Titel: 882 41
Ressort: Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Investitionsbereich: Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur
Mittelabfluss & Mittelbindung
| 2025 | 0,00 | 0,00 | - |
|---|
| 2026 | 225,00 | 0,00 |
|---|
| 2 Mittelbindung 2025 |
Monitoring-Ergebnisse (Stichtag 31.12.2025)
Phase: Planung
Fortschritt & Wirkung: Zielerreichung noch nicht messbar
Output-Ziele:
- Flächendeckende Inanspruchnahme des schulbezogenen Förderangebots
- Flächendeckende Inanspruchnahme des systemischen Förderangebots
Meilensteine:
| Bezeichnung des Meilensteins | Status | Datum des Meilensteins |
|---|
| Ratifizierung und Veröffentlichung der VV | ausstehend | 31.12.2026 |
| Herstellung des Benehmens zwischen Bund und Ländern sowie Veröffentlichung erster Länderbekanntmachungen | ausstehend | 31.12.2026 |
| Abstimmung einer Leistungsbeschreibung für eine externe Evaluation zwischen Bund und Ländern sowie gemeinsame Ausschreibung der externen Evaluation | ausstehend | 31.12.2026 |
Weiterführende Informationen
Für diesen Titel wurden Mittel erst ab 2026 veranschlagt.
Der Digitalpakt 2.0 umfasst drei Handlungsstränge. Für den Handlungsstrang I, der mit Mitteln aus Titel 882 41 finanziert wird, stellen Bund und Länder für den gesamten Förderzeitraum 2,75 Mrd. Euro zur Verfügung (hiervon Bundesmittel bis zu 2,25 Mrd. Euro; die Länder einschl. Letztempfänger 500 Mio. Euro). Die Bundesmittel für die landesbezogenen Maßnahmen von 2,1375 Mrd. Euro verteilen sich auf die Länder nach dem Königsteiner Schlüssel bzw. werden für länderübergreifende Vorhaben als ländergemeinsamer Pool in Höhe von 112,5 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
Der Handlungsstrang I des Digitalpakt 2.0 zielt auf die Weiterentwicklung, den Erhalt und die Anpassung der digitalen Bildungsinfrastruktur. Damit wird unmittelbar ein Ziel gemäß SVIKG berührt, das auf die Modernisierung und Funktionsfähigkeit öffentlicher Infrastruktur gerichtet ist. Schulen werden als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge technisch so ausgestattet, dass sie den Anforderungen der digitalen Transformation dauerhaft entsprechen:
Die schulische IT-Infrastruktur soll zielgerichtet weiterentwickelt werden; über die Finanzierung digitaler Infrastruktur in den Schulgebäuden hinaus werden auch die Förderung von Bildungssoftware sowie Strukturen für professionellen technischen Support ermöglicht.
- Der bereits erfolgte Innovationsimpuls aus dem Digitalpakt Schule 2019 bis 2024 soll durch optimierte digitale Lehr-Lern-Infrastrukturen weiter forciert, verwaltungsarm umgesetzt und am aktuellen Bedarf der Schulen ausgerichtet und in die Fläche getragen werden, um bundesweit Bildungsqualität und Chancengerechtigkeit zu steigern
- Die Maßnahme ist auf eine nachhaltig leistungsfähige, rechtssicher nutzbare und pädagogisch anschlussfähige digitale
- Es soll den Ländern ermöglicht werden, ihre Umsetzungsverfahren schlanker auszugestalten, u. a. durch die Ermöglichung pauschalierter Zuweisungen. Dies senkt den Bürokratieaufwand auf Schulträger- und Landesebene. Im Sinne des SVIKG stärkt dies die Transformations- und Zukunftsfähigkeit staatlicher Strukturen, weil Bund, Länder und Schulträger ihre Zusammenarbeit auf eine nachhaltigere und effizientere Grundlage stellen sollen.
Die vorgesehen Ausgaben in die digitale Bildungsinfrastruktur gehen mit einer höheren Nachfrage nach digitaler Technologie einher. Die Investitionen in digitale Infrastruktur für das Lernen und Lehren können die Produktivität erhöhen, indem sie Bildungsprozesse effizienter, flexibler und ortsunabhängiger machen. Über Netzwerkeffekte werden Inhalte breiter verfügbar und kontinuierlich aktualisiert, was die Qualität des Bildungssystems insgesamt verbessert.
Digitalpakt 2.0 auf der Internetseite des Bildungs- und Familienministeriums