Vernetzung bestehender Einrichtungen entlang der gesamten Nahrungssystemkette. Solche Konsortien können den systemischen Innovationstransfer in die Agrar- und Ernährungswirtschaft stärken, indem sie fragmentierte Forschungskapazitäten bündeln, Synergien heben und so die Entwicklung marktreifer Lösungen beschleunigen. Damit kann sich Deutschland durch leistungsfähige Food Systems Research Hubs als international führender Forschungs- und Innovationsstandort in einem Zukunftsmarkt von globaler Bedeutung positionieren. Darüber hinaus erzeugen die Konsortien durch ihre regionale Verankerung und enge Kooperation mit der Ernährungsindustrie ausgeprägte Clustereffekte, die private Forschungsinvestitionen anziehen. 

Detailansicht: Bundesministerium für Verkehr

  • Titel: 891 11
    Ressort: Bundesministerium für Verkehr
    Investitionsbereich: Verkehrsinfrastruktur

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    20252.500,002.419,966.490,00
    20263.250,00419,89
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Umsetzung
    Fortschritt & Wirkung: Teilweise Zielerreichung
    Output-Ziele:

    ZieleIndikatorZiel-WertDatum Ziel-WertIst-Wert
    Umsetzung von Erhaltungsmaßnahmen an BrückenQuadratmeter-Brückenfläche bei abgeschlossenen Erhaltungsmaßnahmen3.500.00031.12.2036283.242
    Umsetzung von Erhaltungsmaßnahmen an TunnelnMeter-Tunnelröhrenlänge bei abgeschlossenen Erhaltungsmaßnahmen300.00031.12.203623.000


    Outcome-Ziele:

    • Nutzbarkeit der Bundesfernstraßenbrücken erhalten
    • Nutzbarkeit der Autobahnbrücken erhalten


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Baubeginn für 85 Erhaltungsmaßnahmen für Autobahnbrücken ist in 2026 erfolgtausstehend31.12.2026
    Baubeginn für 2 Erhaltungsmaßnahmen für Autobahntunnel ist in 2026 erfolgtausstehend01.10.2026
    Weiterführende Informationen

    Die Bundesfernstraßen (Bundesautobahnen und Bundesstraßen) als Teil des Verkehrsträgers Straße spielen in mehrfacher Hinsicht eine bedeutende Rolle. Diese Verkehrsinfrastruktur dient nicht nur den Personen- und Güterverkehren, sondern muss auch den Anforderungen des Militärs standhalten. Für die Verlegung von Truppen und den Transport von Waffensystemen in Europa ist Deutschland mit seiner zentralen Lage ein wichtiges Transitland.

    Der Koalitionsvertrag enthält die Aussage, dass dafür gesorgt wird, dass die Straßen und Brücken in einem guten Zustand sind. Dazu heißt es weiter, dass für die Straße Finanzmittel zur Auflösung des Sanierungsstaus, insbesondere bei Brücken und Tunneln, zur Verfügung gestellt werden.

    Basis für die Ermittlung der anstehenden Investitionen zur Erhaltung ist die neue Erhaltungsbedarfsprognose des BMV 2023-2032, worin auch die Brückenmodernisierung auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen als Teil der Bauwerkserhaltung berücksichtigt ist. Ein Baupreisindex von 3 % ist enthalten.

    Die aus dem Titel finanzierten Maßnahmen umfassen die Sanierung von insgesamt 1.221 Brücken und Tunneln. Die Sanierung trägt dazu bei, potenzielle Verkehrsstörungen durch Einschränkungen der technischen Nutzbarkeit der Bauwerke zu vermeiden. Zwar können kurzfristig Stauphänomene auftreten, aber mittel- bis langfristig kann insbesondere bei einer Modernisierung bestehender Struktur, die wirtschaftliche Aktivität im Vergleich zu einer alternativen Entwicklung ohne die Sanierung dieser Bauwerke gestärkt werden.

  • Titel: 891 12
    Ressort: Bundesministerium für Verkehr
    Investitionsbereich: Verkehrsinfrastruktur

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    20251.592,59320,852.417,48
    20262.450,26119,88
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Umsetzung
    Fortschritt & Wirkung: Zielerreichung noch ausbaufähig
    Output-Ziele:

    ZieleIndikatorZiel-WertDatum Ziel-WertIst-Wert
    ERTMS InfrastrukturfinanzierungStrecken-km mit ETCS-Ausrüstung1.052¹31.12.2031628
    Strecken-km mit ETCS-Ausrüstung am TEN-Kernnetz1.052¹31.12.2031628
    Strecken-km mit FRMCS-Ausrüstung80¹31.12.20310
    ERTMS Förderrichtlinie: Ausrüstung von Triebfahrzeugen mit ETCS Anzahl umgerüstete Fahrzeuge anhand der ausgestellten Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Eisenbahnfahrzeugen (Zulassung)12.60031.12.20370
    1 Aufgrund der laufenden Verhandlungen können aktuell noch keine genauen Zielwerte für die Indikatoren bestimmt werden. Daher stehen die Angaben noch unter dem Vorbehalt des Abschlusses der laufenden Verhandlungen.


    Outcome-Ziele:

    • Befahrbarkeit von ETCS only Strecken durch Bestandsflotten. Bis zum 31.12.2037 sind mindestens 95 % der förderfähigen Bestandsfahrzeuge ETCS only befähigt und können auf den gemäß NIP vorgesehenen ETCS only Strecken regulär verkehren.


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Begin der ersten Serienausrüstungausstehend01.09.2026
    Begin der ersten FoC-Ausrüstungausstehend01.09.2026
    Inbetriebnahmegenehmigung des ersten Fahrzeugs in einer Serienumrüstungausstehend01.11.2026
    Verhandlung der LV InfraGO bis zur Unterschriftsreifeausstehend31.12.2026
    Weiterführende Informationen

    Der Titel dient der Ausrüstung der deutschen Eisenbahninfrastruktur mit dem europäischen Zugsicherungssystem ERTMS (European Rail Traffic Management System). Ebenso erlaubt der Titel die Ausrüstung von rollendem Material mit ERTMS und die Finanzierung von Projektträgerleistungen und Programmmanagementkosten.

    ETCS ist Teil des ERTMS – ein Projekt der EU zur Harmonisierung des europäischen Eisenbahnverkehrs im Bereich der Zugbeeinflussung, des Zugfunks und der Verkehrssteuerung. Mit der Ausrüstung von Bestandsstrecken mit ETCS kann die Kapazität erhöht werden. Dabei kann ETCS in Kombination mit alten Signalsystemen verwendet oder komplett ohne Signale verbaut werden. Weitere Vorteile einer flächendeckenden Einführung sind insbesondere eine erhöhte Resilienz der Eisenbahninfrastruktur, eine höhere Produktivität des Betriebs, geringere Instandhaltungskosten, Demografiefestigkeit sowie eine verbesserte Interoperabilität im grenzüberschreitenden Bahnverkehr. Die Einführung von ERTMS wurde in Deutschland beschlossen und soll bis 2050 im transeuropäischen Gesamtnetz (TEN) vollständig umgesetzt werden. Der Einfachheit halber wird für die Streckenausrüstung der Begriff ETCS verwendet und für das Gesamtsystem einschließlich Fahrzeuge und Betriebsfunk der Begriff ERTMS.

    Die Maßnahmen umfassen die Umrüstung von Streckenabschnitten und Fahrzeugen.  Die öffentlichen Ausgaben für die Anschaffung der erforderlichen Technik verbessert kurzfristig die Auftragslage von privaten Unternehmen. Mit der Einführung des ERMTS können Störungen und Ausfälle reduziert sowie die Kompatibilität mit den Schienennetzen in Europa verbessert werden. Das kann dazu beitragen, Kosten für inländische und grenzübergreifenden Transport zu senken und Verkehrsströme effizienter zu gestalten. Somit kann die Digitalisierung der Schiene unmittelbar zur Modernisierung der Infrastruktur und der Verbesserung von Wachstumsaussichten beitragen.

  • Titel: 891 13
    Ressort: Bundesministerium für Verkehr
    Investitionsbereich: Verkehrsinfrastruktur

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    20257.622,787.622,7816.302,61
    202616.302,613.684,39
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Umsetzung
    Fortschritt & Wirkung: Überwiegende Zielerreichung
    Output-Ziele:

    ZieleIndikatorZiel-WertDatum Ziel-WertIst-Wert
    Herstellung von generalsanierten Korridoren mit mind. 5-jähriger Baufreiheit.km sanierter Hochleistungskorridore77531.12.202673
    Zustandsverbesserung der Bahnhöfe in ihrer Funktion als Zugang zum System Eisenbahn für die Reisenden.Anzahl umgesetzte Sanierungen Zukunftsbahnhöfe20031.12.2026124
    Abbau der mangelstellenbedingten Langsamfahrstellen, um einen wesentlichen Treiber von Verspätungen zu beseitigen (bezogen auf das gesamte Streckennetz)Anzahl Infrastrukturmängel (Anz-I)26431.12.2026555
    Verbesserung des Ausstattungsgrades der Bahnsteige hinsichtlich bestimmter MerkmaleFunktionalität Bahnsteige und weitreichende Barrierefreiheit (FB-B) der DB InfraGO22.32731.12.202622.783
    Sicherstellung des notwendigen Ersatzes, um eine erhöhte Störanfälligkeit und damit Verspätungen zu vermeiden.Ersatzrate Gleise74,8%31.12.202692,1%
    Ersatzrate Oberleitung6,9%31.12.20265,3%
    Ersatzrate Weichen73,8%31.12.202687,7%


    Outcome-Ziele:

    • Abbau der mangelstellenbedingten Langsamfahrstellen, um einen wesentlichen Treiber von Verspätungen zu beseitigen.
    • Abbau der mangelstellenbedingten Langsamfahrstellen, um einen wesentlichen Treiber von Verspätungen zu beseitigen (bezogen auf das Streckennetz der ehem. Regionalnetze.)
    • Verbesserung der technischen und optischen Anlagenqualität in den Bahnhöfen zur generellen Zustandsverbesserung und Steigerung der Aufenthaltsqualität für die Reisenden
    • Aufrechterhaltung der hohen Versorgungssicherheit mit Bahnenergie


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Verhandlung der LV InfraGO bis zur Unterschriftsreifeausstehend31.12.2026
    Weiterführende Informationen

    Die aus diesem Titel finanzierten Maßnahmen dienen der Sanierung der Schienenwege des Bundes.  Die Maßnahmen erhöhen die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit der Infrastruktur, reduzieren Störanfälligkeiten und schaffen die Voraussetzungen für einen stabilen und leistungsfähigen Bahnbetrieb. Insbesondere die Korridorsanierung trägt dazu bei, Engpässe zu beseitigen, Kapazitäten zu erhöhen und die Attraktivität des Schienenverkehrs zu steigern. Damit leisten die Investitionen einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrsverlagerung auf die Schiene und unterstützen die Erreichung der Klimaneutralität bis 2045.

Detailansicht: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

  • Titel: 682 31
    Ressort: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
    Investitionsbereich: Energieinfrastruktur

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    2025829,61370,870,00
    2026575,0043,68
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Nutzung/Betrieb
    Fortschritt & Wirkung: Teilweise Zielerreichung
    Output-Ziele:

    ZieleIndikatorZiel-WertDatum Ziel-WertIst-Wert
    Inbetriebnahme aller vier geplanten LNG-Terminals der DETBetrieb der LNG-Terminals430.09.20263


    Outcome-Ziele:

    • Bereitstellung von Importinfrastruktur für Gase


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Fertigstellung LNG-Terminal Stadeausstehend30.09.2026
    Weiterführende Informationen

    Ziel der durch den Titel finanzierten Maßnahmen ist der Aufbau einer LNG-Infrastruktur, um die Versorgung mit Erdgas sicherzustellen. Mit den Mitteln werden u.a. die Deutsche Energy Terminal GmbH (DET) und die Charterraten der vom Bund gecharterten FSRUs finanziert. Aufgrund des russischen Angriffskrieges in der Ukraine muss die Abhängigkeit Deutschlands von russischen Gasimporten weiterhin reduziert werden.

    Die aus dem Titel finanzierten Maßnahmen folgen dem strategischen Ansatz der Bundesregierung, die resiliente Versorgung mit festen, flüssigen und gasförmigen Energieträgern, für die der internationale Handel und damit der Einfluss geopolitischer Konflikte von herausgehobener Bedeutung ist, systematisch sicherzustellen. Mit der Finanzierung der Deutschen Energy Terminal GmbH, der Floating Storage and Regasification Units (FSRU) und FSRU-Standorte wird der Ausbau der Importkapazitäten für Flüssigerdgas (LNG) fortgesetzt. Mit dem Ausbau der Importkapazitäten werden Gaslieferungen unterschiedlicher Herkunft ermöglicht. Damit wird gegenüber einem Szenario ohne den Ausbau dieser Kapazitäten die Energieversorgungssicherheit gestärkt und etwaigen Preisvolatilitäten im Fall adverser Entwicklungen vorgebeugt. Das kann die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland stärken. 

  • Titel: 892 31
    Ressort: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
    Investitionsbereich: Energieinfrastruktur

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    20250,000,00-
    20260,000,00
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: -
    Fortschritt & Wirkung: Zielerreichung noch nicht messbar
    Output-Ziele: -
    Meilensteine: -

    Weiterführende Informationen

    Für diesen Titel sind noch keine Mittel veranschlagt.

    Der Aufbau einer CCS/CCU-Infrastruktur (Carbon Capture and Storage/Utilization) soll Investitionen in neue Industrien, Innovationen und Arbeitsplätze entlang der Wertschöpfungskette fördern und gleichzeitig energieintensive Branchen wettbewerbsfähig halten. Zugleich soll er die Abscheidung und Speicherung bzw. Nutzung von CO₂-Emissionen in schwer vermeidbaren Sektoren ermöglichen und damit wesentlich zur Erreichung der Klimaneutralität beitragen, insbesondere als Ergänzung zu erneuerbaren Energien und Effizienzmaßnahmen. 

  • Titel: 892 51
    Ressort: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
    Investitionsbereich: Forschung und Entwicklung

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    20250,000,000,00
    202610,000,18
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Keine Zielerreichung

    Output-Ziele:

    • Digitale Innovation in die Breite tragen


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Interessenbekundungsverfahren, Auswertung der eingereichten Skizzenerreicht21.01.2026
    Veröffentlichung der Förderrichtlinie für AGVO-Projekteausstehend01.07.2026
    Einleitung Pränotifizierung für sog. direkte Partnerausstehend01.09.2026
    Start der nationalen Interessenbekundungausstehend01.08.2026
    Weiterführende Informationen

    Für diesen Titel wurden Mittel erst ab 2026 veranschlagt.

    Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und europäischen Industrie durch signifikante Fortschritte bei der Entwicklung und Implementierung von Künstlicher Intelligenz (KI) beteiligt sich der Bund an zwei Important Projects of Common European Interest (IPCEI).

    IPCEI Künstliche Intelligenz (IPCEI-AI): 
    Im Rahmen des IPCEI-AI sollen vor allem hochinnovative Open-Source-Entwicklungen als Grundlage für industriespezifische KI-Modelle gefördert werden. Ziel ist, ein neuartiges KI-Ökosystem zu schaffen, das interoperable und souveräne KI-Anwendungen in der Industrie ermöglicht. Themenschwerpunkte sind industrielle Produktion, autonomes Fahren, Luftfahrt, Verteidigung, Medizin und Energiesektor.

    IPCEI Verteilte Datenverarbeitungsinfrastruktur (IPCEI CIC):
    Das IPCEI-CIC stellt eine verteilte Recheninfrastruktur (insb. Edge) als einen essenziellen Baustein für das Industrial AI-Ökosystem bereit. Es soll insbesondere regionale industrielle Bedarfe bspw. hinsichtlich KI-Einsatz in Echtzeit bedienen und die breite KI-Adaption durch KMU befördern. Das IPCEI-CIC baut dazu auf einer gemeinsamen Architektur für viele verschiedene Anbieter auf. Die verteilte Architektur ermöglicht Training, Nutzung und Weiterentwicklung von KI-Modellen nah am Ort der Datenentstehung.

    Investitionen in digitale Infrastruktur für verteilte Datenverarbeitung und KI kann die Zugangshürden für KI-Anwendungen in Unternehmen aller Größenklassen stärken und die Diffusion produktivitätssteigernder Technologien beschleunigen. Der zentrale Hebel liegt in der Funktion dieser Infrastruktur als universelle „Enabling-Technology“: Verteilte KI-Rechenkapazität können sektorübergreifend wirken und so Innovationszyklen in Industrie, Gesundheit, Logistik und öffentlicher Verwaltung gleichzeitig verbessern. Darüber hinaus stärkt eine souveräne digitale Infrastruktur die Resilienz der Volkswirtschaft gegenüber externen Abhängigkeiten, insbesondere im Hinblick auf Cloud-Dienste und Rechenkapazitäten aus Drittstaaten.

  • Titel: 892 52
    Ressort: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
    Investitionsbereich: Forschung und Entwicklung

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    20250,000,00-
    202620,001,91
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Zielerreichung noch nicht messbar
    Output-Ziele: -
    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Veröffentlichung der novellierten Förderrichtlinieausstehend31.12.2026
    Auszahlung der gebunden Mittel bis Kassenschluss profiausstehend15.12.2026
    Weiterführende Informationen

    Für diesen Titel wurden Mittel erst ab 2026 veranschlagt.

    Das Förderprogramm INNO-KOM des BMWE ist ein themen- und technologieoffenes Innovationsförderprogramm, das Forschungs- und Entwicklungsprojekte von unabhängigen, gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen (IFE) unterstützt, die in strukturschwachen Regionen ansässig sind. Ziel des Förderprogramms ist es, anwendungsorientierte, vorwettbewerbliche Forschung und Entwicklung (FuE) in strukturschwachen Regionen zu stärken. 

    Gefördert werden:

    • Ausgaben für Maschinen, Geräte, Instrumente, Ausrüstung sowie für immaterielle Wirtschaftsgüter, sofern sie nicht zur betriebsüblichen Grundausstattung gehören.
    • Ausgaben zur Durchführung baulicher Maßnahmen, die für die Inbetriebnahme oder die Betriebsführung neuer Gerätesysteme und die Einhaltung technischer Sicherheits- und Gütebestimmungen für Forschung und Entwicklung erforderlich sind.


    Investitionen in die Infrastruktur gemeinnütziger Industrieforschungseinrichtungen stärken den anwendungsorientierten Technologietransfer, indem sie als Brückeninstitutionen zwischen Grundlagenforschung und industrieller Umsetzung fungieren. Dabei können sie insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen Zugang zu Forschungskapazitäten bieten, die diese nicht eigenständig vorhalten können.

  • Titel: 892 62
    Ressort: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
    Investitionsbereich: Digitalisierung

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    2025---
    20262.480,00-50,26³
    2 Mittelbindung 2025
    3 Bei den Einnahmen handelt es sich um Erstattungen der Länder an den Bund im Zusammenhang mit der Maßnahme IPCEI Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien, die dem Jahr 2025 zurechenbar sind, aber in 2025 nicht mehr vereinnahmt werden konnten. Grund für die Erstattungen ist eine Bund-Ländervereinbarung für diese Maßnahme, die regelt, dass der Länderkofinanzierungsanteil vorschüssig über den Bund an die Empfänger ausgezahlt wird.
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Umsetzung
    Fortschritt & Wirkung: Zielerreichung noch nicht messbar
    Output-Ziele:

    ZieleIndikatorZiel-WertDatum Ziel-WertIst-Wert
    Stärkung der europäischen Zusammenarbeit sowie des Ausbaus des europäischen ME-Ökosystems entlang der adressierten TechnologiefelderAnzahl der ZE7530.06.2032-
    Beitrag zur Versorgungssicherheit; Beitrag zur Diversifizierung von Lieferketten und digitalen SouveränitätAnzahl neuer Technologien5430.06.2030-


    Outcome-Ziele:

    • Stärkung der europäischen Zusammenarbeit sowie des Ausbaus des europäischen ME-Ökosystems entlang der adressierten Technologiefelder; Stärkung der technologischen und digitalen Souveränität
    • Stärkung der europäischen Zusammenarbeit sowie des Ausbaus des europäischen ME-Ökosystems entlang der adressierten Technologiefelder
    • Stärkung der europäischen Zusammenarbeit sowie des Ausbaus des europäischen ME-Ökosystems entlang der adressierten Technologiefelder; Stärkung der technologischen und digitalen Souveränität; Beitrag zur Versorgungssicherheit; Beitrag zur Diversifizierung von Lieferketten und digitalen Souveränität
    • Aufbau von neuen Fertigungskapazitäten mit hochinnovativem Charakter;Beitrag zur Versorgungssicherheit; Beitrag zur Diversifizierung von Lieferketten und digitalen Souveränität


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Erteilung der Beihilfegenehmigung durch die Europäische Kommission für alle nationalen Projekte zum ECAausstehend31.12.2026
    Weiterführende Informationen

    Der vorliegende Titel finanziert vor allem eine Maßnahme: das Mobilfunkförderprogramm des Bundes, das der Schließung von Versorgungslücken dient. Die Förderung umfasst die notwendigen Ausgaben für Bau und Betrieb der geförderten Standorte über 7 Jahre und schließt die dabei anfallende Wirtschaftlichkeitslücke mit einem Fördersatz von bis zu 99%. Die Nutzung der geförderten Standorte durch mindestens einen Mobilfunknetzbetreiber ist zuvor im standortvorbereitenden Verfahren vorvertraglich gesichert. 

    Die Unterstützung des Mobilfunkausbaus im Rahmen wettbewerblicher und regulatorischer Rahmenbedingungen kann die wirtschaftliche Konnektivität bislang unterversorgter Regionen verbessern. Der Mobilfunkausbau kann die Produktivität mobiler Arbeit erhöhen und die digitale Transformation in Sektoren wie Landwirtschaft, Logistik und Industrie ermöglichen, die auf zuverlässige Echtzeitkommunikation und Internet of Things (IoT)-Anwendungen angewiesen sind. Eine leistungsfähige Mobilfunkinfrastruktur als klassische „Enabling-Technology“ bildet die Voraussetzung für eine Vielzahl produktivitätssteigernder Anwendungen. Darüber hinaus trägt ein flächendeckender Mobilfunkausbau zur Reduktion regionaler Wirtschaftsdisparitäten bei, indem er ländlichen und strukturschwachen Räumen den Anschluss an die digitale Wirtschaft ermöglicht und damit Abwanderungstendenzen entgegenwirkt sowie dezentrale Unternehmensansiedlungen begünstigt.

  • Titel: 893 31
    Ressort: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
    Investitionsbereich: Energieinfrastruktur

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    202520,200,000,00
    2026118,400,00
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Keine Zielerreichung

    Output-Ziele:

    • Investitionen auslösen


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Auslösung von Teilförderung durch den Bund für Hafenausbau in Rostockausstehend31.12.2026
    Weiterführende Informationen

    In Umsetzung des Zukunftspaktes "Sicherung der PCK und Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen beschleunigen" stellt die Bundesregierung insgesamt 400 Mio. € für den Zeitraum von 2025 bis 2029 zur Ertüchtigung der Pipeline Rostock-Schwedt, am Hafen Rostock sowie für die Umstellung auf nicht-russische Rohöle zur Verfügung., um die Energieversorgungssicherheit von Nordostdeutschland mit Kraftstoffen zu gewährleisten.  

    Die PCK Raffinerie Schwedt versorgt einen sehr großen Teil Nordostdeutschlands zu rund 90 % mit Benzin, Diesel, Kerosin und Heizöl. Die diesbezüglichen Ausgaben des SVIK tragen erheblich zur Versorgungssicherheit in Bezug auf diese Kraftstoffe in der Region bei. Damit wird gegenüber einem Szenario ohne die finanzierten Maßnahmen zur Sicherung der Pipelinerohölversorgung die Energieversorgungssicherheit gestärkt und etwaigen Preisvolatilitäten im Fall adverser Entwicklungen vorgebeugt.

    Perspektivisch soll die Maßnahme nicht nur der Sicherstellung der Rohölversorgung dienen, sondern verstärkt einen Beitrag zur gesamtwirtschaftlichen Energieversorgungssicherheit mit Fokus auf Kraftstoffe leisten. Damit unterstützt sie auch zukünftige Transformationsprozesse im Energiesektor, insbesondere mit Blick auf alternative Kraftstoffe, resilientere Lieferstrukturen und die Stärkung kritischer Infrastrukturen im nordostdeutschen Raum. 

  • Titel: 893 32
    Ressort: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
    Investitionsbereich: Energieinfrastruktur

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    2025---
    20261.398,00157,48
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Umsetzung
    Fortschritt & Wirkung: Zielerreichung noch nicht messbar
    Output-Ziele:

    ZieleIndikatorZiel-WertDatum Ziel-WertIst-Wert
    Zusätzliche Investitionen in Wärmenetze anstoßenförderfähige Investitionskosten7.040.000.00031.12.20300
    Anzahl der bewiligten Vorhaben4.20031.12.20300
    geförderter Zubau von Wärmeleistunggeförderte Wärmeerzeugungsleistung4.08631.12.20300


    Outcome-Ziele:

    • THG-Minderung


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Beauftragung eines Dienstleisters zur Beschleunigung der Programmumsetzungausstehend01.08.2026
    Bewilligung von 500 Vorhaben für den Bau neuer klimafreundlicher Wärmenetze (kumuliert)ausstehend31.12.2026
    Bewilligung von 200 Vorhaben zur Umstellung bestehender Wärmenetze auf Klimaneutralität (kumuliert)ausstehend31.12.2026
    Weiterführende Informationen

    Für diesen Titel wurden Mittel erst ab 2026 veranschlagt.

    Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) ist das zentrale Förderprogramm der Bundesregierung für den Aus-, Um- und Neubau künftig treibhausgasneutraler Wärmenetze (BAnz AT 18.08.2022 B1). Dafür wird der Zubau der Nutzung von erneuerbaren Energien und Abwärme in Wärmenetzen bezuschusst. Aktuell liegt der Anteil der erneuerbaren Energien in der Fernwärme bei 20 %, der der Abwärmenutzung bei 8 %.

    Die finanzierten Maßnahmen tragen zur klimafreundlichen Modernisierung des öffentlichen Wärmenetzes in Deutschland bei. Gleichzeitig ermöglicht der Um- und Neubau klimaneutraler Wärmenetze die effiziente Nutzung von Abwärme und Großwärmepumpen, wodurch fossile Heizsysteme ersetzt und CO₂-Emissionen im Gebäudesektor deutlich reduziert werden. Damit sind klimaneutrale Wärmenetze ein zentraler Hebel zur Erreichung der Klimaneutralität.

  • Titel: 893 51
    Ressort: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
    Investitionsbereich: Forschung und Entwicklung

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    20252,000,000,00
    202622,000,00
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Zielerreichung noch ausbaufähig

    Output-Ziele:

    • Bewilligung von Testinfrastrukturen für Weiterentwicklungen in den Themen Wind, Photovoltaik, Wärme- und Kältetechnologien sowie Stromnetze
    • Explorationen in unterexplorierten Gebieten (Seismiken, Explorationsbohrungen)


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Einreichungsfrist für Skizzenerreicht31.01.2026
    Priorisierung der Skizzen und Aufforderung zur Antragstellungerreicht30.04.2026
    Bewilligung der Anträgeausstehend31.12.2026
    Weiterführende Informationen

    Transferoffensive Energietechnologien:

    Es wurden folgende Maßnahmen aufgelegt:

    • Aufbau und Ausbau von Testinfrastrukturen für Weiterentwicklungen in den Them+F105en Wind, Photovoltaik, Wärme- und Kältetechnologien sowie Stromnetze
    • Entwicklung und praxisnahe Demonstration von Großwärmepumpen und thermischen Speichern im industriellen Umfeld
    • Stärkung der systemischen Cyberresilienz im Stromnetz
    • Wettbewerbsformate zu innovativen Energiequartieren und zur kosteneffizienten Erschließung von klimaneutralen Wärmequellen durch innovative Fernwärme-Anbindung


    Explorationsinitiative Geothermie:

    Gefördert werden innovative Geothermie-Projekte, um Standorte mit erwartetem nutzbarem geothermischem Potenzial und nutzbarer Infrastruktur als Demonstrationsprojekte zu erschließen. Daneben werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte (z.B. Weiterentwicklung Seismik, Bohrtechnik und -verfahren, digitale Aufbereitung von Geodaten) gefördert. Integrierte F&E-Projekte flankieren die bundesweite Geothermie Erschließung, unabhängig vom geologischen Untergrund. Projektbegleitende Maßnahmen zur sozialen Akzeptanz können ebenfalls gefördert werden.

    Investitionen in eine Transferoffensive Energieinnovationen und eine Explorationsinitiative Geothermie beschleunigen die Marktdurchdringung bereits entwickelter Energietechnologien, indem sie innovative Lösungen entlang der gesamten Energiewertschöpfungskette unterstützt. Fortschritte in der Geothermie können als grundlastfähige, heimische Energiequelle zur Diversifizierung des Energiemixes beitragen. Der breitere Technologietransfer im Energiebereich kann zudem die internationale Wettbewerbsposition deutscher Energie- und Umwelttechnologieunternehmen für Klimaschutztechnologien stärken.

Detailansicht: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

  • Titel: 891 71
    Ressort: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
    Investitionsbereich: Bauen und Wohnen

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    2025---
    20267,500,00
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Zielerreichung noch nicht messbar

    Output-Ziele:

    • Abbau von Barrieren im Wohnraum


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Förderstarterreicht08.04.2026
    Abschluss aller Antragsprüfungenausstehend31.12.2026
    Beginn der ersten Umbauarbeitenausstehend31.12.2026
    Weiterführende Informationen

    Für diesen Titel wurden Mittel aus dem SVIK erst für das Haushaltsjahr 2026 zur Verfügung gestellt.

    Der inhaltliche Schwerpunkt des Förderprogramms "Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455-B)" liegt auf der Modernisierung und Anpassung des Wohnungsbestands im privaten Bereich, insbesondere durch Maßnahmen zur Verbesserung der baulichen Infrastruktur und Nutzbarkeit von Wohnraum. Ziel ist in diesem Kontext auch, private Investitionen anzureizen und damit zur nachhaltigen Weiterentwicklung des Gebäudebestands beizutragen. 

    Gefördert werden investive Maßnahmen zur Barrierereduzierung im Wohnumfeld und innerhalb von Wohngebäuden. Hierzu zählen insbesondere bauliche Anpassungen im Zugangsbereich, innerhalb der Wohnung sowie in Sanitärbereichen, die eine selbstständige und sichere Nutzung des Wohnraums ermöglichen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, insbesondere Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutztem oder vermietetem Wohnraum sowie Wohnungseigentümergemeinschaften.

    „Barriere­reduzierung – Investitions­zuschuss“ auf der Internetseite der KfW

  • Titel: 893 71
    Ressort: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
    Investitionsbereich: Bauen und Wohnen

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    202520,004,81250,19
    202635,830,14
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Umsetzung
    Fortschritt & Wirkung: Teilweise Zielerreichung
    Output-Ziele:

    ZieleIndikatorZiel-WertDatum Ziel-WertIst-Wert
    Erhöhung der Anzahl klimafreundlicher Neubauten im NiedrigpreissegmentFörderfälle3.75031.12.20251.545
    Neue klimafreundliche und flächeneffiziente Wohneinheiten und Nichtwohngebäude19.30031.12.20258.230


    Outcome-Ziele:

    • Ankurbelung der Investitionen in diesem Bereich
    • THG Emissionen reduzieren


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Veröffentlichung Richtlinie(n) für Umstellung auf Zwei-Programm-Weltausstehend31.12.2026
    Weiterführende Informationen

    Die Mittelbindung spiegelt den Einsatz von Ressourcen wider. Bei Erteilung der Förderzusage erfolgt die Mittelbindung für den gesamten Förderzeitraum. Der Mittelabfluss ist hier kein geeigneter Inputindikator, da dieser erst nachgelagert erfolgt, wenn die Maßnahme bereits ausgeführt wurde.

    Mit der Bundesförderung Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) werden der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter flächeneffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude im niedrigen bis mittelpreisigen Preissegment gefördert.

    Die Bundesförderung Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment mit kleinen bis mittleren Wohneinheiten „KNN“ soll zum Erreichen des Ziels der Klimaneutralität Deutschlands im Gebäudesektor beitragen. Dies trägt zu einer Entlastung künftiger Generationen und zur Alterssicherung durch Nachhaltigkeit in den drei Dimensionen bei:  sozial (Wohneigentum), ökonomisch (günstige Energie), ökologisch (Klimaschutz). Durch die Förderung sollen ferner das Wachstum des Hochbaubereichs, der Abbau von Abhängigkeiten von Energieimporten und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland verbessert werden. Die Förderung erfolgt durch Zinsvergünstigungen von durch die KfW im Rahmen des Förderprogramms ausgereichten Förderdarlehen. Kommunen können Zuschüsse erhalten.

    Hintergrundinformationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude
    „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude“

  • Titel: 893 72
    Ressort: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
    Investitionsbereich: Bauen und Wohnen

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    2025243,6117,52740,14
    2026383,011,56
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Umsetzung
    Fortschritt & Wirkung: Überwiegende Zielerreichung
    Output-Ziele:

    ZieleIndikatorZiel-WertDatum Ziel-WertIst-Wert
    Erhöhung der Anzahl klimafreundlicher NeubautenFörderfälle25.50031.12.202521.359
    Neue klimafreundliche und flächeneffiziente Wohneinheiten und Nichtwohngebäude60.50031.12.202551.083


    Outcome-Ziele:

    • Ankurbelung der Investitionen in diesem Bereich
    • THG Emissionen reduzieren


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Veröffentlichung Richtlinie(n) für Umstellung auf Zwei-Programm-Weltausstehend31.12.2026
    Weiterführende Informationen

    Die Mittelbindung spiegelt den Einsatz von Ressourcen wider. Bei Erteilung der Förderzusage erfolgt die Mittelbindung für den gesamten Förderzeitraum. Der Mittelabfluss ist hier kein geeigneter Inputindikator, da dieser erst nachgelagert erfolgt, wenn die Maßnahme bereits ausgeführt wurde.

    Mit der Bundesförderung Klimafreundlicher Neubau (KFN) werden der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude gefördert. 

    Die Förderung des klimafreundlichen Gebäudeneubaus soll zum Erreichen des Ziels der Klimaneutralität Deutschlands im Gebäudesektor beitragen. Dies trägt zu einer Entlastung künftiger Generationen und zur Alterssicherung durch Nachhaltigkeit in den drei Dimensionen bei:  sozial (Wohneigentum), ökonomisch (günstige Energie), ökologisch (Klimaschutz). Durch die Förderung sollen ferner das Wachstum des Hochbaubereichs, der Abbau von Abhängigkeiten von Energieimporten und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland vorangetrieben werden.  

    Die Förderung erfolgt durch Zinsvergünstigungen von durch die KfW im Rahmen des Förderprogramms ausgereichten Förderdarlehen. Kommunen können Zuschüsse erhalten. 

    Hintergrundinformationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude
    „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude“

  • Titel: 893 73
    Ressort: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
    Investitionsbereich: Bauen und Wohnen

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    20250,180,020,00
    20267,240,00
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Keine Zielerreichung

    Output-Ziele:

    • Erhöhung des Umbaus von Gewerbeflächen zu Wohneinheiten
    • Erhöhung des Anteils klimafreundlicher Wohneinheiten


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Veröffentlichung der Richtlinieerreicht31.03.2026
    Förderstartausstehend01.07.2026
    Weiterführende Informationen

    Die Mittelbindung spiegelt den Einsatz von Ressourcen wider. Bei Erteilung der Förderzusage erfolgt die Mittelbindung für den gesamten Förderzeitraum. Der Mittelabfluss ist hier kein geeigneter Inputindikator, da dieser erst nachgelagert erfolgt, wenn die Maßnahme bereits ausgeführt wurde.

    Mit der Bundesförderung „Gewerbe zu Wohnen“ (GzW) soll ein finanzieller Anreiz gesetzt werden, leerstehende Nichtwohnimmobilien zu Wohnraum umzubauen und die bestehende Gebäudesubstanz energetisch zu ertüchtigen. Durch verändertes Arbeits- und Kaufverhalten, Strukturwandel sowie fehlende Sanierung stehen Nichtwohnimmobilien leer. Diese bestehende Gebäudeinfrastruktur soll ertüchtigt und durch die Überführung in Wohnraum aktiviert werden. 

    Deutschland leistet große Anstrengungen, um die Klimaziele zu erreichen. Trotz der bisherigen ambitionierten Maßnahmen besteht weiter dringender Handlungsbedarf. Die Umnutzung mit einhergehender energetischer Sanierung soll CO2-Emissionen reduzieren. Zudem wird die bereits im Gebäudebestand gebundene sog. „graue“ Energie weitergenutzt sowie Abfall und Flächenversiegelung im Vergleich zum Neubau vermieden.

    Das Förderprogramm zur Umwandlung von Gewerbe- in Wohnflächen fördert Investitionen in den Umbau und adressiert den Wohnraummangel in urbanen Lagen, indem es Leerstandspotenziale in nicht mehr genutzten Büro-, Handels- und Industriegebäuden mobilisiert und damit neuen Wohnraum ohne zusätzlichen Flächenverbrauch und ohne die langen Vorlaufzeiten klassischer Neubauprojekte schafft.

    Hintergrundinformationen zur geplanten Bundesförderung „Gewerbe zu Wohnen (GzW)“

  • Titel: 893 74
    Ressort: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
    Investitionsbereich: Bauen und Wohnen

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    202537,7212,98210,74
    202641,249,13
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Umsetzung
    Fortschritt & Wirkung: Überwiegende Zielerreichung
    Output-Ziele:

    ZieleIndikatorZiel-WertDatum Ziel-WertIst-Wert
    Erhöhung des energieeffizienten Wohneigentums von FamilienFörderfälle7.00031.12.20254.554


    Outcome-Ziele:

    • Ankurbelung der Investitionen in diesem Bereich
    • THG Emissionen reduzieren


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Veröffentlichung Richtlinie(n) für Umstellung auf Zwei-Programm-Weltausstehend31.12.2026
    Weiterführende Informationen

    Die Mittelbindung spiegelt den Einsatz von Ressourcen wider. Bei Erteilung der Förderzusage erfolgt die Mittelbindung für den gesamten Förderzeitraum. Der Mittelabfluss ist hier kein geeigneter Inputindikator, da dieser erst nachgelagert erfolgt, wenn die Maßnahme bereits ausgeführt wurde.

    Mit dem Förderprogramm "Wohneigentum für Familien" (WEF) können anspruchsberechtigte Familien mit geringen oder mittleren Einkommen zinsverbilligte Darlehen bei ihrem Finanzierungspartner (z. B. Hausbank oder Sparkasse) erhalten. Das Förderprogramm entlastet somit Familien schon vor Beginn des Bauvorhabens und spürbar über einen langen Zeitraum.

    Damit Deutschland seine verbindlichen Klimaschutzziele im Gebäudebereich bis 2045 erreicht, werden nur Neubauten gefördert, bei denen der CO2-Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus gering ist. Denn wer heute nach höchsten ökologischen Standards baut, dessen Kosten werden im Unterhalt deutlich günstiger werden. Die derzeitige Höhe der Zinsen verteuert das Bauen maßgeblich, so dass es für Familien, insbesondere für diejenigen mit geringen und mittleren Einkommen, schwieriger geworden ist, ein neu gebautes Wohneigentum zu finanzieren. Hier setzt das Förderprogramm an und setzt damit mehrere Ziele des SVIK um. Es wird sowohl neue Infrastruktur geschaffen als auch in Klimaschutz investiert.

    Die Maßnahme kann zudem die Vermögensbildungschancen einkommensschwächerer Familien verbessern, die ohne Förderung trotz stabiler Einkommensverhältnisse häufig an der Eigenkapitalhürde scheitern. Durch die finanzielle Unterstützung wird zum Teil eine frühere Wohneigentumsbildung (in einem höheren energetischen Niveau ermöglicht), als ohne Förderung für die betreffenden Haushalte erreichbar gewesen wäre. Eine breitere Wohneigentumsbildung kann zudem die regionale Bindung von Fachkräften stärken. 

    Hintergrundinformationen zur Bundesförderung „Wohneigentum für Familien – Neubau (WEF)“

  • Titel: 893 75
    Ressort: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
    Investitionsbereich: Bauen und Wohnen

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    202525,901,5617,11
    202626,990,37
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Umsetzung
    Fortschritt & Wirkung: Zielerreichung noch ausbaufähig
    Output-Ziele:

    ZieleIndikatorZiel-WertDatum Ziel-WertIst-Wert
    Erhöhung des energieeffizienten Wohneigentums von FamilienFörderfälle 4.00031.12.2025690


    Outcome-Ziele:

    • Ankurbelung der Investitionen in diesem Bereich
    • THG Emissionen reduzieren


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Anpassung der Förderkonditionen - Veröffentlichung geänderter Richtlinieausstehend30.06.2026
    Anpassung der Förderkonditionen - Start der Förderung unter geänderten Konditionenausstehend30.06.2026
    Weiterführende Informationen

    Die Mittelbindung spiegelt den Einsatz von Ressourcen wider. Bei Erteilung der Förderzusage erfolgt die Mittelbindung für den gesamten Förderzeitraum. Der Mittelabfluss ist hier kein geeigneter Inputindikator, da dieser erst nachgelagert erfolgt, wenn die Maßnahme bereits ausgeführt wurde.

    Mit dem Förderprogramm “Jung kauft Alt“ (JkA) wird der Erwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden gefördert, die innerhalb von 4,5 Jahren energetisch saniert werden müssen. Anspruchsberechtigte Familien können durch das Förderprogramm zinsverbilligte Darlehen bei ihrem Finanzierungspartner (z. B. Hausbank oder Sparkasse) erhalten.

    Das Förderprogramm entlastet somit Familien mit geringen oder mittleren Einkommen schon zu Beginn des Erwerbsvorgangs spürbar über einen langen Zeitraum.

    Die Förderung verbindet die Wohneigentumsbildung von Familien mit Klimaschutz: Familien sparen damit unmittelbar Energiekosten, da der Energiebedarf deutlich reduziert wird. Bundespolitisch wirkt sich positiv aus, dass der Gebäudebestand energetisch ertüchtigt, dadurch CO2 eingespart wird und Flächenversiegelung durch Neubauten vermieden werden. Mittelbar wird außerdem dem Leerstand, insbesondere in ländlichen Räumen, entgegengewirkt. 

    Mit der Förderung wird der Erwerb des Gebäudes finanziert. Aufgrund der damit verbundenen Sanierungsverpflichtung werden Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz gehebelt. 

    Das Programm Jung kauft Alt mobilisiert brachliegende Wohnbaupotenziale im Bestand, indem es jungen Familien den Erwerb sanierungsbedürftiger Bestandsimmobilien erleichtert und damit Leerständen entgegenwirkt. Das Programm leistet auch besonderen regionalstrukturellen Mehrwert, da es gezielt die Revitalisierung von Ortskernen und gewachsenen Siedlungsstrukturen fördert, was Kaufkraft in der Fläche bindet, lokale Versorgungsinfrastrukturen stabilisiert und der Abwanderungsspirale in demografisch belasteten Regionen entgegenwirkt. Darüber hinaus trägt die energetische Sanierung im Zuge des Bestandserwerbs zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors bei und verbessert die Energieeffizienz eines Gebäudebestands, der im Vergleich zum Neubaustandard Modernisierungsrückstände aufweist.

    Hintergrundinformationen zur Bundesförderung „Jung kauft Alt - Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (JkA)“

  • Titel: 893 77
    Ressort: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
    Investitionsbereich: Bauen und Wohnen

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    2025---
    202630,000,00
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Zielerreichung noch nicht messbar

    Output-Ziele:

    • Erhöhung der Anzahl sanierter Frauenhäuser


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Abstimmungen mit Ländern und Kommunen zur Erarbeitung Förderaufrufausstehend30.06.2026
    Veröffentlichung Förderaufrufausstehend31.12.2026
    Beginn der Durchführung Antragsverfahrenausstehend31.12.2026
    Weiterführende Informationen

    Für diesen Titel wurden Mittel aus dem SVIK erst für das Haushaltsjahr 2026 zur Verfügung gestellt.

    Im konkreten inhaltlichen Schwerpunkt werden die Mittel zur weiteren Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) eingesetzt. Insbesondere sollen bauliche Maßnahmen in Schutzeinrichtungen für von Gewalt betroffene Personen unterstützt werden. Ziel ist es, die Einrichtungen an zeitgemäße Anforderungen hinsichtlich Sicherheit, Barrierefreiheit sowie kindgerechter Unterbringung anzupassen und damit einen wirksamen, würdevollen und verlässlichen Schutzraum für Betroffene sicherzustellen. Des Weiteren wird ein Augenmerk auf Klimaneutralität gelegt.

    Die Maßnahmen tragen dazu bei, bestehende Versorgungs- und Schutzstrukturen qualitativ zu verbessern und zukunftsfähig auszugestalten. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass einzelne geförderte Investitionen auch klimapolitische Effekte entfalten können, etwa im Rahmen energetischer Sanierungen (z. B. durch den Austausch von Fenstern oder die Verbesserung der Gebäudeeffizienz).

    Die Förderung der Sanierung von Frauenhäusern verbessert die Schutz- und Unterstützungsqualität für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder, indem sie zeitgemäße Wohn-, Beratungs- und Betreuungsbedingungen schafft, die für eine wirksame psychosoziale Stabilisierung und einer möglichen Reintegration der Betroffenen in den Arbeitsmarkt und das gesellschaftliche Leben unabdingbar sind. Dadurch unterstützt eine verbesserte Frauenhausinfrastruktur die dauerhafte Erwerbsintegration betroffener Frauen, indem sie ihnen einen sicheren Schutzraum bietet, von dem aus Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen ergriffen werden können. Eine leistungsfähige Schutzinfrastruktur für von Gewalt betroffene Frauen reduziert die volkswirtschaftlichen Kosten häuslicher Gewalt, die in Deutschland auf mehrere Milliarden Euro jährlich geschätzt werden und Produktivitätsausfälle, Gesundheitskosten und Strafverfolgungsaufwände umfassen. 

  • Titel: 893 81
    Ressort: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
    Investitionsbereich: Sport

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    20255,005,003,00
    2026833,00500,00
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Vollständige Zielerreichung

    Output-Ziele:

    • Verbesserung der kommunalen Infrastruktur im Bereich Sportstätten


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Projektaufruf SKS-Schwimmbäder wurde veröffentlichterreicht20.03.2026
    Projektauswahl durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages für die erste Tranche von SKS ist erfolgterreicht22.04.2026
    Projektauswahl durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages für die Tranche SKS-Schwimmbäder ist erfolgtausstehend30.09.2026
    Weiterführende Informationen

    Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) unterstützt Kommunen (und Landkreise, sofern sie Eigentümer der Einrichtung sind) bei der umfassenden Sanierung und Modernisierung ihrer Sportstätten. Förderfähig sind sowohl Sportfreianlagen als auch gedeckte Sportstätten wie zum Beispiel Sporthallen oder Hallenbäder. Die Projekte sind von besonderer Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune sowie hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit. 

    Mit der Förderung wird ein Beitrag zur Verbesserung der Infrastruktur und zur Beseitigung des Sanierungsstaus bei kommunalen Sportstätten geleistet. Zugleich trägt die Sanierung von Gebäuden zur Erreichung der Klimaziele des Bundes bei.

    Die Förderung der Sanierung kommunaler Sportstätten kann die Bauinvestitionen erhöhen und die Nutzungsqualität und Energieeffizienz der Anlagen verbessern, die Betriebskosten für Kommunen und Vereine reduzieren und attraktivere Bedingungen für Breitensport, Schulsport und Vereinsaktivitäten schaffen, was die gesellschaftliche Teilhabe und die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung durch präventive Bewegungsangebote stärkt. Regelmäßige sportliche Aktivität kann Krankheitskosten senken, Arbeitsproduktivität erhöhen und Fehlzeiten reduzieren. Darüber hinaus wirkt eine attraktive kommunale Sportinfrastruktur als weicher Standortfaktor, der die Lebensqualität in einer Region erhöht, Fachkräfte bindet und die Attraktivität von Kommunen verbessert.

Detailansicht: Verkehrsinfrastruktur

  • Titel: 891 11
    Ressort: Bundesministerium für Verkehr
    Investitionsbereich: Verkehrsinfrastruktur

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    20252.500,002.419,966.490,00
    20263.250,00419,89
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Umsetzung
    Fortschritt & Wirkung: Teilweise Zielerreichung
    Output-Ziele:

    ZieleIndikatorZiel-WertDatum Ziel-WertIst-Wert
    Umsetzung von Erhaltungsmaßnahmen an BrückenQuadratmeter-Brückenfläche bei abgeschlossenen Erhaltungsmaßnahmen3.500.00031.12.2036283.242
    Umsetzung von Erhaltungsmaßnahmen an TunnelnMeter-Tunnelröhrenlänge bei abgeschlossenen Erhaltungsmaßnahmen300.00031.12.203623.000


    Outcome-Ziele:

    • Nutzbarkeit der Bundesfernstraßenbrücken erhalten
    • Nutzbarkeit der Autobahnbrücken erhalten


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Baubeginn für 85 Erhaltungsmaßnahmen für Autobahnbrücken ist in 2026 erfolgtausstehend31.12.2026
    Baubeginn für 2 Erhaltungsmaßnahmen für Autobahntunnel ist in 2026 erfolgtausstehend01.10.2026
    Weiterführende Informationen

    Die Bundesfernstraßen (Bundesautobahnen und Bundesstraßen) als Teil des Verkehrsträgers Straße spielen in mehrfacher Hinsicht eine bedeutende Rolle. Diese Verkehrsinfrastruktur dient nicht nur den Personen- und Güterverkehren, sondern muss auch den Anforderungen des Militärs standhalten. Für die Verlegung von Truppen und den Transport von Waffensystemen in Europa ist Deutschland mit seiner zentralen Lage ein wichtiges Transitland.

    Der Koalitionsvertrag enthält die Aussage, dass dafür gesorgt wird, dass die Straßen und Brücken in einem guten Zustand sind. Dazu heißt es weiter, dass für die Straße Finanzmittel zur Auflösung des Sanierungsstaus, insbesondere bei Brücken und Tunneln, zur Verfügung gestellt werden.

    Basis für die Ermittlung der anstehenden Investitionen zur Erhaltung ist die neue Erhaltungsbedarfsprognose des BMV 2023-2032, worin auch die Brückenmodernisierung auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen als Teil der Bauwerkserhaltung berücksichtigt ist. Ein Baupreisindex von 3 % ist enthalten.

    Die aus dem Titel finanzierten Maßnahmen umfassen die Sanierung von insgesamt 1.221 Brücken und Tunneln. Die Sanierung trägt dazu bei, potenzielle Verkehrsstörungen durch Einschränkungen der technischen Nutzbarkeit der Bauwerke zu vermeiden. Zwar können kurzfristig Stauphänomene auftreten, aber mittel- bis langfristig kann insbesondere bei einer Modernisierung bestehender Struktur, die wirtschaftliche Aktivität im Vergleich zu einer alternativen Entwicklung ohne die Sanierung dieser Bauwerke gestärkt werden.

  • Titel: 891 12
    Ressort: Bundesministerium für Verkehr
    Investitionsbereich: Verkehrsinfrastruktur

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    20251.592,59320,852.417,48
    20262.450,26119,88
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Umsetzung
    Fortschritt & Wirkung: Zielerreichung noch ausbaufähig
    Output-Ziele:

    ZieleIndikatorZiel-WertDatum Ziel-WertIst-Wert
    ERTMS InfrastrukturfinanzierungStrecken-km mit ETCS-Ausrüstung1.052¹31.12.2031628
    Strecken-km mit ETCS-Ausrüstung am TEN-Kernnetz1.052¹31.12.2031628
    Strecken-km mit FRMCS-Ausrüstung80¹31.12.20310
    ERTMS Förderrichtlinie: Ausrüstung von Triebfahrzeugen mit ETCS Anzahl umgerüstete Fahrzeuge anhand der ausgestellten Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Eisenbahnfahrzeugen (Zulassung)12.60031.12.20370
    1 Aufgrund der laufenden Verhandlungen können aktuell noch keine genauen Zielwerte für die Indikatoren bestimmt werden. Daher stehen die Angaben noch unter dem Vorbehalt des Abschlusses der laufenden Verhandlungen.


    Outcome-Ziele:

    • Befahrbarkeit von ETCS only Strecken durch Bestandsflotten. Bis zum 31.12.2037 sind mindestens 95 % der förderfähigen Bestandsfahrzeuge ETCS only befähigt und können auf den gemäß NIP vorgesehenen ETCS only Strecken regulär verkehren.


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Begin der ersten Serienausrüstungausstehend01.09.2026
    Begin der ersten FoC-Ausrüstungausstehend01.09.2026
    Inbetriebnahmegenehmigung des ersten Fahrzeugs in einer Serienumrüstungausstehend01.11.2026
    Verhandlung der LV InfraGO bis zur Unterschriftsreifeausstehend31.12.2026
    Weiterführende Informationen

    Der Titel dient der Ausrüstung der deutschen Eisenbahninfrastruktur mit dem europäischen Zugsicherungssystem ERTMS (European Rail Traffic Management System). Ebenso erlaubt der Titel die Ausrüstung von rollendem Material mit ERTMS und die Finanzierung von Projektträgerleistungen und Programmmanagementkosten.

    ETCS ist Teil des ERTMS – ein Projekt der EU zur Harmonisierung des europäischen Eisenbahnverkehrs im Bereich der Zugbeeinflussung, des Zugfunks und der Verkehrssteuerung. Mit der Ausrüstung von Bestandsstrecken mit ETCS kann die Kapazität erhöht werden. Dabei kann ETCS in Kombination mit alten Signalsystemen verwendet oder komplett ohne Signale verbaut werden. Weitere Vorteile einer flächendeckenden Einführung sind insbesondere eine erhöhte Resilienz der Eisenbahninfrastruktur, eine höhere Produktivität des Betriebs, geringere Instandhaltungskosten, Demografiefestigkeit sowie eine verbesserte Interoperabilität im grenzüberschreitenden Bahnverkehr. Die Einführung von ERTMS wurde in Deutschland beschlossen und soll bis 2050 im transeuropäischen Gesamtnetz (TEN) vollständig umgesetzt werden. Der Einfachheit halber wird für die Streckenausrüstung der Begriff ETCS verwendet und für das Gesamtsystem einschließlich Fahrzeuge und Betriebsfunk der Begriff ERTMS.

    Die Maßnahmen umfassen die Umrüstung von Streckenabschnitten und Fahrzeugen.  Die öffentlichen Ausgaben für die Anschaffung der erforderlichen Technik verbessert kurzfristig die Auftragslage von privaten Unternehmen. Mit der Einführung des ERMTS können Störungen und Ausfälle reduziert sowie die Kompatibilität mit den Schienennetzen in Europa verbessert werden. Das kann dazu beitragen, Kosten für inländische und grenzübergreifenden Transport zu senken und Verkehrsströme effizienter zu gestalten. Somit kann die Digitalisierung der Schiene unmittelbar zur Modernisierung der Infrastruktur und der Verbesserung von Wachstumsaussichten beitragen.

  • Titel: 891 13
    Ressort: Bundesministerium für Verkehr
    Investitionsbereich: Verkehrsinfrastruktur

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    20257.622,787.622,7816.302,61
    202616.302,613.684,39
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Umsetzung
    Fortschritt & Wirkung: Überwiegende Zielerreichung
    Output-Ziele:

    ZieleIndikatorZiel-WertDatum Ziel-WertIst-Wert
    Herstellung von generalsanierten Korridoren mit mind. 5-jähriger Baufreiheit.km sanierter Hochleistungskorridore77531.12.202673
    Zustandsverbesserung der Bahnhöfe in ihrer Funktion als Zugang zum System Eisenbahn für die Reisenden.Anzahl umgesetzte Sanierungen Zukunftsbahnhöfe20031.12.2026124
    Abbau der mangelstellenbedingten Langsamfahrstellen, um einen wesentlichen Treiber von Verspätungen zu beseitigen (bezogen auf das gesamte Streckennetz)Anzahl Infrastrukturmängel (Anz-I)26431.12.2026555
    Verbesserung des Ausstattungsgrades der Bahnsteige hinsichtlich bestimmter MerkmaleFunktionalität Bahnsteige und weitreichende Barrierefreiheit (FB-B) der DB InfraGO22.32731.12.202622.783
    Sicherstellung des notwendigen Ersatzes, um eine erhöhte Störanfälligkeit und damit Verspätungen zu vermeiden.Ersatzrate Gleise74,8%31.12.202692,1%
    Ersatzrate Oberleitung6,9%31.12.20265,3%
    Ersatzrate Weichen73,8%31.12.202687,7%


    Outcome-Ziele:

    • Abbau der mangelstellenbedingten Langsamfahrstellen, um einen wesentlichen Treiber von Verspätungen zu beseitigen.
    • Abbau der mangelstellenbedingten Langsamfahrstellen, um einen wesentlichen Treiber von Verspätungen zu beseitigen (bezogen auf das Streckennetz der ehem. Regionalnetze.)
    • Verbesserung der technischen und optischen Anlagenqualität in den Bahnhöfen zur generellen Zustandsverbesserung und Steigerung der Aufenthaltsqualität für die Reisenden
    • Aufrechterhaltung der hohen Versorgungssicherheit mit Bahnenergie


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Verhandlung der LV InfraGO bis zur Unterschriftsreifeausstehend31.12.2026
    Weiterführende Informationen

    Die aus diesem Titel finanzierten Maßnahmen dienen der Sanierung der Schienenwege des Bundes. Die Sanierung trägt dazu bei, potenzielle Verkehrsstörungen durch Einschränkungen der technischen Nutzbarkeit der Schienenwege zu vermeiden. Zwar können kurzfristig Stauphänomene auftreten, aber mittel- bis langfristig kann insbesondere bei einer Modernisierung bestehender Struktur die wirtschaftliche Aktivität im Vergleich zu einer alternativen Entwicklung ohne die Sanierung dieser Bauwerke gestärkt werden. Die Maßnahmen erhöhen die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit der Infrastruktur, reduzieren Störanfälligkeiten und schaffen die Voraussetzungen für einen stabilen und leistungsfähigen Bahnbetrieb. Insbesondere die Korridorsanierung trägt dazu bei, Engpässe zu beseitigen, Kapazi-täten zu erhöhen und die Attraktivität des Schienenverkehrs zu steigern. Damit leisten die Inves-titionen einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrsverlagerung auf die Schiene und unterstützen die Erreichung der Klimaneutralität bis 2045.

Detailansicht: Krankenhausinfrastruktur

  • Titel: 884 21
    Ressort: Bundesministerium für Gesundheit
    Investitionsbereich: Krankenhausinfrastruktur

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    20251.500,001.500,00-
    20262.500,002.500,00
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Vollständige Zielerreichung
    Output-Ziele: -
    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Mittelabfluss per ergänzenden Bundeszuschüssen an den Gesundheitsfondserreicht31.01.2026
    Mittelabfluss per Rechnungszuschlag von der GKV an die Krankenhäuserausstehend31.10.2026
    Weiterführende Informationen

    Die sogenannten „Sofort-Transformationskosten“ werden als temporäre Überbrückungsmaßnahme verstanden, um den Krankenhäusern eine kurzfristige temporäre pauschalierte Unterstützungsleistung zu ermöglichen, um bereits geplante und politisch beschlossene Investitionen im Zuge der Krankenhausreform nicht zu gefährden (z.B. bei geplanten strukturellen Umstrukturierungen, Fusionen oder sonstigen Transformationsmaßnahmen). Es handelt sich insofern um eine flankierende Maßnahme zur Sicherung der Investitionsfähigkeit der Krankenhäuser und der Vorbereitung auf strukturelle Veränderungen, die funktional im Kontext der investiven Zielsetzung des Sondervermögens stehen. Hierdurch wird bis zum faktischen Wirksamwerden der Maßnahmen der Krankenhausreform in den kommenden Jahren bis 2030 das Risiko eines sogenannten „kalten Strukturwandels“ der Krankenhauslandschaft verringert. Als große Arbeitgeber schaffen Krankenhäuser Arbeitsplätze, insbesondere auch in strukturschwachen Gebieten, und stärken so die lokale Wirtschaft. Die vorhandene Krankenhausinfrastruktur bleibt erhalten und eine hochwertige medizinische Versorgung der Bevölkerung bleibt gesichert. Wirtschaftliche Verluste aufgrund von unnötig langen und vermeidbaren Arbeitsausfällen bei Erkrankungen werden vermieden. Die Maßnahme „Sofort-Transformationskosten“ stellt somit insbesondere im Vergleich zu einer kontrafaktischen Situation ohne diese Maßnahme einen Beitrag zur Sicherung der Infrastruktur und Förderung des Wirtschaftswachstums dar.

    Die Maßnahme wurde mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2025 umgesetzt: Bei gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten, die vom 1. November 2025 bis zum 31. Oktober 2026 zur voll- oder teilstationären Behandlung aufgenommen werden, erheben die Krankenhäuser einen Rechnungszuschlag in Höhe von 3,25 % und weisen diesen gesondert in der Rechnung aus. Der Bund stellt der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Refinanzierung pauschal zwei ergänzende Bundeszuschüsse an den Gesundheitsfonds in Höhe von 1,5 Mrd. Euro im Jahr 2025 und 2,5 Mrd. Euro im Jahr 2026 zur Verfügung. Um sicherzustellen, dass die der GKV bereitgestellten Mittel vollständig zum Zwecke der Transformation der Krankenhauslandschaft verwendet werden, wird bei einer Unterschreitung der über Rechnungszuschläge an die Krankenhäuser ausgeschütteten Mittel der Differenzbetrag aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds an den Krankenhaustransformationsfonds nach § 12b Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) überführt.

  • Titel: 884 22
    Ressort: Bundesministerium für Gesundheit
    Investitionsbereich: Krankenhausinfrastruktur

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    2025---
    20263.500,003.500,00
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Zielerreichung noch nicht messbar

    Output-Ziele:

    • Die Länder leisten die gesetzlich festgelegte Mindest-Kofinanzierung, die auch unter Beteiligung der Krankenhausträger erbracht werden kann
    • Förderung von Krankenhausstandorten
    • Die verwaltungstechnischen Voraussetzungen zur Beantragung von Mitteln durch die Ländern beim BAS werden geschaffen


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Mittel werden fristgerecht erstmalig bis zum 27. April 2026 an den Gesundheitsfonds überwiesenerreicht27.04.2026
    BAS bewilligt erstmalig Fördervorhaben aus dem Krankenhaustransformationsfondsausstehend31.12.2026
    BAS zahlt erstmalig Fördermittel an Länder ausausstehend31.12.2026
    Weiterführende Informationen

    Für diesen Titel wurden Mittel erst ab 2026 veranschlagt.

    Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vom 5. Dezember 2024 wurde ein Transformationsfonds zur Förderung von Umstrukturierungsprozessen in den Krankenhäusern mit dem Ziel einer Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten, der Schließung von Krankenhäusern in Gebieten mit hoher Krankenhausdichte, dem Abbau von Doppelstrukturen, der Umstrukturierung von Krankenhäusern in sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen, der Förderung telemedizinischer Netzwerkstrukturen und weiteren an einer bedarfsgerechten, qualitativ hochwertigen Versorgung ausgerichteten Fördertatbeständen eingerichtet. Hintergrund ist, dass Deutschland im internationalen Vergleich eine überdurchschnittlich hohe Dichte an Krankenhäusern und Krankenhausbetten aufweist. Gleichzeitig sind die vorhandenen Krankenhausbetten nur mittelmäßig ausgelastet. Aus der Vorhaltung mittelmäßig ausgelasteter Krankenhauskapazitäten folgen hohe Gesundheitsausgaben für die stationäre Versorgung. Zugleich wird ein effizienter Einsatz des medizinischen Fachpersonals erschwert. Auch die Qualität der Behandlung der Patientinnen und Patienten wird durch eine stärkere Spezialisierung der Krankenhäuser erhöht. 

    Gefördert werden strukturelle Anpassungen der Krankenhausinfrastruktur, nicht hingegen laufende Betriebskosten oder reiner Bestandserhalt. Die Laufzeit des Transformationsfonds beträgt zehn Jahre. Die Länder sind ausschließlich antragsberechtigt, sie beteiligen sich an der Vorhabenförderung durch Ko-Finanzierungsanteile. Die Förderung ist damit eng in die Krankenhausplanung der Länder eingebettet und unterstützt deren Verantwortung für eine bedarfsgerechte Versorgungsstruktur. Gemeinsam mit den vorgesehenen Eigenfinanzierungsanteilen der Länder beträgt die Höhe der Fördermittel für die Laufzeit des Transformationsfonds insgesamt bis zu 50 Mrd. Euro. 

    Die Förderung von Investitionen in die Krankenhausinfrastruktur über den Transformationsfonds leistet einen wesentlichen Beitrag zur Modernisierung der sozialen Infrastruktur in Deutschland. Durch die gezielte Unterstützung struktureller Anpassungsprozesse wird eine bedarfsgerechtere, effizientere und qualitativ hochwertigere Versorgungslandschaft geschaffen. Insbesondere die Konzentration von Leistungsangeboten, der Abbau von Doppelstrukturen sowie die Weiterentwicklung sektorenübergreifender Versorgungsformen tragen dazu bei, vorhandene Ressourcen – insbesondere Fachpersonal und technische Infrastruktur – zielgerichteter einzusetzen und die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems nachhaltig zu stärken.

 

Detailansicht: Energieinfrastruktur

  • Titel: 682 31
    Ressort: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
    Investitionsbereich: Energieinfrastruktur

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    2025829,61370,870,00
    2026575,0043,68
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Nutzung/Betrieb
    Fortschritt & Wirkung: Teilweise Zielerreichung
    Output-Ziele:

    ZieleIndikatorZiel-WertDatum Ziel-WertIst-Wert
    Inbetriebnahme aller vier geplanten LNG-Terminals der DETBetrieb der LNG-Terminals430.09.20263


    Outcome-Ziele:

    • Bereitstellung von Importinfrastruktur für Gase


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Fertigstellung LNG-Terminal Stadeausstehend30.09.2026
    Weiterführende Informationen

    Ziel der durch den Titel finanzierten Maßnahmen ist der Aufbau einer LNG-Infrastruktur, um die Versorgung mit Erdgas sicherzustellen. Mit den Mitteln werden u.a. die Deutsche Energy Terminal GmbH (DET) und die Charterraten der vom Bund gecharterten FSRUs finanziert. Aufgrund des russischen Angriffskrieges in der Ukraine muss die Abhängigkeit Deutschlands von russischen Gasimporten weiterhin reduziert werden.

    Die aus dem Titel finanzierten Maßnahmen folgen dem strategischen Ansatz der Bundesregierung, die resiliente Versorgung mit festen, flüssigen und gasförmigen Energieträgern, für die der internationale Handel und damit der Einfluss geopolitischer Konflikte von herausgehobener Bedeutung ist, systematisch sicherzustellen. Mit der Finanzierung der Deutschen Energy Terminal GmbH, der Floating Storage and Regasification Units (FSRU) und FSRU-Standorte wird der Ausbau der Importkapazitäten für Flüssigerdgas (LNG) fortgesetzt. Mit dem Ausbau der Importkapazitäten werden Gaslieferungen unterschiedlicher Herkunft ermöglicht. Damit wird gegenüber einem Szenario ohne den Ausbau dieser Kapazitäten die Energieversorgungssicherheit gestärkt und etwaigen Preisvolatilitäten im Fall adverser Entwicklungen vorgebeugt. Das kann die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland stärken. 

  • Titel: 892 31
    Ressort: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
    Investitionsbereich: Energieinfrastruktur

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    20250,000,00-
    20260,000,00
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: -
    Fortschritt & Wirkung: Zielerreichung noch nicht messbar
    Output-Ziele: -
    Meilensteine: -

    Weiterführende Informationen

    Für diesen Titel sind noch keine Mittel veranschlagt.

    Der Aufbau einer CCS/CCU-Infrastruktur (Carbon Capture and Storage/Utilization) soll Investitionen in neue Industrien, Innovationen und Arbeitsplätze entlang der Wertschöpfungskette fördern und gleichzeitig energieintensive Branchen wettbewerbsfähig halten. Zugleich soll er die Abscheidung und Speicherung bzw. Nutzung von CO₂-Emissionen in schwer vermeidbaren Sektoren ermöglichen und damit wesentlich zur Erreichung der Klimaneutralität beitragen, insbesondere als Ergänzung zu erneuerbaren Energien und Effizienzmaßnahmen. 

  • Titel: 893 31
    Ressort: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
    Investitionsbereich: Energieinfrastruktur

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    202520,200,000,00
    2026118,400,00
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Keine Zielerreichung

    Output-Ziele:

    • Investitionen auslösen


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Auslösung von Teilförderung durch den Bund für Hafenausbau in Rostockausstehend31.12.2026
    Weiterführende Informationen

    In Umsetzung des Zukunftspaktes "Sicherung der PCK und Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen beschleunigen" stellt die Bundesregierung insgesamt 400 Mio. € für den Zeitraum von 2025 bis 2029 zur Ertüchtigung der Pipeline Rostock-Schwedt, am Hafen Rostock sowie für die Umstellung auf nicht-russische Rohöle zur Verfügung., um die Energieversorgungssicherheit von Nordostdeutschland mit Kraftstoffen zu gewährleisten.  

    Die PCK Raffinerie Schwedt versorgt einen sehr großen Teil Nordostdeutschlands zu rund 90 % mit Benzin, Diesel, Kerosin und Heizöl. Die diesbezüglichen Ausgaben des SVIK tragen erheblich zur Versorgungssicherheit in Bezug auf diese Kraftstoffe in der Region bei. Damit wird gegenüber einem Szenario ohne die finanzierten Maßnahmen zur Sicherung der Pipelinerohölversorgung die Energieversorgungssicherheit gestärkt und etwaigen Preisvolatilitäten im Fall adverser Entwicklungen vorgebeugt.

    Perspektivisch soll die Maßnahme nicht nur der Sicherstellung der Rohölversorgung dienen, sondern verstärkt einen Beitrag zur gesamtwirtschaftlichen Energieversorgungssicherheit mit Fokus auf Kraftstoffe leisten. Damit unterstützt sie auch zukünftige Transformationsprozesse im Energiesektor, insbesondere mit Blick auf alternative Kraftstoffe, resilientere Lieferstrukturen und die Stärkung kritischer Infrastrukturen im nordostdeutschen Raum. 

  • Titel: 893 32
    Ressort: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
    Investitionsbereich: Energieinfrastruktur

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    2025---
    20261.398,00157,48
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Umsetzung
    Fortschritt & Wirkung: Zielerreichung noch nicht messbar
    Output-Ziele:

    ZieleIndikatorZiel-WertDatum Ziel-WertIst-Wert
    Zusätzliche Investitionen in Wärmenetze anstoßenförderfähige Investitionskosten7.040.000.00031.12.20300
    Anzahl der bewiligten Vorhaben4.20031.12.20300
    geförderter Zubau von Wärmeleistunggeförderte Wärmeerzeugungsleistung4.08631.12.20300


    Outcome-Ziele:

    • THG-Minderung


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Beauftragung eines Dienstleisters zur Beschleunigung der Programmumsetzungausstehend01.08.2026
    Bewilligung von 500 Vorhaben für den Bau neuer klimafreundlicher Wärmenetze (kumuliert)ausstehend31.12.2026
    Bewilligung von 200 Vorhaben zur Umstellung bestehender Wärmenetze auf Klimaneutralität (kumuliert)ausstehend31.12.2026
    Weiterführende Informationen

    Für diesen Titel wurden Mittel erst ab 2026 veranschlagt.

    Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) ist das zentrale Förderprogramm der Bundesregierung für den Aus-, Um- und Neubau künftig treibhausgasneutraler Wärmenetze (BAnz AT 18.08.2022 B1). Dafür wird der Zubau der Nutzung von erneuerbaren Energien und Abwärme in Wärmenetzen bezuschusst. Aktuell liegt der Anteil der erneuerbaren Energien in der Fernwärme bei 20 %, der der Abwärmenutzung bei 8 %.

    Die finanzierten Maßnahmen tragen zur klimafreundlichen Modernisierung des öffentlichen Wärmenetzes in Deutschland bei. Gleichzeitig ermöglicht der Um- und Neubau klimaneutraler Wärmenetze die effiziente Nutzung von Abwärme und Großwärmepumpen, wodurch fossile Heizsysteme ersetzt und CO₂-Emissionen im Gebäudesektor deutlich reduziert werden. Damit sind klimaneutrale Wärmenetze ein zentraler Hebel zur Erreichung der Klimaneutralität.

Detailansicht: Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur

  • Titel: 685 41
    Ressort: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
    Investitionsbereich: Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    2025---
    202650,003,46
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Zielerreichung noch nicht messbar

    Output-Ziele:

    • Bundesweiten Transfer wissenschaftsgeleitet stärken
    • Flächendeckende Inanspruchnahme des schulbezogenen Förderangebots


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Abschluss der Rahmenvereinbarung Digitalpakt 2.0ausstehend01.06.2026
    Veröffentlichung Rahmenförderbekanntmachung Bund-Länder-Initiative Digitales Lehren und Lernenausstehend01.06.2026
    Veröffentlichung drei Förderaufrufe zur Rahmenförderbekanntmachung Bund-Länder-Initiative Digitales Lehren und Lernenausstehend01.08.2026
    Weiterführende Informationen

    Für diesen Titel wurden Mittel erst ab 2026 veranschlagt.

    Mit dem Digitalpakt 2.0 unterstützt der Bund die Länder bei der Erfüllung ihrer Verantwortung für die Schulen, insbesondere bei der digitalen Ausstattung als zentraler Zukunftsaufgabe. Damit alle Ebenen die ihnen obliegenden Aufgaben optimal wahrnehmen können, bauen Bund und Länder den Digitalpakt 2.0 auf drei ineinandergreifende Handlungsstränge auf. Dazu gehört als finanzwirksame Maßnahme des Titels 685 41 die Bund-Länder-Initiative „Digitales Lehren und Lernen“ (Handlungsstrang III). Diese Initiative geht von der Prämisse aus, dass digitale Kompetenzen und die (Weiter-)Qualifikation von Lehrkräften und Schulleitungen entscheidend sind für die Steigerung von Schul- und Unterrichtsqualität sowie für den Erfolg der digitalen Transformation.

    Die Bund-Länder-Initiative zielt darauf, die Kompetenzen von Lehrkräften im Bereich digitalen und digital gestützten Unterrichts weiter zu stärken und Schulen, Lehrkräfte sowie Schulleitungen zu befähigen, die digitale Transformation aktiv mitzugestalten. Leitend ist dabei die Stärkung der digitalen Souveränität und Kompetenzen der nächsten Generation für ein Leben in einer digital geprägten Welt.

    Eine Schwerpunktsetzung findet durch die Fokussierung auf fünf Kompetenzcluster sowie eine bundesweite Transferstelle als übergreifendes Metavorhaben statt: 

    1. Kompetenzcluster lernen:digital zur fachdidaktisch und fachwissenschaftlichen getriebenen Qualitätsentwicklung digitalen Unterrichts; 
    2. Kompetenzcluster daten- und KI-gestütztes Lehren; 
    3. Kompetenzcluster Digitale Souveränität; 
    4. Kompetenzcluster Digital Leadership; 
    5. Kompetenzcluster Berufliche Bildung.


    Die Befähigung von Lehrkräften und Lernenden im Umgang mit digitalen Technologien verbessert die Qualität der Wissensvermittlung und stärkt zentrale digitale Kompetenzen, die für den Arbeitsmarkt zunehmend entscheidend sind. Dadurch steigen Innovationsfähigkeit, Beschäftigungsfähigkeit und die Anpassungsfähigkeit an strukturellen Wandel in der Wirtschaft. Gleichzeitig wird der sinnvolle Einsatz digitaler Werkzeuge erst durch entsprechende Kompetenzen möglich, wodurch die Effizienz der eingesetzten Infrastruktur erhöht werden kann.

    Digitalpakt 2.0 auf der Internetseite des Bildungs- und Familienministeriums

  • Titel: 882 41
    Ressort: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
    Investitionsbereich: Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    20250,000,00-
    2026225,000,00
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Zielerreichung noch nicht messbar

    Output-Ziele:

    • Flächendeckende Inanspruchnahme des schulbezogenen Förderangebots
    • Flächendeckende Inanspruchnahme des systemischen Förderangebots


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Ratifizierung und Veröffentlichung der VVausstehend31.12.2026
    Herstellung des Benehmens zwischen Bund und Ländern sowie Veröffentlichung erster Länderbekanntmachungenausstehend31.12.2026
    Abstimmung einer Leistungsbeschreibung für eine externe Evaluation zwischen Bund und Ländern sowie gemeinsame Ausschreibung der externen Evaluationausstehend31.12.2026
    Weiterführende Informationen

    Für diesen Titel wurden Mittel erst ab 2026 veranschlagt.

    Der Digitalpakt 2.0 umfasst drei Handlungsstränge. Für den Handlungsstrang I, der mit Mitteln aus Titel 882 41 finanziert wird, stellen Bund und Länder für den gesamten Förderzeitraum 2,75 Mrd. Euro zur Verfügung (hiervon Bundesmittel bis zu 2,25 Mrd. Euro; die Länder einschl. Letztempfänger 500 Mio. Euro). Die Bundesmittel für die landesbezogenen Maßnahmen von 2,1375 Mrd. Euro verteilen sich auf die Länder nach dem Königsteiner Schlüssel bzw. werden für länderübergreifende Vorhaben als ländergemeinsamer Pool in Höhe von 112,5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.

    Der Handlungsstrang I des Digitalpakt 2.0 zielt auf die Weiterentwicklung, den Erhalt und die Anpassung der digitalen Bildungsinfrastruktur. Damit wird unmittelbar ein Ziel gemäß SVIKG berührt, das auf die Modernisierung und Funktionsfähigkeit öffentlicher Infrastruktur gerichtet ist. Schulen werden als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge technisch so ausgestattet, dass sie den Anforderungen der digitalen Transformation dauerhaft entsprechen:

    Die schulische IT-Infrastruktur soll zielgerichtet weiterentwickelt werden; über die Finanzierung digitaler Infrastruktur in den Schulgebäuden hinaus werden auch die Förderung von Bildungssoftware sowie Strukturen für professionellen technischen Support ermöglicht.

    • Der bereits erfolgte Innovationsimpuls aus dem Digitalpakt Schule 2019 bis 2024 soll durch optimierte digitale Lehr-Lern-Infrastrukturen weiter forciert, verwaltungsarm umgesetzt und am aktuellen Bedarf der Schulen ausgerichtet und in die Fläche getragen werden, um bundesweit Bildungsqualität und Chancengerechtigkeit zu steigern
    • Die Maßnahme ist auf eine nachhaltig leistungsfähige, rechtssicher nutzbare und pädagogisch anschlussfähige digitale 
    • Es soll den Ländern ermöglicht werden, ihre Umsetzungsverfahren schlanker auszugestalten, u. a. durch die Ermöglichung pauschalierter Zuweisungen. Dies senkt den Bürokratieaufwand auf Schulträger- und Landesebene. Im Sinne des SVIKG stärkt dies die Transformations- und Zukunftsfähigkeit staatlicher Strukturen, weil Bund, Länder und Schulträger ihre Zusammenarbeit auf eine nachhaltigere und effizientere Grundlage stellen sollen.


    Die vorgesehen Ausgaben in die digitale Bildungsinfrastruktur gehen mit einer höheren Nachfrage nach digitaler Technologie einher. Die Investitionen in digitale Infrastruktur für das Lernen und Lehren können die Produktivität erhöhen, indem sie Bildungsprozesse effizienter, flexibler und ortsunabhängiger machen. Über Netzwerkeffekte werden Inhalte breiter verfügbar und kontinuierlich aktualisiert, was die Qualität des Bildungssystems insgesamt verbessert.

    Digitalpakt 2.0 auf der Internetseite des Bildungs- und Familienministeriums

  • Titel: 882 42
    Ressort: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
    Investitionsbereich: Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    20250,000,00-
    2026940,000,00
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Zielerreichung noch nicht messbar

    Output-Ziele:

    • Platzangebot ausweiten
    • Platzangebot erhalten und ggf. energetisch sanieren


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Einreichung der Mittelplanung durch alle 16 Bundesländerausstehend30.04.2026
    Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung durch BMBFSFJ und alle Bundesländerausstehend31.07.2026
    Zuweisung der Mittel an alle Bundesländerausstehend01.11.2026
    Weiterführende Informationen

    Für diesen Titel wurden Mittel erst ab 2026 veranschlagt. Haushaltsvermerk:
    Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 894 56. 

    Der Bund gewährt den Ländern für die Jahre 2026 bis 2029 als Kompensation für Steuerausfälle durch den Wachstumsbooster im Zuge der Investitionsoffensive insgesamt vier Milliarden Euro aus dem SVIK, die für Investitionen in den Ausbau der Kindertagesbetreuung und der Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur eingesetzt werden können. Die Umsetzung erfolgt im Wege von Finanzhilfen nach Art. 104b GG (bzw. auf Grundlage einer Bund-Länder-Vereinbarung nach Art. 91b GG für den Hochschulbau). Das Nähere zum Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung wird im Sinne des Artikel 104b Absatz 2 GG durch Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern geregelt. Ziel ist es, die vereinbarten 4 Mrd. Euro ziel- und passgenau entsprechend der Einschätzungen der Länder einzusetzen.

    Kindertagesbetreuung leistet einen wichtigen Beitrag zur Chancengerechtigkeit für jedes Kind. Sie trägt dazu bei, den Grundstein für den späteren Bildungs- und Berufsweg zu legen und stärkt die Integration. Kindertagesbetreuung unterstützt Familien in ihrer Bildungs- und Erziehungsverantwortung und trägt maßgeblich zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei. Die Bereitstellung von bedarfsgerechten, qualitativ hochwertigen Betreuungsangeboten ist hierfür Voraussetzung. 

    Die aus dem Titel 882 42 finanzierten Maßnahmen für den Ausbau der Kita- und Hochschulinfrastruktur können die Bauinvestitionen erhöhen und die Bildungschancen erhöhen. Eine frühkindliche Bildung verbessert langfristig kognitive und soziale Fähigkeiten, während ein Ausbau der Hochschulen die Verfügbarkeit hochqualifizierter Fachkräfte erhöht. Gleichzeitig steigt die Erwerbsbeteiligung von Eltern (und insb. von Müttern) durch bessere Kinderbetreuung. Die aus dem Titel ebenfalls mögliche Finanzierung der Sanierung der zugehörigen Gebäude trägt zudem zur Erreichung der Klimaneutralität bei, indem durch höhere Energieeffizienz (z. B. bessere Dämmung, moderne Heiztechnik) der Energieverbrauch und damit CO₂-Emissionen im Gebäudesektor deutlich sinken. Insgesamt verbinden diese Investitionen wachstumsfördernde Effekte mit einem direkten Beitrag zur Dekarbonisierung des öffentlichen Sektors.

Detailansicht: Forschung und Entwicklung

  • Titel: 685 51
    Ressort: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
    Investitionsbereich: Forschung und Entwicklung

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    2025398,03177,4898,24
    2026380,102,82
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Teilweise Zielerreichung

    Output-Ziele:

    • Förderung in Schlüsseltechnologien ausbauen


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Einbindung der Stakeholder durch über 25 Partnerdialogeerreicht30.04.2026
    Erstellung und Veröffentlichung der jeweiligen Technologie-Roadmaps in den Schlüsseltechnolgien mit konkreten Maßnahmen und Meilensteinenerreicht20.05.2026
    Online-Konsultation zu den ersten Technologie-Roadmaps durchgeführtausstehend31.12.2026
    Weiterführende Informationen

    Der Hightech Agenda-Deutschland (HTAD) liegt die Einsicht zugrunde, dass der erfolgreiche Aufbau von Forschungsinfrastrukturen gerade in den Schlüsseltechnologien auf eine adäquate Einbettung in exzellente Forschungsökosysteme angewiesen ist. International konkurrenzfähige Forschungsinfrastrukturen sind hochkomplex und müssen konsequent nach wissenschaftlichen Bedarfen auf international neuestem Stand konzipiert, aufgebaut und weiterentwickelt werden. Der gezielte Aufbau von Wissens- und Forschungsstrukturen, die auf diese Infrastrukturen einzahlen, ist deshalb ein unerlässlicher Beitrag zu deren nachhaltiger Verankerung im Innovationssystem. Es sollen daher gezielt auch zusätzliche Investitionen in die in Rede stehenden Forschungsökosysteme sowie strukturell wirkende Fördermaßnahmen mit investivem Charakter finanziert werden.

    Zu den drei volumenmäßig größten Maßnahmen in diesem Titel gehören:

    • Nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI)
    • KI-Robotikbooster
    • Leistungsfähige und energieeffiziente KI-Prozessorsysteme (Kolibri)


    Aufgrund der späten Entsperrung der meisten Maßnahmen dieses Titels durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages konnten die Maßnahmen erst mit Verzögerung gestartet werden.

    Investitionen in den strategischen Ausbau von Forschungs-Ökosystemen können die Forschungsinfrastruktur verbessern. Neue Schlüsseltechnologien wie KI oder Quantencomputing können so sektorübergreifende Spillover-Effekte entfalten, die sich positiv auf das Wirtschaftswachstum auswirken können. Gleichzeitig stärken Forschungsökosysteme den Informationsfluss zwischen Hochschulen und Industrie.

    Internetseite zur Hiɡhtech Aɡenda Deutschland

  • Titel: 685 52
    Ressort: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
    Investitionsbereich: Forschung und Entwicklung

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    20250,000,000,00
    202621,000,00
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Keine Zielerreichung

    Output-Ziele:

    • Stärkung der Evidenzbasis zu KI in der Arbeitswelt


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Maßnahme-Beginn Handlungsfeld "Forschung zu den Auswirkungen neuer Schlüsseltechnologien“erreicht31.03.2026
    Veröffentlichung Förderrichtlinie Handlungsfelder "Kompetenz- und Praxisräume – KI und Arbeit im Betrieb" sowie "Forschung zu KI, Produktivität und gute Arbeit im Betrieb"ausstehend01.06.2026
    Start Wettbewerblicher Dialog zum Handlungsfeld "Arbeitskräftepotenziale durch Digitalisierung und KI inklusiv nutzen“ausstehend15.06.2026
    Weiterführende Informationen

    Für diesen Titel wurden Mittel erst ab 2026 veranschlagt.

    Angesichts der stark steigenden Verbreitung von KI und der rasanten technologischen Entwicklung stellen sich Fragen nach den Auswirkungen und Potenzialen für die Arbeitswelt in neuem Ausmaß. Daher ist es unverzichtbar, dass gerade in den kommenden Jahren bis 2030 gezielt zusätzliche Investitionen in Forschung und Analyse entlang der Schwerpunkte der Hightech Agenda Deutschland zu KI in der Arbeitswelt erfolgen. Mit den angemeldeten Handlungsfeldern soll sowohl die Evidenzbasis gestärkt als auch Infrastrukturen zur Unterstützung von Unternehmen geschaffen werden (u. a. durch Infrastrukturmaßnahmen, Vernetzung, unterstützende Tools). Ein Fokus liegt dabei auf den besonderen Belangen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Die insgesamt sieben geplanten Handlungsfelder adressieren verschiedene zentrale Fragestellungen, die sich aus der zunehmenden Verbreitung von KI ergeben und die Potenziale dieser und anderer Technologien für Produktivität und Beschäftigung adressieren: 

    • Handlungsfeld 1: Forschung zu KI, soziale Ungleichheit und Arbeitsmarkt 
    • Handlungsfeld 2: Kompetenz- und Praxisräume KI und Arbeit im Betrieb
    • Handlungsfeld 3: Forschung und Transfer: Arbeitskräftepotenziale durch Digitalisierung und KI inklusiv nutzen 
    • Handlungsfeld 4: Forschung und Transfer zu „KI und Mitbestimmung“ 
    • Handlungsfeld 5: KI, Produktivität und gute Arbeit im Betrieb 
    • Handlungsfeld 6: Forschung zu den Auswirkungen neuer Schlüsseltechnologien
    • Handlungsfeld 7: Monitoring-Plattform „KI und gute Arbeit“ 


    Investitionen in digitale Technologien und KI-Forschung im Bereich der Arbeitswissenschaften beschleunigt die Diffusion und betriebliche Anwendung produktivitätssteigernder Technologien, insbesondere in der Arbeitsorganisation, Prozessautomatisierung und Mensch-Maschine-Interaktion. Darüber hinaus stärkt die arbeitswissenschaftliche Fundierung die Akzeptanz und Im-plementierungsqualität von KI-Lösungen in Unternehmen, was Fehlinvestitionen reduziert und den Nutzungsgrad der Technologie erhöht.

  • Titel: 685 53
    Ressort: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
    Investitionsbereich: Forschung und Entwicklung

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    20250,000,000,00
    20261,000,00
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Zielerreichung noch nicht messbar
    Output-Ziele: -
    Meilensteine: -

    Weiterführende Informationen

    Mittel in diesem Titel sind erst ab 2026 veranschlagt.
    Die Maßnahme befindet sich in Überarbeitung. 

    Die systematische Erfassung und Öffnung von Forschungsinfrastrukturen in den Agrar-, Lebensmittel- und Ernährungswissenschaften kann bestehende Kapazitäten effizienter auslasten und für ein breiteres Spektrum an Forschungsakteuren zugänglich machen. Mittelfristig beschleunigt die verbesserte Infrastrukturverfügbarkeit den Technologietransfer in die Agrar- und Ernährungswirtschaft, etwa durch schnellere Entwicklung und Markteinführung von Innovationen in verschiedenen Anwendungsbereich. Zudem stärkt die Öffnung der Infrastrukturen die Clusterbildung und fördert Spillover-Effekte zwischen Wissenschaft, Landwirtschaft und verarbeitender Industrie.

  • Titel: 685 54
    Ressort: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
    Investitionsbereich: Forschung und Entwicklung

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    2025---
    202650,000,00
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Zielerreichung noch nicht messbar

    Output-Ziele:

    • Exzellenzstrukturen und internationale Kooperationen von Wissenschaftseinrichtungen stärken


    Meilensteine:
    -

    Weiterführende Informationen

    Mittel in diesem Titel sind erst ab 2026 veranschlagt. 

    Mit dieser Maßnahme wird insbesondere die Umsetzung des „1.000 Köpfe-Programms“ durch die langfristige Gewinnung von herausragenden Forschenden, Arbeitsgruppen sowie Forschungsinstrumenten mit besonders hohem Investitionsbedarf sichergestellt. Nur durch die integrierte Förderung von Spitzenforschenden und Forschungsinstrumenten kann sichergestellt werden, dass diese Forschungsinfrastrukturen nach wissenschaftlichen Bedarfen konzipiert, aufgebaut sowie weiterentwickelt werden und damit der Erfolg der Maßnahme nicht durch unnötige Bürokratie und die Unsicherheit einer getrennten Förderung der einzelnen Elemente gefährdet wird. Durch die starke Netzwerkbildung dieser Forschungskerne wird eine intensive Nutzung der Infrastrukturen über den unmittelbaren Arbeitszusammenhang und die Dauer der Förderung sichergestellt. Die durch die Förderung gewonnenen Spitzenforschenden (brain gain) steigern durch ihre Reputation die Attraktivität des Wissenschaftsstandorts Deutschland und sind in besonderer Weise in der Lage, zusätzliche internationale Forschungsfördermittel (bspw. aus der EU) zu akquirieren und in die hiesige Infrastruktur zu investieren.

    Investitionen in das Forschungs- und Wissenschaftssystem mit dem Ziel eines strategischen Ausbaus von Forschungs-Ökosystemen wirken kurzfristig auf das Wirtschaftswachstum durch erhöhte öffentliche Ausgaben für Forschungsinfrastruktur, wissenschaftliches Personal und institutionelle Kapazitäten. Über die Vernetzung von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen können auch Möglichkeiten zur Mobilisierung privaten Kapitals gefördert werden. Darüber hinaus attrahiert und bindet der Ausbau des Forschungs-Ökosystems hochqualifiziertes Fachpersonal und kann damit auch das langfristige Wachstum stärken. 

  • Titel: 686 51
    Ressort: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
    Investitionsbereich: Forschung und Entwicklung

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    20250,000,0056,00
    20265,600,00
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Vollständige Zielerreichung

    Output-Ziele:

    • Hauptziel 1: Stärkung der Forschungsinfrastruktur der Sozialpolitikforschung
    • Hauptziel 2: Identifikation der Effekte, die die rasanten technologischen Entwicklungen und gesellschaftliche Megatrends auf Arbeit, Gesellschaft und Sozialstaat haben
    • Hauptziel 3: Schaffung von validen Handlungsgrundlagen zur Anpassung der Sozialsysteme


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Zuwendungsbescheid an Maßnahmenträgererreicht01.01.2026
    Standorte der Maßnahmeträger sind arbeitsfähig (Personal und Ausstattung) und Forschungsschwerpunkte sind konkretisiertausstehend30.06.2026
    Die Maßnahmenträger legen die Leadprojektstrategie vorausstehend15.09.2026
    Weiterführende Informationen

    Für diesen Titel wurden Mittel erst ab 2026 veranschlagt.

    Auf Basis der Hightech Agenda, die die Sozialpolitikforschung als strategisch zu stärkendes Forschungsfeld definiert, investiert der Bund aus diesem Titel in den Aufbau eines Sonderforschungszentrums. Dessen Aufgabe ist es, die sozialen Auswirkungen gesellschaftlicher Megatrends sowie die Auswirkungen neuer Technologien (Quanten- und Biotechnologie, Energie, KI, Mobilität) auf Arbeit, Gesellschaft und die sozialen Sicherungssysteme in der Breite zu erforschen und so einen Beitrag zur Übersetzung dieser Entwicklungen in notwendige sozialstaatliche Anpassungsbedarfe zu leisten. 

    Die Stärkung der Forschungsinfrastruktur im strategischen Forschungsfeld Sozialpolitikforschung soll die Qualität evidenzbasierter Politikgestaltung stärken, um Fehlallokationen im Sozialbereich zu reduzieren und die Effizienz öffentlicher Ausgaben zu erhöhen. Zudem schafft eine ausgebaute Forschungsinfrastruktur die Datengrundlage für die Wirkungsanalyse sozialpolitischer Maßnahmen, was langfristig politische Lernprozesse beschleunigen und die Anpassungsfähigkeit des Sozialstaats erhöhen kann.

  • Titel: 892 51
    Ressort: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
    Investitionsbereich: Forschung und Entwicklung

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    20250,000,000,00
    202610,000,18
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Keine Zielerreichung

    Output-Ziele:

    • Digitale Innovation in die Breite tragen


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Interessenbekundungsverfahren, Auswertung der eingereichten Skizzenerreicht21.01.2026
    Veröffentlichung der Förderrichtlinie für AGVO-Projekteausstehend01.07.2026
    Einleitung Pränotifizierung für sog. direkte Partnerausstehend01.09.2026
    Start der nationalen Interessenbekundungausstehend01.08.2026
    Weiterführende Informationen

    Für diesen Titel wurden Mittel erst ab 2026 veranschlagt.

    Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und europäischen Industrie durch signifikante Fortschritte bei der Entwicklung und Implementierung von Künstlicher Intelligenz (KI) beteiligt sich der Bund an zwei Important Projects of Common European Interest (IPCEI).

    IPCEI Künstliche Intelligenz (IPCEI-AI): 
    Im Rahmen des IPCEI-AI sollen vor allem hochinnovative Open-Source-Entwicklungen als Grundlage für industriespezifische KI-Modelle gefördert werden. Ziel ist, ein neuartiges KI-Ökosystem zu schaffen, das interoperable und souveräne KI-Anwendungen in der Industrie ermöglicht. Themenschwerpunkte sind industrielle Produktion, autonomes Fahren, Luftfahrt, Verteidigung, Medizin und Energiesektor.

    IPCEI Verteilte Datenverarbeitungsinfrastruktur (IPCEI CIC):
    Das IPCEI-CIC stellt eine verteilte Recheninfrastruktur (insb. Edge) als einen essenziellen Baustein für das Industrial AI-Ökosystem bereit. Es soll insbesondere regionale industrielle Bedarfe bspw. hinsichtlich KI-Einsatz in Echtzeit bedienen und die breite KI-Adaption durch KMU befördern. Das IPCEI-CIC baut dazu auf einer gemeinsamen Architektur für viele verschiedene Anbieter auf. Die verteilte Architektur ermöglicht Training, Nutzung und Weiterentwicklung von KI-Modellen nah am Ort der Datenentstehung.

    Investitionen in digitale Infrastruktur für verteilte Datenverarbeitung und KI kann die Zugangshürden für KI-Anwendungen in Unternehmen aller Größenklassen stärken und die Diffusion produktivitätssteigernder Technologien beschleunigen. Der zentrale Hebel liegt in der Funktion dieser Infrastruktur als universelle „Enabling-Technology“: Verteilte KI-Rechenkapazität können sektorübergreifend wirken und so Innovationszyklen in Industrie, Gesundheit, Logistik und öffentlicher Verwaltung gleichzeitig verbessern. Darüber hinaus stärkt eine souveräne digitale Infrastruktur die Resilienz der Volkswirtschaft gegenüber externen Abhängigkeiten, insbesondere im Hinblick auf Cloud-Dienste und Rechenkapazitäten aus Drittstaaten.

  • Titel: 892 52
    Ressort: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
    Investitionsbereich: Forschung und Entwicklung

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    20250,000,00-
    202620,001,91
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Zielerreichung noch nicht messbar
    Output-Ziele: -
    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Veröffentlichung der novellierten Förderrichtlinieausstehend31.12.2026
    Auszahlung der gebunden Mittel bis Kassenschluss profiausstehend15.12.2026
    Weiterführende Informationen

    Für diesen Titel wurden Mittel erst ab 2026 veranschlagt.

    Das Förderprogramm INNO-KOM des BMWE ist ein themen- und technologieoffenes Innovationsförderprogramm, das Forschungs- und Entwicklungsprojekte von unabhängigen, gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen (IFE) unterstützt, die in strukturschwachen Regionen ansässig sind. Ziel des Förderprogramms ist es, anwendungsorientierte, vorwettbewerbliche Forschung und Entwicklung (FuE) in strukturschwachen Regionen zu stärken. 

    Gefördert werden:

    • Ausgaben für Maschinen, Geräte, Instrumente, Ausrüstung sowie für immaterielle Wirtschaftsgüter, sofern sie nicht zur betriebsüblichen Grundausstattung gehören.
    • Ausgaben zur Durchführung baulicher Maßnahmen, die für die Inbetriebnahme oder die Betriebsführung neuer Gerätesysteme und die Einhaltung technischer Sicherheits- und Gütebestimmungen für Forschung und Entwicklung erforderlich sind.


    Investitionen in die Infrastruktur gemeinnütziger Industrieforschungseinrichtungen stärken den anwendungsorientierten Technologietransfer, indem sie als Brückeninstitutionen zwischen Grundlagenforschung und industrieller Umsetzung fungieren. Dabei können sie insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen Zugang zu Forschungskapazitäten bieten, die diese nicht eigenständig vorhalten können.

  • Titel: 893 51
    Ressort: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
    Investitionsbereich: Forschung und Entwicklung

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    20252,000,000,00
    202622,000,00
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Zielerreichung noch ausbaufähig

    Output-Ziele:

    • Bewilligung von Testinfrastrukturen für Weiterentwicklungen in den Themen Wind, Photovoltaik, Wärme- und Kältetechnologien sowie Stromnetze
    • Explorationen in unterexplorierten Gebieten (Seismiken, Explorationsbohrungen)


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Einreichungsfrist für Skizzenerreicht31.01.2026
    Priorisierung der Skizzen und Aufforderung zur Antragstellungerreicht30.04.2026
    Bewilligung der Anträgeausstehend31.12.2026
    Weiterführende Informationen
    • Transferoffensive Energietechnologien:
      Es wurden folgende Maßnahmen aufgelegt:
      • Aufbau und Ausbau von Testinfrastrukturen für Weiterentwicklungen in den Them+F105en Wind, Photovoltaik, Wärme- und Kältetechnologien sowie Stromnetze
      • Entwicklung und praxisnahe Demonstration von Großwärmepumpen und thermischen Speichern im industriellen Umfeld
      • Stärkung der systemischen Cyberresilienz im Stromnetz
      • Wettbewerbsformate zu innovativen Energiequartieren und zur kosteneffizienten Erschließung von klimaneutralen Wärmequellen durch innovative Fernwärme-Anbindung
    • Explorationsinitiative Geothermie:
      Gefördert werden innovative Geothermie-Projekte, um Standorte mit erwartetem nutzbarem geothermischem Potenzial und nutzbarer Infrastruktur als Demonstrationsprojekte zu erschließen. Daneben werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte (z.B. Weiterentwicklung Seismik, Bohrtechnik und -verfahren, digitale Aufbereitung von Geodaten) gefördert. Integrierte F&E-Projekte flankieren die bundesweite Geothermie Erschließung, unabhängig vom geologischen Untergrund. Projektbegleitende Maßnahmen zur sozialen Akzeptanz können ebenfalls gefördert werden.
      Investitionen in eine Transferoffensive Energieinnovationen und eine Explorationsinitiative Geothermie beschleunigen die Marktdurchdringung bereits entwickelter Energietechnologien, indem sie innovative Lösungen entlang der gesamten Energiewertschöpfungskette unterstützt. Fortschritte in der Geothermie können als grundlastfähige, heimische Energiequelle zur Diversifizierung des Energiemixes beitragen. Der breitere Technologietransfer im Energiebereich kann zudem die internationale Wettbewerbsposition deutscher Energie- und Umwelttechnologieunternehmen für Klimaschutztechnologien stärken.
  • Titel: 894 51
    Ressort: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
    Investitionsbereich: Forschung und Entwicklung

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    202572,0023,6029,00
    2026368,000,02
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Zielerreichung noch ausbaufähig

    Output-Ziele:

    • Kapazitäten in Schlüsseltechnologien ausbauen


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Einbindung der Stakeholder durch über 25 Partnerdialogeerreicht30.04.2026
    Erstellung und Veröffentlichung der jeweiligen Technologie-Roadmaps in den Schlüsseltechnolgien mit konkreten Maßnahmen und Meilensteinenerreicht20.05.2026
    Online-Konsultation zu den ersten Technologie-Roadmaps durchgeführtausstehend31.12.2026
    Weiterführende Informationen

    Der Hightech Agenda-Deutschland (HTAD) liegt die Einsicht zugrunde, dass der erfolgreiche Aufbau von Forschungsinfrastrukturen gerade in den Schlüsseltechnologien auf eine adäquate Einbettung in exzellente Forschungsökosysteme angewiesen ist. International konkurrenzfähige Forschungsinfrastrukturen sind hochkomplex und müssen konsequent nach wissenschaftlichen Bedarfen auf international neuestem Stand konzipiert, aufgebaut und weiterentwickelt werden. Der gezielte Aufbau von Wissens- und Forschungsstrukturen, die auf diese Infrastrukturen einzahlen, ist deshalb ein unerlässlicher Beitrag zu deren nachhaltiger Verankerung im Innovationssystem. Es sollen daher gezielt auch zusätzliche Investitionen in die in Rede stehenden Forschungsökosysteme sowie strukturell wirkende Fördermaßnahmen mit investivem Charakter finanziert werden.

    Zu den drei volumenmäßig größten Maßnahmen in diesem Titel gehören:

    • AI Gigafactory
    • Forschungsinfrastrukturen (FIS) und Technologiedemonstratoren für die Fusio
    • Quantencomputing: Maßnahme „1000 Qubits – 100 Anwendungen“


    Aufgrund der späten Entsperrung der meisten Maßnahmen dieses Titels durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages konnten die Maßnahmen erst mit Verzögerung gestartet werden.

    Investitionen in den strategischen Ausbau von Forschungs-Ökosystemen können die Forschungsinfrastruktur verbessern. Neue Schlüsseltechnologien wie KI oder Quantencomputing können so sektorübergreifende Spillover-Effekte entfalten, die sich positiv auf das Wirtschaftswachstum auswirken können. Gleichzeitig stärken Forschungsökosysteme den Informationsfluss zwischen Hochschulen und Industrie.

    Internetseite zur Hiɡhtech Aɡenda Deutschland

  • Titel: 894 52
    Ressort: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
    Investitionsbereich: Forschung und Entwicklung

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    20250,000,004,86
    202650,000,29
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Zielerreichung noch ausbaufähig

    Output-Ziele:

    • Entstehung von innovativen Raumfahrttechnologien bei deutschen Unternehmen und Forschungseinrichtungen
    • Fähigkeitslücken von öffentlichen Bedarfsträgern werden durch die Befähigung von deutschen Unternehmen und Forschungseinrichtungen geschlossen


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Start der Hacking Challengeerreicht01.04.2026
    Start des Space Innovation Cupausstehend17.07.2026
    Beauftragung der Rapid Launch Demonstrationausstehend15.08.2026
    Weiterführende Informationen

    Mittel in diesem Titel sind erst ab 2026 veranschlagt. 

    Als Ergänzung zum „Raumfahrtprogramm für Innovation und internationale Kooperation (RIKo)“ werden Investitionen in nationale Raumfahrtinfrastrukturen durch den in 2025 neu eingerichteten „Space Innovation Hub“ (SIH) umgesetzt. Der SIH hat zum Ziel, die New Space Szene (Wandel der Raumfahrt von staatlich dominierten Projekten hin zu einer kommerziell geprägten Industrie) zu stärken sowie Ideen und Bedarfe für innovative Projekte und deren Umsetzungsmöglichkeiten ressortübergreifend zu entwickeln. Der SIH ergänzt die Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen des RIKo, indem er durch wichtige Investitionen die für Sicherheit notwendigen Entwicklungen im Bereich der Raumfahrt in Deutschland von der Forschung bis zur Marktreife vorantreibt.

    Ziel ist es, damit ressortgemeinsame Bedarfe in der und an die Raumfahrt zu decken. Vor dem Hintergrund der geopolitisch veränderten Lage liegt der Schwerpunkt aktuell auf sicherheitsrelevanten Aspekten der Raumfahrt. Die Beschaffungen werden getrieben von hoheitlichen Bedarfsträgern wie z.B. dem Bundesnachrichtendienst, der Bundespolizei, der Bundeswehr sowie behördlichen Einrichtungen im Bereich des Katastrophenschutzes.

    Investitionen in nationale Raumfahrtinfrastrukturen unterstützen den Erhalt und den Ausbau von Spitzentechnologie im Raumfahrtbereich. Dabei bestehen ausgeprägte Transfermöglichkeiten der Raumfahrtindustrie mit Maschinenbau, Elektronik und Materialwissenschaften. Eine leistungsfähige nationale Raumfahrtinfrastruktur kann die technologische Souveränität im Zugang zu weltraumgestützten Diensten gewährleisten, die zunehmend kritische Infrastruktur für Wirtschaft, Sicherheit und öffentliche Verwaltung darstellen. Die Raumfahrt wirkt u.a. als Treiber von Dual-Use-Innovationen, durch die technologische Spillover-Effekte in zivile Sektoren entstehen können. Darüber hinaus sichern und stärken nationale Raumfahrtinfrastrukturen die Position Deutschlands in europäischen und internationalen Raumfahrtprogrammen, was den Zugang zu globalem Technologie-Know-how ermöglicht.

  • Titel: 894 53
    Ressort: Bundesministerium für Gesundheit
    Investitionsbereich: Forschung und Entwicklung

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    20250,000,000,00
    202665,000,04
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Zielerreichung noch nicht messbar

    Output-Ziele:

    • Ausbau der Datenzugangs- und Koordinierungsstelle
    • Weiterentwicklung des Forschungsdatenzentrums Gesundheit
    • Errichtung von KI-Reallaboren zur Unterstützung von Entwicklern von KI-Anwendungen für das Gesundheitswesen


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Erste Kohorte Teilnehmer für Innovationswettbewerb ausgewählt, Projekte zur regulatorischen Beratung ausgewähltausstehend01.10.2026
    Ausarbeitung Förderinstrument zur Etablierung eines nationalen Netzwerks zum Aufbau einer föderierten Gesundheitsdateninfrastruktur im Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS)ausstehend31.12.2026
    Dienstleister wurden sondiert und zur Umsetzung beauftragt.ausstehend30.11.2026
    Weiterführende Informationen

    Für diesen Titel wurden Mittel erst ab 2026 veranschlagt.

    Die übergeordnete Zielstellung des Titels ist die Förderung von Wettbewerbsfähigkeit, digitaler Souveränität und Innovationskraft der deutschen und europäischen Gesundheitswirtschaft durch den Aufbau einer nationalen vernetzten Gesundheitsdateninfrastruktur und von KI-Reallaboren. 

    Eine leistungsfähige Gesundheitsdateninfrastruktur ist Voraussetzung für mehr Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der deutschen Gesundheitswirtschaft. Im Mittelpunkt der Maßnahmen stehen eine verbesserte Datenverfügbarkeit, die Leistungsfähigkeit der Systeme und die bessere Vernetzung bestehender Infrastrukturen.  Dies soll zum einen durch den Ausbau des Forschungsdatenzentrums (FDZ) Gesundheit erfolgen, zum anderen durch den Aufbau einer vernetzten Gesundheitsdateninfrastruktur zur besseren Erschließung der vielfältigen, dezentral gespeicherten Gesundheitsdaten weiterer Akteure. Ziel der KI-Reallabore ist es, den Transfer innovativer KI-Lösungen in die Anwendung im Gesundheitswesen zu beschleunigen. Hierfür werden Unterstützungsmaßnahmen zur Bewältigung der vielfältigen organisatorischen und regulatorischen Herausforderungen entwickelt und etabliert. Die vorgesehenen Maßnahmen des Titels sollen zudem zu einer besseren Versorgung in einem modernen und datengestützten Gesundheitswesen führen.

    Der Aufbau von KI-Reallaboren und einer souveränen Gesundheitsdateninfrastruktur, d. h. Investitionen in Datenzentren, Interoperabilitätsplattformen, KI-Entwicklungsumgebungen ermöglicht effiziente, datenbasierte klinische Prozesse, sowie die praxisnahe Erprobung und Validierung medizinischer KI-Anwendungen unter Realbedingungen. Dies erleichtert den Transfer von KI-Anwendungen in die klinische und industrielle Anwendung. Eine souveräne Gesundheitsdateninfrastruktur ist die strategische Grundlage für einen wettbewerbsfähigen Gesundheits- und Biotechnologiestandort, da der Zugang zu qualitativ hochwertigen, verknüpften Gesundheitsdaten zunehmend zu einem wichtigen Produktionsfaktor für medizinische KI, Diagnostik und Arzneimittelentwicklung wird.

  • Titel: 894 54
    Ressort: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
    Investitionsbereich: Forschung und Entwicklung

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    20250,000,000,00
    20262,000,00
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Zielerreichung noch nicht messbar

    Output-Ziele:

    • Systemischen Ansatz sichern
    • Transfer-orientierte Forschung sichern


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    In beiden Hubs sind Geschäftsstellen eingerichtetausstehend31.12.2026
    Beide Hubs haben min. eine Ausschreibung für ein systemisches Forschungsprojekt vorbereitet und mit BMLEH und Projektträger BLE abgestimmtausstehend31.12.2026
    Weiterführende Informationen

    Mittel in diesem Titel sind erst ab 2026 veranschlagt. 

    Mit zwei zu fördernden Food System Research Hubs (FSRH), die auch untereinander eng kooperieren werden, sollen die Kapazitäten und Qualitäten der deutschen Agrar- Lebensmittel- und Ernährungsforschung gebündelt werden. Dadurch soll eine systemische Perspektive in der Agrar-, Lebensmittel und Ernährungs- (ALE)-Forschung implementiert werden sowie ein maßgeblicher Beitrag zu einer notwendigen Weiterentwicklung der Agrar- und Ernährungssysteme geleistet werden. Insgesamt sollen so dauerhaft wirkende, strukturstärkende Impulse in der ALE-Forschung erzielt werden. 

    Die Agrar- und Ernährungswirtschaft zählt zum Bereich der kritischen Infrastruktur. Aktuell machen besonders die geänderte Sicherheitslage in der Welt (Kriege, Handelskonflikte, Zoonosen, zunehmende Extremwettereignisse) und die dadurch steigende Gefahr hybrider Bedrohungen eine Beschäftigung auf wissenschaftlicher Ebene mit dem Thema der Resilienz der Agrar- und Ernährungssysteme dringend erforderlich. 

    Der Aufbau von Food Systems Research Hubs und Konsortien in Deutschland fördert interdisziplinäre Forschungsteams und die Vernetzung bestehender Einrichtungen entlang der gesamten Nahrungssystemkette. Solche Konsortien können den systemischen Innovationstransfer in die Agrar- und Ernährungswirtschaft stärken, indem sie fragmentierte Forschungskapazitäten bündeln, Synergien heben und so die Entwicklung marktreifer Lösungen beschleunigen. Damit kann sich Deutschland durch leistungsfähige Food Systems Research Hubs als international führender Forschungs- und Innovationsstandort in einem Zukunftsmarkt von globaler Bedeutung positionieren. Darüber hinaus erzeugen die Konsortien durch ihre regionale Verankerung und enge Kooperation mit der Ernährungsindustrie ausgeprägte Clustereffekte, die private Forschungsinvestitionen anziehen. 

  • Titel: 894 55
    Ressort: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
    Investitionsbereich: Forschung und Entwicklung

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    20250,000,000,00
    202615,200,00
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Keine Zielerreichung

    Output-Ziele:

    • Exzellenzstrukturen und internationale Kooperationen von Wissenschaftseinrichtungen stärken


    Meilensteine:
    -

    Weiterführende Informationen

    Mittel in diesem Titel sind erst ab 2026 veranschlagt. Der Titel war im Haushaltsjahr 2025 durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages durchgehend gesperrt. 

    Der Titel dient der Finanzierung von „Forschungsinfrastrukturen (FIS) – Shortlist-Vorhaben“  aus den unterschiedlichsten Themengebieten, insb. der Umsetzung von Maßnahmen aus dem aktuellen FIS-Priorisierungsverfahren. 

    Ab dem Haushaltsjahr 2026 soll das „Vorbereitungsprogramm Projektförderung Einstein-Teleskop (ET-VorPro)“ aus dem Titel finanziert werden. 

    Investitionen in den strategischen Ausbau der Infrastrukturen im Forschungs- und Wissenschaftssystem beseitigen strukturelle Engpässe im Forschungsbetrieb, erhöhen die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Forschungseinrichtungen im Wettbewerb um Drittmittel, Talente und Kooperationspartner und verbessern die Rahmenbedingungen für interdisziplinäre Forschungsprojekte. 

    Informationen zum nationalen Priorisierungsverfahren auf der Internetseite des Bundesforschungsministeriums

  • Titel: 894 56
    Ressort: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
    Investitionsbereich: Forschung und Entwicklung

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    2025---
    202660,000,00
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Zielerreichung noch nicht messbar

    Output-Ziele:

    • Verbesserung der baulich-technischen Infrastruktur an Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen


    Meilensteine:
    -

    Weiterführende Informationen

    Mittel in diesem Titel sind erst ab 2026 veranschlagt. Haushaltsvermerk:
    Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 882 42. 

    Die Bundesregierung hat das Ziel einer Schnellbauinitiative von Bund und Ländern zur Modernisierung, energetischen Sanierung und digitalen Ertüchtigung von Hochschulen und Universitätskliniken, inklusive Mensen und Cafeterien. Zur Erreichung dieses Ziels stellt der Bund den Ländern als Kompensation für Steuerausfälle durch den Wachstumsbooster für die Jahre 2026 bis 2029 Mittel für Investitionen in die baulich-technische Infrastruktur von Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen bereit. Hiermit will der Bund die Länder angesichts des hohen Sanierungsstaus dabei unterstützen, kurzfristige wie mittelfristige Wachstumsimpulse zu setzen.

    Es ist beabsichtigt, dass die Verwendung der Mittel eigenverantwortlich durch die Länder erfolgt.

    Die Schnellbauinitiative für Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen kann die Bauinvestitionen im Hochschul- und Wissenschaftsbereich und die Beschäftigung im Baugewerbe erhöhen. Neue und modernisierte Gebäude verbessern die Standortattraktivität für internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.

Detailansicht: Digitalisierung

  • Titel: 532 60
    Ressort: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
    Investitionsbereich: Digitalisierung

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    2025---
    20260,000,00
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: -
    Fortschritt & Wirkung: Zielerreichung noch nicht messbar
    Output-Ziele: -
    Meilensteine: -

    Weiterführende Informationen

    In diesem Titel sind in den Jahren 2025 und 2026 noch keine Investitionsmittel veranschlagt.

    Die Digitalisierung der Justiz senkt die Verfahrensdauern und Transaktionskosten für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger, da beschleunigte Verfahren, elektronischer Rechtsverkehr und digitale Beweismittelverwaltung die Rechtsdurchsetzung effizienter und planbarer machen. Darüber hinaus schafft die Digitalisierung der Justiz die Voraussetzungen für eine bessere Datenverfügbarkeit über Rechtsstreitigkeiten und Regulierungswirkungen, die ihrerseits evidenzbasierte Rechtspolitik und Regulierungsfolgenabschätzung verbessern kann.
  • Titel: 532 61
    Ressort: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
    Investitionsbereich: Digitalisierung

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    20250,230,100,00
    202615,120,33
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Teilweise Zielerreichung

    Output-Ziele:

    • E2E-Digitalisierung der Verwaltungsleistungen
    • Aufbau des Angebots zur Nutzung von KIPITZ


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Der Rollout von KIPITZ ist gestartetausstehend01.10.2026
    Umsetzungsaktivitäten in allen beteiligten Behörden haben begonnenausstehend31.12.2026
    Aufbau Geschäftsstelle hat begonnenerreicht01.05.2026
    Weiterführende Informationen

    Kommunikation, Banking, Reisen – vieles läuft längst über das Smartphone. Sich auszuweisen oder Nachweise zu teilen ist dagegen oft noch umständlich. Mit der EUDI-Wallet (European Digital Identity Wallet) wird das einfacher. Identität und Nachweise sind auf dem Smartphone sicher gespeichert und können direkt genutzt werden – online wie vor Ort. Dabei wird nur das geteilt, was im jeweiligen Moment erforderlich ist. Es ist jederzeit nachvollziehbar, welche Informationen weitergegeben werden.

    Ziel der Maßnahme ist es, in einem transparenten und öffentlichen Architektur- und Konsultationsprozess eine sichere und nutzungsfreundliche staatliche EUDI-Wallet bis Anfang 2027 in Deutschland einzuführen und zuvor in einer Testumgebung ("Sandbox") zentrale Funktionen zu erproben.

    Die Investitionen in das Europäische Identitätsökosystem und die EUDI Wallet reduziert die Transaktionskosten im digitalen Wirtschaftsverkehr, indem sie sichere, datenschutzkonforme Authentifizierung für verschiedene Dienstleistungen auf einer einheitlichen Plattform ermöglicht. Das EUDI Wallet wirkt als digitale Basisinfrastruktur, da eine breite Nutzerdurchdringung neue datenbasierte Geschäftsmodelle ermöglicht. Darüber hinaus stärkt eine souveräne Identitätsinfrastruktur die digitale Autonomie gegenüber privaten Identitätsanbietern und schafft die Voraussetzungen für eine vertrauenswürdige Datenwirtschaft, die als Grundlage für KI-Anwendungen und datengetriebene Innovationen zunehmend an strategischer Bedeutung gewinnt.

    Hintergrundinformationen zur EUDI Wallet:
    https://bmds.bund.de/themen/digitaler-staat/digitale-identitaeten/eudi-wallet

  • Titel: 532 64
    Ressort: Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
    Investitionsbereich: Digitalisierung

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    2025131,0031,450,00
    2026162,003,02
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Umsetzung
    Fortschritt & Wirkung: Überwiegende Zielerreichung
    Output-Ziele:

    ZieleIndikatorZiel-WertDatum Ziel-WertIst-Wert
    Testbereich: Integration von Partnern in die Sandbox der EUDI-WalletAnzahl der Partner in der Sandbox der EUDI-Wallet1231.12.202512
    Integration Partnern in die EUDI-WalletAnzahl der Partner GESAMT, die sich im EUDI-Wallet Ökosystem registriert haben---
    Integration privatwirtschaftlicher Partner in die EUDI-WalletAnzahl der privatwirtschaftlichen Partner, die sich im EUDI-Wallet Ökosystem registriert haben---
    Integration von öffentlichen Partnern in die EUDI-WalletAnzahl der öffentlichen Partner, die sich im EUDI-Wallet Ökosystem registriert haben---


    Outcome-Ziele:

    • Aktivierung von EUDI-Wallet-Instanzen (mit und ohne PID)
    • Ermöglichung von Transaktionen (über alle Funktionalitäten: PID, EAAs, QES etc.)
    • (Re-)Aktivierung der Online-Ausweisfunktion für das Onboarding in die EUDI-Wallet


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Produktive Bereitstellung der nationalen EUDI-Wallet, des nationalen EUDI-Wallet Ökosystems einschließlich Nachweisen und Akzeptanzstellenausstehend31.12.2026
    Start der cross-medialen Kommunikationskampagne zur EUDI-Walletausstehend01.12.2026
    Befristete Wiedereinführung des kostenlosen PIN-Rücksetzdienstes gestartetausstehend01.10.2026
    Weiterführende Informationen

    Kommunikation, Banking, Reisen – vieles läuft längst über das Smartphone. Sich auszuweisen oder Nachweise zu teilen ist dagegen oft noch umständlich. Mit der EUDI-Wallet (European Digital Identity Wallet) wird das einfacher. Identität und Nachweise sind auf dem Smartphone sicher gespeichert und können direkt genutzt werden – online wie vor Ort. Dabei wird nur das geteilt, was im jeweiligen Moment erforderlich ist. Es ist jederzeit nachvollziehbar, welche Informationen weitergegeben werden.

    Ziel der Maßnahme ist es, in einem transparenten und öffentlichen Architektur- und Konsultationsprozess eine sichere und nutzungsfreundliche staatliche EUDI-Wallet bis Anfang 2027 in Deutschland einzuführen und zuvor in einer Testumgebung ("Sandbox") zentrale Funktionen zu erproben.

    Die Investitionen in das Europäische Identitätsökosystem und die EUDI Wallet reduziert die Transaktionskosten im digitalen Wirtschaftsverkehr, indem sie sichere, datenschutzkonforme Authentifizierung für verschiedene Dienstleistungen auf einer einheitlichen Plattform ermöglicht. Das EUDI Wallet wirkt als digitale Basisinfrastruktur, da eine breite Nutzerdurchdringung neue datenbasierte Geschäftsmodelle ermöglicht. Darüber hinaus stärkt eine souveräne Identitätsinfrastruktur die digitale Autonomie gegenüber privaten Identitätsanbietern und schafft die Voraussetzungen für eine vertrauenswürdige Datenwirtschaft, die als Grundlage für KI-Anwendungen und datengetriebene Innovationen zunehmend an strategischer Bedeutung gewinnt.

    Hintergrundinformationen zur EUDI Wallet

  • Titel: 532 65
    Ressort: Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
    Investitionsbereich: Digitalisierung

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    2025243,0054,700,00
    2026256,007,14
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Umsetzung
    Fortschritt & Wirkung: Zielerreichung noch ausbaufähig
    Output-Ziele:

    ZieleIndikatorZiel-WertDatum Ziel-WertIst-Wert
    Migration nach Adress-Vergabe-Schema 2.0Einschätzung des Projektfortschritts der IPv6-Migration nach AVS (Adress-Vergabe-Schema) 2.0 im ITZBund 131.12.20270
    Ressortübergreigendes Angebot von KIPITZ ermöglichenNutzungsaccounts KIPITZ (VS-NfD / On Prem) - ressortübergreifend35.00031.12.20260
    Standardisierte KI-Module zur Nachnutzung bereitgestelltDie Open Source-gestellten KI-Module sind auf der produktiven agentischen KI-Plattform über standardisierte Schnittstellen (API, MCP) zur Nachnutzung bereitgestellt (Ende 2026) 1631.12.20260
    Erreichen einer durchschnittlichen Anzahl von 10.000 digitalen Antragsstellungen im Bundesportal pro MonatAnzahl von digitalen Antragsstellungen im Bundesportal pro Monat120.00031.12.202655.423
    Akzeptanz und Nutzung der BundID erhöht (und damit steigende Nutzung von Onlinediensten erreicht)Gesamt-Logins monatlich BundID3.000.00031.12.20261.833.000


    Outcome-Ziele:

    • Möglichst hohe Nutzerzufriedenheit


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Open Source Stellung: Open-Source-KI-Module zur Unterstützung komplexer Planungs- und Genehmigungsverfahren in der öffentlichen Verwaltung wurden am 1.04.2026 veröffentlichterreicht01.04.2026
    Bereistellung KIPITZ-Portale an Bundesbehördenausstehend01.10.2026
    PoC erfolgreich abgeschlossenausstehend31.07.2026
    Weiterführende Informationen

    Ziel der Maßnahmen in diesem Titel ist es, grundlegende digitale Infrastruktur-Bausteine anschlussfähig und zukunftsfest zur Verfügung zu stellen - darunter unter anderem IPv6, KIPITZ, SPARK (Start 2026) und BundID.
    Diese Infrastrukturinvestitionen sollen u. a. zu deutlichen Effizienzsteigerungen und weniger Personalbedarf in der Verwaltung führen.  

    Die Investitionen in ein digitales Bürgerkonto und die zugehörige Verwaltungsinfrastruktur senkt die Interaktionskosten zwischen Staat und Bürgerinnen und Bürgern, indem es Behördengänge, Antragsverfahren und Dokumentenübermittlung auf einer einheitlichen digitalen Plattform bündelt und damit Zeitaufwände des Verwaltungshandelns reduziert. Das Bürgerkonto wirkt als zentrale Infrastrukturkomponente einer modernen digitalen Verwaltung, die die Standortattraktivität für Unternehmen verbessern und unternehmerische Aktivität erleichtern kann.

  • Titel: 532 66
    Ressort: Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
    Investitionsbereich: Digitalisierung

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    2025263,0011,910,00
    2026194,001,42
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Umsetzung
    Fortschritt & Wirkung: Zielerreichung noch ausbaufähig
    Output-Ziele:

    ZieleIndikatorZiel-WertDatum Ziel-WertIst-Wert
    Vereinfachung des Ablaufs von Verwaltungsverfahren Anzahl an NOOTS angeschlossene Register 50-0
    Vereinfachung des Ablaufs von Verwaltungsverfahren Einspeicherung der ID-Nummer in die 50 Register5031.12.20282


    Outcome-Ziele:

    • Vereinfachung des Ablaufs von Verwaltungsverfahren 


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Produktiver Anschluss des KBA an das NOOTSerreicht27.01.2026
    Produktiver Anschluss Wirtschafts- und Serviceplattform NRW an das NOOTS:ausstehend31.05.2026
    Zeitplan für Flächenrollout an das NOOTS erstelltausstehend31.12.2026
    Weiterführende Informationen

    Bund und Länder haben das Ziel, ein gemeinsames flächendeckendes informationstechnisches System (Nationales Once-Only-Technical-System, NOOTS) zu etablieren, das perspektivisch den gesamten Datenaustausch zwischen allen öffentlichen Stellen automatisiert, reibungslos, schnell und damit auch kostengünstig und bürokratiearm ermöglicht. Nachweise und Daten, die der öffentlichen Verwaltung bereits vorliegen, sollen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen nicht erneut erhoben, sondern direkt automatisiert abgerufen, übermittelt und nutzbar gemacht werden (Once-Only-Prinzip). Zunächst soll das Once-Only-Prinzip für Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz umgesetzt werden. Zusätzlich sieht das Identifikationsnummerngesetz (IDNrG) vor, 50 Verwaltungsregister bis 2028 zu modernisieren und an das Identitätsdatenabrufverfahren anzuschließen. Diese Register sind nach NOOTS-Staatsvertrag auch dazu verpflichtet, sich an das NOOTS anzuschließen.

    Die Modernisierung der Registerlandschaft im Rahmen der Verwaltungsdigitalisierung verbessert die Qualität der öffentlichen Verwaltung, reduziert redundante Datenhaltung, ermöglicht die Umsetzung des Once-Only-Prinzips in der Verwaltung und schafft die technische Grundlage dafür, dass Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen behördlich erfasste Informationen nicht wiederholt einreichen müssen. Eine moderne Registerlandschaft schafft die Grundlage für weitere Digitalisierungsprozesse, die zu einer effizienteren und damit kostengünstigeren öffentlichen Verwaltung führen können. Das kann sich positiv auf die Standortattraktivität auswirken.

    Wissensplattform der Registermodernisierung

  • Titel: 532 67
    Ressort: Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
    Investitionsbereich: Digitalisierung

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    202545,0026,140,00
    202645,005,08
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Teilweise Zielerreichung

    Output-Ziele:

    • Vereinfachung des Ablaufs von Verwaltungsverfahren


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Digitalisierungsplattform bereitstellen - Low-Code Plattform zur Digitalisierung von Verwaltungsleistungen ausgewählt und bereitgestellterreicht31.03.2026
    Prozess-Repository für Standardisierung, Automatisierung und Optimierung von Verwaltungsleistungen erstellt und digitale Tools für Prozessoptimierung bereitgestelltausstehend30.09.2026
    10 wesentliche Verwaltungsleistungen digitalisiertausstehend30.09.2026
    Weiterführende Informationen

    Mit diesem Titel wird die Maßnahme Ende-zu-Ende-Digitalisierung Bund finanziert: Ziel ist es, eine moderne Digitalisierungsinfrastruktur bereitzustellen, um die Digitalisierung der Verwaltung zu beschleunigen, zu vereinfachen und zu vereinheitlichen und damit eine umfassende Ende-zu-Ende-Digitalisierung in Deutschland dauerhaft sicherzustellen.
    Das Digitalisierungsprogramm bietet den Bundesressorts und -behörden:

    1. eine zentrale Digitalisierungsplattform auf Low Code-Basis,
    2. ein standardisiertes Vorgehensmodell und
    3. finanziert alle als wesentlich gemeldeten Leistungen (sog. A-Leistungen) der Bundesressorts- und Bundesbehörden, die auf der zentralen Plattform umgesetzt werden sollen.


    Die Digitalisierung der Verwaltung im Bereich der IT-Transformation und zugehöriger Dienstleistungen soll die behördenübergreifende Zusammenarbeit verbessern, Doppelstrukturen abbauen und die Grundlage für eine durchgängig digitale und automatisierbare Verwaltungsprozesskette schaffen. Eine agile, interoperable staatliche IT-Infrastruktur kann die Resilienz und Anpassungsfähigkeit des Staates an veränderte gesellschaftliche und wirtschaftliche Anforderungen erhöhen und die Umsetzung künftiger Digitalisierungsvorhaben strukturell beschleunigen. 

    Artikel „Ende-zu-Ende-Digitalisierung – medienbruchfrei vom Antrag bis zur Veraktung“ auf der Internetseite des Digitalministeriums

  • Titel: 532 68
    Ressort: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
    Investitionsbereich: Digitalisierung

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    202564,6016,2511,94
    202658,360,32
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Zielerreichung noch ausbaufähig

    Output-Ziele:

    • Es sind weitere Komponenten in der digitalen Infrastruktur der Arbeits- und Sozialverwaltung entwickelt


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    23 weitere Maßnahmen sind bis Ende 2026 bewilligtausstehend31.12.2026
    Weiterführende Informationen

    In diesem Titel sind Mittel veranschlagt, die kurz-, mittel- und langfristig insb. in die KI- und Onlinedienste-Infrastruktur der Bundesagentur für Arbeit (BA) und Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) investiert werden sollen. Daneben sollen entscheidende Umsetzungsmaßnahmen in der Registermodernisierung und die Anbindung an das National-Once-Only-Technical System (NOOTS), die Anbindung an die DeutschlandID und die neue EUDI-Wallet vollzogen werden. Nicht zuletzt soll mit den Mitteln in die Umsetzung des digitalen Schwerbehindertenausweises und des digitalen Rentenausweises inkl. Integration in die EUDI-Wallet investiert werden.

    Die Verwaltungsdigitalisierung kann die Bürokratiekosten für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger senken, Genehmigungs- und Planungsverfahren beschleunigen und die Qualität und Geschwindigkeit öffentlicher Dienstleistungen verbessern. Darüber hinaus schafft eine durchgängig digitale Verwaltung die Datenbasis und die technische Infrastruktur für weitergehende Innovationen im öffentlichen Sektor.

  • Titel: 532 69
    Ressort: Bundesministerium der Finanzen
    Investitionsbereich: Digitalisierung

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    2025---
    2026193,5910,72
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Zielerreichung noch nicht messbar

    Output-Ziele:

    • 1 Attribut pro Jahr wird in 2027 - 2029 bereitgestellt und genutzt
    • Die modernisierte Einfuhranwendung steht zur Verfügung. Wirtschaft hat Bewilligungen für die zentrale Zollabwicklung erhalten (steigende Tendenz)
    • 20 einsatz- und ermittlungsunterstützende Anwendungen bis Ende 2029
    • St 24 A-LeiKa-Leistungen, die als digitalisierbar eingestuft sind, sollen bis Ende 2029 vollständig bis Reifegrad 5 digitalisiert sein
    • Migration von bereits vorhandenen BFV-Verfahren in eine Cloud-Umgebung bis Ende 2029
    • Betriebsbereitschaft der Plattformen wird bis 2027 hergestellt
    • Anbindung der E-Strafakte zu anderen Zollfachverfahren über notwendige Schnittstellen
    • Migration/Neuaufbau von IAM-DE auf aktueller, performanter Betriebsumgebung (inkl. nötiger Lizenzen und Wartung)
    • Erreichung einer vollständigen Umstellung auf S/4 HANA, das bedeutet, dass sämtliche relevanten Verfahren auf die neue SAP-Technologie umgestellt sind


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Die Governance-Struktur für die Bereitstellung von EUDI-Wallet-Attributen ist beschrieben und abgenommen (Aufbau moderner IT-Plattformen für BZSt)ausstehend31.12.2026
    Die Antragsbearbeitung erfolgt hinsichtlich der Festsetzung der Kapitalertragsteuer in der Anwendung (FASTER-Richtlinie)erreicht31.05.2026
    Die elektonisch eingegangenen Anträge werden elektonisch bekanntgegebenausstehend31.12.2026
    Weiterführende Informationen

    Mittel in diesem Titel sind erst ab 2026 veranschlagt. Haushaltsvermerk:
    Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 812 63. 

    Die eingeplanten Haushaltsmittel dienen der Digitalisierung von Behördenleistungen im Sinne

    • der umfassenden Staatsmodernisierung innerhalb der Bundesfinanzverwaltung (BFV) und Sicherstellung einer nachhaltigen Ressourcennutzung sowie einer konsequenten Ausrichtung an Wirtschaftlichkeitsprinzipien,
    • der Stärkung der Resilienz der IT-Fachverfahren und -Systeme der BFV, auch vor dem Hintergrund zukünftiger Anforderungen,
    • der Sicherung der öffentlichen Finanzen und Steuergerechtigkeit,
    • der Erhöhung des Modernisierungsgrades der IT-Fachverfahren und -Infrastruktur des BFV 
    • als Grundlage für künftiges Wirtschaftswachstum und damit die finanzielle Leistungsfähigkeit des Staates.

    Die Mittel zur Digitalisierung in der Bundesfinanzverwaltung sollen die Effizienz und Präzision von Steuererhebung, Zollabwicklung und Finanzkontrolle verbessern und Aufwände für Unternehmen durch automatisierte Prozesse beschleunigen. Eine leistungsfähige digitale Finanzverwaltung kann die gesamtwirtschaftlichen Transaktionskosten im Bereich steuerlicher und zollrechtlicher Prozesse reduzieren.

  • Titel: 685 61
    Ressort: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
    Investitionsbereich: Digitalisierung

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    2025---
    202635,000,00
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Zielerreichung noch nicht messbar
    Output-Ziele: -
    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Ist-Analyse (Mapping) der bestehenden IT-Infrastruktur im Bereich Erwerbsmigrationerreicht30.04.2026
    Zielbildentwicklung und Gap-Analyseausstehend31.07.2026
    Beauftragung der wichtigsten IT-Entwicklungsleistungen zur Umsetzung der Work-and-Stay-Agenturausstehend31.12.2026
    Weiterführende Informationen

    Für diesen Titel wurden Mittel erst ab 2026 veranschlagt.

    Die Work-and-Stay-Agentur (WSA) ist ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrags und ein Hebelprojekt der Modernisierungsagenda des Bundes. Die Eckpunkte zum Aufbau einer WSA für Fachkräfteeinwanderung wurden am 5.11.2025 im Kabinett beschlossen. Die Eckpunkte betonen den Beitrag der Fachkräfteeinwanderung zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland und zur Fachkräftesicherung. Die WSA soll laut der Eckpunkte die Verwaltungsprozesse der Erwerbs- und Bildungsmigration nebst zugehörigem Familiennachzug

    1) verschlanken, vereinfachen und entbürokratisieren,
    2) über eine zentrale IT-Plattformstruktur vollständig digitalisieren sowie
    3) wo zielführend, durch Zentralisierung optimieren und beschleunigen.

    Die Einrichtung einer Work-and-Stay-Agentur wirkt als strategisches Instrument zur Verbesserung der Arbeitskräftezuwanderung, indem sie internationalen Fachkräften einen niedrigschwelligen, koordinierten Zugang zu sämtlichen Verwaltungsschritten, inklusive der Anerkennungsverfahren bietet und damit strukturelle Reibungsverluste im Zuwanderungsprozess reduziert. Die Maßnahme adressiert den demografisch bedingten Fachkräftemangel als zunehmend bindende Restriktion für Produktionskapazitäten und Innovationstätigkeit.

  • Titel: 812 63
    Ressort: Bundesministerium der Finanzen
    Investitionsbereich: Digitalisierung

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    2025---
    202693,100,00
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Zielerreichung noch nicht messbar


    Output-Ziele:

    • 1 Attribut pro Jahr wird in 2027 - 2029 bereitgestellt und genutzt
    • Die modernisierte Einfuhranwendung steht zur Verfügung. Wirtschaft hat Bewilligungen für die zentrale Zollabwicklung erhalten (steigende Tendenz)
    • 20 einsatz- und ermittlungsunterstützende Anwendungen bis Ende 2029
    • St 24 A-LeiKa-Leistungen, die als digitalisierbar eingestuft sind, sollen bis Ende 2029 vollständig bis Reifegrad 5 digitalisiert sein
    • Migration von bereits vorhandenen BFV-Verfahren in eine Cloud-Umgebung bis Ende 2029
    • Betriebsbereitschaft der Plattformen wird bis 2027 hergestellt
    • Anbindung der E-Strafakte zu anderen Zollfachverfahren über notwendige Schnittstellen
    • Migration/Neuaufbau von IAM-DE auf aktueller, performanter Betriebsumgebung (inkl. nötiger Lizenzen und Wartung)
    • Erreichung einer vollständigen Umstellung auf S/4 HANA, das bedeutet, dass sämtliche relevanten Verfahren auf die neue SAP-Technologie umgestellt sind


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Die Governance-Struktur für die Bereitstellung von EUDI-Wallet-Attributen ist beschrieben und abgenommenausstehend31.12.2026
    Die Antragsbearbeitung erfolgt hinsichtlich der Festsetzung der Kapitalertragsteuer in der Anwendungerreicht31.05.2026
    Die elektonisch eingegangenen Anträge werden elektonisch bekanntgegebenausstehend31.12.2026
    Weiterführende Informationen

    Mittel in diesem Titel sind erst ab 2026 veranschlagt.Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 532 69.

    Die eingeplanten Haushaltsmittel dienen der Digitalisierung von Behördenleistungen im Sinne

    • der umfassenden Staatsmodernisierung innerhalb der Bundesfinanzverwaltung (BFV) und Sicherstellung einer nachhaltigen Ressourcennutzung sowie einer konsequenten Ausrichtung an Wirtschaftlichkeitsprinzipien,
    • der Stärkung der Resilienz der IT-Fachverfahren und -Systeme der BFV, auch vor dem Hintergrund zukünftiger Anforderungen,
    • der Sicherung der öffentlichen Finanzen und Steuergerechtigkeit,
    • der Erhöhung des Modernisierungsgrades der IT-Fachverfahren und -Infrastruktur des BFV 
    • als Grundlage für künftiges Wirtschaftswachstum und damit die finanzielle Leistungsfähigkeit des Staates.


    Die Bewirtschaftungsverantwortung liegt je nach finanzwirksamer Maßnahme beim Bundeszentralamt für Steuern, der Generalzolldirektion oder dem  Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund).

    Die Mittel zur Digitalisierung in der Bundesfinanzverwaltung sollen die Effizienz und Präzision von Steuererhebung, Zollabwicklung und Finanzkontrolle verbessern und Aufwände für Unternehmen durch automatisierte Prozesse beschleunigen. Eine leistungsfähige digitale Finanzverwaltung kann die gesamtwirtschaftlichen Transaktionskosten im Bereich steuerlicher und zollrechtlicher Prozesse reduzieren.

  • Titel: 892 61
    Ressort: Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
    Investitionsbereich: Digitalisierung

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    2025366,796,740,00
    2026200,006,62
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Umsetzung
    Fortschritt & Wirkung: Zielerreichung noch ausbaufähig
    Output-Ziele:

    ZieleIndikatorZiel-WertDatum Ziel-WertIst-Wert
    Geförderte Standorte möglichst zeitnah fertigstellen und in den Regelbetrieb bringen, ab dem eine Mobilfunkversorgung angeboten wirdZahl der geförderten Standorte, an denen mindestens ein Mobilfunknetzbetreiber (MNB) den Regelbetrieb aufgenommen hat26731.12.20283
    Möglichst große Breitenwirkung der geförderten Infrastruktur durch Nutzung der Standorte durch mindestens die Mobilfunknetzbetreiber, die sich im Vorverfahren der Mobilfunkförderung zu einer Nutzung verpflichtet haben, erreichenDurchschnittliche Zahl der Mobilfunknetzbetreiber, die pro gefördertem Standort im Regelbetrieb sind1,8331.03.20282,33
    Zahl und Fläche der Versorgungslücken reduzierenDurch die geförderten Standorte neu versorgte Fläche in Quadratkilometer1.460,731.12.202823,2


    Outcome-Ziele:

    • Qualitative Verbesserung der Mobilfunkversorgung in bislang schwach versorgten Gebieten


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    20 Masten in Bauphaseerreicht30.06.2026
    Aufnahme Regelbetrieb des 90. geförderten Standortsausstehend31.12.2026
    25.000 Quadratkilometer erstmalig durch geförderte Standorte durch mindestens einen Mobilfunknetzbetreiber versorgtausstehend31.12.2026
    Weiterführende Informationen

    Der vorliegende Titel finanziert vor allem eine Maßnahme: das Mobilfunkförderprogramm des Bundes, das der Schließung von Versorgungslücken dient. Die Förderung umfasst die notwendigen Ausgaben für Bau und Betrieb der geförderten Standorte über 7 Jahre und schließt die dabei anfallende Wirtschaftlichkeitslücke mit einem Fördersatz von bis zu 99%. Die Nutzung der geförderten Standorte durch mindestens einen Mobilfunknetzbetreiber ist zuvor im standortvorbereitenden Verfahren vorvertraglich gesichert. 

    Die Unterstützung des Mobilfunkausbaus im Rahmen wettbewerblicher und regulatorischer Rahmenbedingungen kann die wirtschaftliche Konnektivität bislang unterversorgter Regionen verbessern. Der Mobilfunkausbau kann die Produktivität mobiler Arbeit erhöhen und die digitale Transformation in Sektoren wie Landwirtschaft, Logistik und Industrie ermöglichen, die auf zuverlässige Echtzeitkommunikation und Internet of Things (IoT)-Anwendungen angewiesen sind. Eine leistungsfähige Mobilfunkinfrastruktur als klassische „Enabling-Technology“ bildet die Voraussetzung für eine Vielzahl produktivitätssteigernder Anwendungen. Darüber hinaus trägt ein flächendeckender Mobilfunkausbau zur Reduktion regionaler Wirtschaftsdisparitäten bei, indem er ländlichen und strukturschwachen Räumen den Anschluss an die digitale Wirtschaft ermöglicht und damit Abwanderungstendenzen entgegenwirkt sowie dezentrale Unternehmensansiedlungen begünstigt. 

  • Titel: 892 62
    Ressort: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
    Investitionsbereich: Digitalisierung

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    2025---
    20262.480,00-50,26³
    2 Mittelbindung 2025
    3 Bei den Einnahmen handelt es sich um Erstattungen der Länder an den Bund im Zusammenhang mit der Maßnahme IPCEI Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien, die dem Jahr 2025 zurechenbar sind, aber in 2025 nicht mehr vereinnahmt werden konnten. Grund für die Erstattungen ist eine Bund-Ländervereinbarung für diese Maßnahme, die regelt, dass der Länderkofinanzierungsanteil vorschüssig über den Bund an die Empfänger ausgezahlt wird.
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Umsetzung
    Fortschritt & Wirkung: Zielerreichung noch nicht messbar
    Output-Ziele:

    ZieleIndikatorZiel-WertDatum Ziel-WertIst-Wert
    Stärkung der europäischen Zusammenarbeit sowie des Ausbaus des europäischen ME-Ökosystems entlang der adressierten TechnologiefelderAnzahl der ZE7530.06.2032-
    Beitrag zur Versorgungssicherheit; Beitrag zur Diversifizierung von Lieferketten und digitalen SouveränitätAnzahl neuer Technologien5430.06.2030-


    Outcome-Ziele:

    • Stärkung der europäischen Zusammenarbeit sowie des Ausbaus des europäischen ME-Ökosystems entlang der adressierten Technologiefelder; Stärkung der technologischen und digitalen Souveränität
    • Stärkung der europäischen Zusammenarbeit sowie des Ausbaus des europäischen ME-Ökosystems entlang der adressierten Technologiefelder
    • Stärkung der europäischen Zusammenarbeit sowie des Ausbaus des europäischen ME-Ökosystems entlang der adressierten Technologiefelder; Stärkung der technologischen und digitalen Souveränität; Beitrag zur Versorgungssicherheit; Beitrag zur Diversifizierung von Lieferketten und digitalen Souveränität
    • Aufbau von neuen Fertigungskapazitäten mit hochinnovativem Charakter;Beitrag zur Versorgungssicherheit; Beitrag zur Diversifizierung von Lieferketten und digitalen Souveränität


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Erteilung der Beihilfegenehmigung durch die Europäische Kommission für alle nationalen Projekte zum ECAausstehend31.12.2026
    Weiterführende Informationen

    Der vorliegende Titel finanziert vor allem eine Maßnahme: das Mobilfunkförderprogramm des Bundes, das der Schließung von Versorgungslücken dient. Die Förderung umfasst die notwendigen Ausgaben für Bau und Betrieb der geförderten Standorte über 7 Jahre und schließt die dabei anfallende Wirtschaftlichkeitslücke mit einem Fördersatz von bis zu 99%. Die Nutzung der geförderten Standorte durch mindestens einen Mobilfunknetzbetreiber ist zuvor im standortvorbereitenden Verfahren vorvertraglich gesichert. 

    Die Unterstützung des Mobilfunkausbaus im Rahmen wettbewerblicher und regulatorischer Rahmenbedingungen kann die wirtschaftliche Konnektivität bislang unterversorgter Regionen verbessern. Der Mobilfunkausbau kann die Produktivität mobiler Arbeit erhöhen und die digitale Transformation in Sektoren wie Landwirtschaft, Logistik und Industrie ermöglichen, die auf zuverlässige Echtzeitkommunikation und Internet of Things (IoT)-Anwendungen angewiesen sind. Eine leistungsfähige Mobilfunkinfrastruktur als klassische „Enabling-Technology“ bildet die Voraussetzung für eine Vielzahl produktivitätssteigernder Anwendungen. Darüber hinaus trägt ein flächendeckender Mobilfunkausbau zur Reduktion regionaler Wirtschaftsdisparitäten bei, indem er ländlichen und strukturschwachen Räumen den Anschluss an die digitale Wirtschaft ermöglicht und damit Abwanderungstendenzen entgegenwirkt sowie dezentrale Unternehmensansiedlungen begünstigt.

  • Titel: 894 61
    Ressort: Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
    Investitionsbereich: Digitalisierung

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    20252.928,601.367,401.145,12
    20262.255,24222,94
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Umsetzung
    Fortschritt & Wirkung: Teilweise Zielerreichung
    Output-Ziele:

    ZieleIndikatorZiel-WertDatum Ziel-WertIst-Wert
    Unterstützung des flächendeckenden BreitbandausbausAnzahl Anschlüsse, die insgsamt in der Förderung sind (kumuliert aus geplanten, im Bau befindlichen und fertiggestellten Anschlüssen) ab 1.1.20254.700.00031.12.20302.973.246
    Unterstützung des flächendeckenden BreitbandausbausAnzahl der geförderten fertiggestellten Breitbandanschlüsse im Betrachtungsjahr200.00031.12.2025199.846


    Outcome-Ziele:

    • Bessere / schnellere Versorgung mit Glasfaser Privatadressen: möglichst zügige Versorgung von Privatadressen mit Gigabit- Bandbreiten (1.000 Mbit/s) auch in Gebieten, die nicht eigenwirtschaftlich erschlossen werden


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Abstimmung und Veröffentlichung neue Förderrichtlinieerreicht03.04.2026
    Start Förderaufrufe 2026erreicht03.04.2026
    Bindung gesamte VE in Folge der Förderaufrufeausstehend31.12.2026
    Weiterführende Informationen

    Der Ausbau und die Gewährleistung von schneller Internetversorgung ist ein zentrales strategisches Ziel sowohl in Deutschland als auch auf EU-Ebene. Die Bundesregierung hat sich daher zum Ziel gesetzt, digitale Infrastrukturen mit dem flächendeckenden Glasfaserausbau entscheidend voranzubringen. Die energie- und ressourceneffiziente Glasfasertechnologie schließt Versorgungslücken, stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, ermöglicht digitale Teilhabe, trägt zu gleichwertigen Lebensverhältnissen bei und schafft die Grundlage für eine moderne, zukunftsfähige digitale Gesellschaft. Zuwendungsempfänger sind insbesondere Gebietskörperschaften, wie z. B. Landkreise und Kommunen, welche die Zuwendung in der Regel mit einem eigenen Finanzierungsbeitrag und mit einem Landesmittelbeitrag an Telekommunikationsunternehmen weiterreichen, die den Ausbau vornehmen und demnach Begünstigte der Förderung sind. 

    Die Unterstützung des flächendeckenden Breitbandausbaus kann die wirtschaftliche Konnektivität bislang unterversorgter Regionen grundlegend verbessern, die produktive Nutzung von Homeoffice und neue datengetriebene Geschäftsmodelle ermöglichen und damit eine stärkere wirtschaftliche Entwicklung ländlicher und strukturschwacher Räume begünstigen. Darüber hinaus trägt flächendeckender Breitbandausbau zur Reduktion regionaler Wirtschaftsdisparitäten bei, indem er Unternehmensansiedlungen und die Bindung qualifizierter Fachkräfte in der Fläche begünstigt.

  • Titel: 894 62
    Ressort: Bundesministerium für Gesundheit
    Investitionsbereich: Digitalisierung

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    20250,000,000,00
    20260,000,00
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Zielerreichung noch nicht messbar
    Output-Ziele: -

    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Kabinettbeschluss Fördergrundlage (Notfallreform)erreicht22.04.2026
    Bundestagsbeschluss Fördergrundlage (Gesetz zur Reform der Notfallversorgung)ausstehend-
    Inkraftreten Fördergrundlage (§133f SGB V)ausstehend31.12.2026
    Weiterführende Informationen

    Für diesen Titel ist eine Veranschlagung von Mitteln erst ab 2027 geplant.

    Mit diesem Förderprogramm von insgesamt 225 Mio. Euro soll der Investitionsstau in der Digitalisierung der Notfallrettung in den Jahren 2027 bis 2031 behoben werden. Die einzelnen Fördertatbestände sollen mit dem Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung geregelt werden. Zur Förderung der Vorhaben wird beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) ein Digitalisierungsfonds eingerichtet. Der Regierungsentwurf wurde am 22. April 2026 vom Bundeskabinett verabschiedet. Die parlamentarische Befassung ist für das III. Quartal 2026 vorgesehen, nach gegenwärtiger Planung wird das Gesetz spätestens zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. 

    Die Digitalisierung des Rettungsdienstes verbessert die Einsatzkoordination und den zielgerichteten Transport in das geeignete Krankenhaus, wodurch die Behandlungsqualität und die Überlebenschancen bei zeitkritischen Notfällen verbessert werden kann. Die Digitalisierung des Rettungsdienstes kann über eine effektivere Notfallversorgung die Mortalität und dauerhafte Beeinträchtigungen nach Notfallereignissen reduzieren. Darüber hinaus kann ein effizienterer digitaler Rettungsdienst andere Einrichtungen der Versorgung  wie Notaufnahmen und Intensivstationen entlasten und darüber Gesundheitsausgaben senken.

Detailansicht: Bauen und Wohnen

  • Titel: 891 71
    Ressort: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
    Investitionsbereich: Bauen und Wohnen

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    2025---
    20267,500,00
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Zielerreichung noch nicht messbar

    Output-Ziele:

    • Abbau von Barrieren im Wohnraum


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Förderstarterreicht08.04.2026
    Abschluss aller Antragsprüfungenausstehend31.12.2026
    Beginn der ersten Umbauarbeitenausstehend31.12.2026
    Weiterführende Informationen

    Für diesen Titel wurden Mittel aus dem SVIK erst für das Haushaltsjahr 2026 zur Verfügung gestellt.

    Der inhaltliche Schwerpunkt des Förderprogramms "Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455-B)" liegt auf der Modernisierung und Anpassung des Wohnungsbestands im privaten Bereich, insbesondere durch Maßnahmen zur Verbesserung der baulichen Infrastruktur und Nutzbarkeit von Wohnraum. Ziel ist in diesem Kontext auch, private Investitionen anzureizen und damit zur nachhaltigen Weiterentwicklung des Gebäudebestands beizutragen. 

    Gefördert werden investive Maßnahmen zur Barrierereduzierung im Wohnumfeld und innerhalb von Wohngebäuden. Hierzu zählen insbesondere bauliche Anpassungen im Zugangsbereich, innerhalb der Wohnung sowie in Sanitärbereichen, die eine selbstständige und sichere Nutzung des Wohnraums ermöglichen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, insbesondere Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutztem oder vermietetem Wohnraum sowie Wohnungseigentümergemeinschaften.

    „Barriere­reduzierung – Investitions­zuschuss“ auf der Internetseite der KfW

  • Titel: 893 71
    Ressort: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
    Investitionsbereich: Bauen und Wohnen

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    202520,004,81250,19
    202635,830,14
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Umsetzung
    Fortschritt & Wirkung: Teilweise Zielerreichung
    Output-Ziele:

    ZieleIndikatorZiel-WertDatum Ziel-WertIst-Wert
    Erhöhung der Anzahl klimafreundlicher Neubauten im NiedrigpreissegmentFörderfälle3.75031.12.20251.545
    Neue klimafreundliche und flächeneffiziente Wohneinheiten und Nichtwohngebäude19.30031.12.20258.230


    Outcome-Ziele:

    • Ankurbelung der Investitionen in diesem Bereich
    • THG Emissionen reduzieren


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Veröffentlichung Richtlinie(n) für Umstellung auf Zwei-Programm-Weltausstehend31.12.2026
    Weiterführende Informationen

    Die Mittelbindung spiegelt den Einsatz von Ressourcen wider. Bei Erteilung der Förderzusage erfolgt die Mittelbindung für den gesamten Förderzeitraum. Der Mittelabfluss ist hier kein geeigneter Inputindikator, da dieser erst nachgelagert erfolgt, wenn die Maßnahme bereits ausgeführt wurde.

    Mit der Bundesförderung Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) werden der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter flächeneffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude im niedrigen bis mittelpreisigen Preissegment gefördert.

    Die Bundesförderung Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment mit kleinen bis mittleren Wohneinheiten „KNN“ soll zum Erreichen des Ziels der Klimaneutralität Deutschlands im Gebäudesektor beitragen. Dies trägt zu einer Entlastung künftiger Generationen und zur Alterssicherung durch Nachhaltigkeit in den drei Dimensionen bei:  sozial (Wohneigentum), ökonomisch (günstige Energie), ökologisch (Klimaschutz). Durch die Förderung sollen ferner das Wachstum des Hochbaubereichs, der Abbau von Abhängigkeiten von Energieimporten und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland verbessert werden. Die Förderung erfolgt durch Zinsvergünstigungen von durch die KfW im Rahmen des Förderprogramms ausgereichten Förderdarlehen. Kommunen können Zuschüsse erhalten.

    Hintergrundinformationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude
    „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude“

  • Titel: 893 72
    Ressort: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
    Investitionsbereich: Bauen und Wohnen

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    2025243,6117,52740,14
    2026383,011,56
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Umsetzung
    Fortschritt & Wirkung: Überwiegende Zielerreichung
    Output-Ziele:

    ZieleIndikatorZiel-WertDatum Ziel-WertIst-Wert
    Erhöhung der Anzahl klimafreundlicher NeubautenFörderfälle25.50031.12.202521.359
    Neue klimafreundliche und flächeneffiziente Wohneinheiten und Nichtwohngebäude60.50031.12.202551.083


    Outcome-Ziele:

    • Ankurbelung der Investitionen in diesem Bereich
    • THG Emissionen reduzieren


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Veröffentlichung Richtlinie(n) für Umstellung auf Zwei-Programm-Weltausstehend31.12.2026
    Weiterführende Informationen

    Die Mittelbindung spiegelt den Einsatz von Ressourcen wider. Bei Erteilung der Förderzusage erfolgt die Mittelbindung für den gesamten Förderzeitraum. Der Mittelabfluss ist hier kein geeigneter Inputindikator, da dieser erst nachgelagert erfolgt, wenn die Maßnahme bereits ausgeführt wurde.

    Mit der Bundesförderung Klimafreundlicher Neubau (KFN) werden der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude gefördert. 

    Die Förderung des klimafreundlichen Gebäudeneubaus soll zum Erreichen des Ziels der Klimaneutralität Deutschlands im Gebäudesektor beitragen. Dies trägt zu einer Entlastung künftiger Generationen und zur Alterssicherung durch Nachhaltigkeit in den drei Dimensionen bei:  sozial (Wohneigentum), ökonomisch (günstige Energie), ökologisch (Klimaschutz). Durch die Förderung sollen ferner das Wachstum des Hochbaubereichs, der Abbau von Abhängigkeiten von Energieimporten und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland vorangetrieben werden.  

    Die Förderung erfolgt durch Zinsvergünstigungen von durch die KfW im Rahmen des Förderprogramms ausgereichten Förderdarlehen. Kommunen können Zuschüsse erhalten. 

    Hintergrundinformationen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude
    „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude“

  • Titel: 893 73
    Ressort: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
    Investitionsbereich: Bauen und Wohnen

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    20250,180,020,00
    20267,240,00
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Keine Zielerreichung

    Output-Ziele:

    • Erhöhung des Umbaus von Gewerbeflächen zu Wohneinheiten
    • Erhöhung des Anteils klimafreundlicher Wohneinheiten


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Veröffentlichung der Richtlinieerreicht31.03.2026
    Förderstartausstehend01.07.2026
    Weiterführende Informationen

    Die Mittelbindung spiegelt den Einsatz von Ressourcen wider. Bei Erteilung der Förderzusage erfolgt die Mittelbindung für den gesamten Förderzeitraum. Der Mittelabfluss ist hier kein geeigneter Inputindikator, da dieser erst nachgelagert erfolgt, wenn die Maßnahme bereits ausgeführt wurde.

    Mit der Bundesförderung „Gewerbe zu Wohnen“ (GzW) soll ein finanzieller Anreiz gesetzt werden, leerstehende Nichtwohnimmobilien zu Wohnraum umzubauen und die bestehende Gebäudesubstanz energetisch zu ertüchtigen. Durch verändertes Arbeits- und Kaufverhalten, Strukturwandel sowie fehlende Sanierung stehen Nichtwohnimmobilien leer. Diese bestehende Gebäudeinfrastruktur soll ertüchtigt und durch die Überführung in Wohnraum aktiviert werden. 

    Deutschland leistet große Anstrengungen, um die Klimaziele zu erreichen. Trotz der bisherigen ambitionierten Maßnahmen besteht weiter dringender Handlungsbedarf. Die Umnutzung mit einhergehender energetischer Sanierung soll CO2-Emissionen reduzieren. Zudem wird die bereits im Gebäudebestand gebundene sog. „graue“ Energie weitergenutzt sowie Abfall und Flächenversiegelung im Vergleich zum Neubau vermieden.

    Das Förderprogramm zur Umwandlung von Gewerbe- in Wohnflächen fördert Investitionen in den Umbau und adressiert den Wohnraummangel in urbanen Lagen, indem es Leerstandspotenziale in nicht mehr genutzten Büro-, Handels- und Industriegebäuden mobilisiert und damit neuen Wohnraum ohne zusätzlichen Flächenverbrauch und ohne die langen Vorlaufzeiten klassischer Neubauprojekte schafft.

    Hintergrundinformationen zur geplanten Bundesförderung „Gewerbe zu Wohnen (GzW)“

  • Titel: 893 74
    Ressort: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
    Investitionsbereich: Bauen und Wohnen

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    202537,7212,98210,74
    202641,249,13
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Umsetzung
    Fortschritt & Wirkung: Überwiegende Zielerreichung
    Output-Ziele:

    ZieleIndikatorZiel-WertDatum Ziel-WertIst-Wert
    Erhöhung des energieeffizienten Wohneigentums von FamilienFörderfälle7.00031.12.20254.554


    Outcome-Ziele:

    • Ankurbelung der Investitionen in diesem Bereich
    • THG Emissionen reduzieren


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Veröffentlichung Richtlinie(n) für Umstellung auf Zwei-Programm-Weltausstehend31.12.2026
    Weiterführende Informationen

    Die Mittelbindung spiegelt den Einsatz von Ressourcen wider. Bei Erteilung der Förderzusage erfolgt die Mittelbindung für den gesamten Förderzeitraum. Der Mittelabfluss ist hier kein geeigneter Inputindikator, da dieser erst nachgelagert erfolgt, wenn die Maßnahme bereits ausgeführt wurde.

    Mit dem Förderprogramm "Wohneigentum für Familien" (WEF) können anspruchsberechtigte Familien mit geringen oder mittleren Einkommen zinsverbilligte Darlehen bei ihrem Finanzierungspartner (z. B. Hausbank oder Sparkasse) erhalten. Das Förderprogramm entlastet somit Familien schon vor Beginn des Bauvorhabens und spürbar über einen langen Zeitraum.

    Damit Deutschland seine verbindlichen Klimaschutzziele im Gebäudebereich bis 2045 erreicht, werden nur Neubauten gefördert, bei denen der CO2-Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus gering ist. Denn wer heute nach höchsten ökologischen Standards baut, dessen Kosten werden im Unterhalt deutlich günstiger werden. Die derzeitige Höhe der Zinsen verteuert das Bauen maßgeblich, so dass es für Familien, insbesondere für diejenigen mit geringen und mittleren Einkommen, schwieriger geworden ist, ein neu gebautes Wohneigentum zu finanzieren. Hier setzt das Förderprogramm an und setzt damit mehrere Ziele des SVIK um. Es wird sowohl neue Infrastruktur geschaffen als auch in Klimaschutz investiert.

    Die Maßnahme kann zudem die Vermögensbildungschancen einkommensschwächerer Familien verbessern, die ohne Förderung trotz stabiler Einkommensverhältnisse häufig an der Eigenkapitalhürde scheitern. Durch die finanzielle Unterstützung wird zum Teil eine frühere Wohneigentumsbildung (in einem höheren energetischen Niveau ermöglicht), als ohne Förderung für die betreffenden Haushalte erreichbar gewesen wäre. Eine breitere Wohneigentumsbildung kann zudem die regionale Bindung von Fachkräften stärken. 

    Hintergrundinformationen zur Bundesförderung „Wohneigentum für Familien – Neubau (WEF)“

  • Titel: 893 75
    Ressort: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
    Investitionsbereich: Bauen und Wohnen

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    202525,901,5617,11
    202626,990,37
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Umsetzung
    Fortschritt & Wirkung: Zielerreichung noch ausbaufähig
    Output-Ziele:

    ZieleIndikatorZiel-WertDatum Ziel-WertIst-Wert
    Erhöhung des energieeffizienten Wohneigentums von FamilienFörderfälle 4.00031.12.2025690


    Outcome-Ziele:

    • Ankurbelung der Investitionen in diesem Bereich
    • THG Emissionen reduzieren


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Anpassung der Förderkonditionen - Veröffentlichung geänderter Richtlinieausstehend30.06.2026
    Anpassung der Förderkonditionen - Start der Förderung unter geänderten Konditionenausstehend30.06.2026
    Weiterführende Informationen

    Die Mittelbindung spiegelt den Einsatz von Ressourcen wider. Bei Erteilung der Förderzusage erfolgt die Mittelbindung für den gesamten Förderzeitraum. Der Mittelabfluss ist hier kein geeigneter Inputindikator, da dieser erst nachgelagert erfolgt, wenn die Maßnahme bereits ausgeführt wurde.

    Mit dem Förderprogramm “Jung kauft Alt“ (JkA) wird der Erwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden gefördert, die innerhalb von 4,5 Jahren energetisch saniert werden müssen. Anspruchsberechtigte Familien können durch das Förderprogramm zinsverbilligte Darlehen bei ihrem Finanzierungspartner (z. B. Hausbank oder Sparkasse) erhalten.

    Das Förderprogramm entlastet somit Familien mit geringen oder mittleren Einkommen schon zu Beginn des Erwerbsvorgangs spürbar über einen langen Zeitraum.

    Die Förderung verbindet die Wohneigentumsbildung von Familien mit Klimaschutz: Familien sparen damit unmittelbar Energiekosten, da der Energiebedarf deutlich reduziert wird. Bundespolitisch wirkt sich positiv aus, dass der Gebäudebestand energetisch ertüchtigt, dadurch CO2 eingespart wird und Flächenversiegelung durch Neubauten vermieden werden. Mittelbar wird außerdem dem Leerstand, insbesondere in ländlichen Räumen, entgegengewirkt. 

    Mit der Förderung wird der Erwerb des Gebäudes finanziert. Aufgrund der damit verbundenen Sanierungsverpflichtung werden Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz gehebelt. 

    Das Programm Jung kauft Alt mobilisiert brachliegende Wohnbaupotenziale im Bestand, indem es jungen Familien den Erwerb sanierungsbedürftiger Bestandsimmobilien erleichtert und damit Leerständen entgegenwirkt. Das Programm leistet auch besonderen regionalstrukturellen Mehrwert, da es gezielt die Revitalisierung von Ortskernen und gewachsenen Siedlungsstrukturen fördert, was Kaufkraft in der Fläche bindet, lokale Versorgungsinfrastrukturen stabilisiert und der Abwanderungsspirale in demografisch belasteten Regionen entgegenwirkt. Darüber hinaus trägt die energetische Sanierung im Zuge des Bestandserwerbs zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors bei und verbessert die Energieeffizienz eines Gebäudebestands, der im Vergleich zum Neubaustandard Modernisierungsrückstände aufweist.

  • Titel: 893 77
    Ressort: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
    Investitionsbereich: Bauen und Wohnen

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    2025---
    202630,000,00
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Zielerreichung noch nicht messbar

    Output-Ziele:

    • Erhöhung der Anzahl sanierter Frauenhäuser


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Abstimmungen mit Ländern und Kommunen zur Erarbeitung Förderaufrufausstehend30.06.2026
    Veröffentlichung Förderaufrufausstehend31.12.2026
    Beginn der Durchführung Antragsverfahrenausstehend31.12.2026
    Weiterführende Informationen

    Für diesen Titel wurden Mittel aus dem SVIK erst für das Haushaltsjahr 2026 zur Verfügung gestellt.

    Im konkreten inhaltlichen Schwerpunkt werden die Mittel zur weiteren Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) eingesetzt. Insbesondere sollen bauliche Maßnahmen in Schutzeinrichtungen für von Gewalt betroffene Personen unterstützt werden. Ziel ist es, die Einrichtungen an zeitgemäße Anforderungen hinsichtlich Sicherheit, Barrierefreiheit sowie kindgerechter Unterbringung anzupassen und damit einen wirksamen, würdevollen und verlässlichen Schutzraum für Betroffene sicherzustellen. Des Weiteren wird ein Augenmerk auf Klimaneutralität gelegt.

    Die Maßnahmen tragen dazu bei, bestehende Versorgungs- und Schutzstrukturen qualitativ zu verbessern und zukunftsfähig auszugestalten. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass einzelne geförderte Investitionen auch klimapolitische Effekte entfalten können, etwa im Rahmen energetischer Sanierungen (z. B. durch den Austausch von Fenstern oder die Verbesserung der Gebäudeeffizienz).

    Die Förderung der Sanierung von Frauenhäusern verbessert die Schutz- und Unterstützungsqualität für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder, indem sie zeitgemäße Wohn-, Beratungs- und Betreuungsbedingungen schafft, die für eine wirksame psychosoziale Stabilisierung und einer möglichen Reintegration der Betroffenen in den Arbeitsmarkt und das gesellschaftliche Leben unabdingbar sind. Dadurch unterstützt eine verbesserte Frauenhausinfrastruktur die dauerhafte Erwerbsintegration betroffener Frauen, indem sie ihnen einen sicheren Schutzraum bietet, von dem aus Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen ergriffen werden können. Eine leistungsfähige Schutzinfrastruktur für von Gewalt betroffene Frauen reduziert die volkswirtschaftlichen Kosten häuslicher Gewalt, die in Deutschland auf mehrere Milliarden Euro jährlich geschätzt werden und Produktivitätsausfälle, Gesundheitskosten und Strafverfolgungsaufwände umfassen. 

Detailansicht: Sport

  • Titel: 893 81
    Ressort: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
    Investitionsbereich: Sport

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    20255,005,003,00
    2026833,00500,00
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Vollständige Zielerreichung

    Output-Ziele:

    • Verbesserung der kommunalen Infrastruktur im Bereich Sportstätten


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Projektaufruf SKS-Schwimmbäder wurde veröffentlichterreicht20.03.2026
    Projektauswahl durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages für die erste Tranche von SKS ist erfolgterreicht22.04.2026
    Projektauswahl durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages für die Tranche SKS-Schwimmbäder ist erfolgtausstehend30.09.2026
    Weiterführende Informationen

    Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) unterstützt Kommunen (und Landkreise, sofern sie Eigentümer der Einrichtung sind) bei der umfassenden Sanierung und Modernisierung ihrer Sportstätten. Förderfähig sind sowohl Sportfreianlagen als auch gedeckte Sportstätten wie zum Beispiel Sporthallen oder Hallenbäder. Die Projekte sind von besonderer Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune sowie hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit. 

    Mit der Förderung wird ein Beitrag zur Verbesserung der Infrastruktur und zur Beseitigung des Sanierungsstaus bei kommunalen Sportstätten geleistet. Zugleich trägt die Sanierung von Gebäuden zur Erreichung der Klimaziele des Bundes bei.

    Die Förderung der Sanierung kommunaler Sportstätten kann die Bauinvestitionen erhöhen und die Nutzungsqualität und Energieeffizienz der Anlagen verbessern, die Betriebskosten für Kommunen und Vereine reduzieren und attraktivere Bedingungen für Breitensport, Schulsport und Vereinsaktivitäten schaffen, was die gesellschaftliche Teilhabe und die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung durch präventive Bewegungsangebote stärkt. Regelmäßige sportliche Aktivität kann Krankheitskosten senken, Arbeitsproduktivität erhöhen und Fehlzeiten reduzieren. Darüber hinaus wirkt eine attraktive kommunale Sportinfrastruktur als weicher Standortfaktor, der die Lebensqualität in einer Region erhöht, Fachkräfte bindet und die Attraktivität von Kommunen verbessert.

  • Titel: 893 82
    Ressort: Bundeskanzleramt
    Investitionsbereich: Sport

    Mittelabfluss & Mittelbindung
    JahrSOLL

    Mittelabfluss¹ 

    Mittelbindung²
    in Mio. Euro
    2025---
    20263,000,00
    2 Mittelbindung 2025
    Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)

    Phase: Planung
    Fortschritt & Wirkung: Zielerreichung noch nicht messbar

    Output
    -Ziele:

    • Anzahl zu fördernder Sportstätten
    • Infrastrukturmaßnahmen planmäßig in der Umsetzung (Prozess)


    Meilensteine:

    Bezeichnung des MeilensteinsStatusDatum des Meilensteins
    Sportfachliche Bewertung der neu angemeldeten Maßnahmenerreicht01.02.2026
    Information der Länder über die Bewilligungsplanung 2026/2027erreicht01.03.2026
    Entscheidung über die Förderung von Maßnahmen im Jahr 2028ausstehend31.12.2026
    Weiterführende Informationen

    Für diesen Titel wurden Mittel erst ab 2026 veranschlagt.

    Eine Übersicht zu den in die Bewilligungsplanung aufgenommenen Maßnahmen kann unter diesem Link abgerufen werden.

Weitere Informationen

Dashboard Ländersäule

Stand der gebundenen Mittel für geplante Maßnahmen zum 1. Januar 2026 und aktuelle Mittelabflüsse

LinkZurSeite

Infos zum Klima- und Transformationsfonds

Mit insgesamt 100 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen wird der KTF gestärkt.

LinkZurSeite

Monitoringbericht SVIK über das Jahr 2025 [PDF, 3MB]

Bericht des BMF zum Monitoring des SVIK für den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages

LinkZurSeite

Mehr zum Sondervermögen

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität gibt es auf www.bundesfinanzministerium.de.

LinkZurSeite