DIW-Kurzexpertise zur Sanierungslücke öffentlicher Infrastruktur
Herleitung und Darstellung der Entwicklung einer Sanierungslücke in Bezug auf die öffentliche Infrastruktur in Deutschland – Fokus Infrastruktur in Verantwortung des Bundes
Zusammenfassung:
In der wirtschafts- und finanzpolitischen Debatte über öffentliche Investitionen in Deutschland wird regelmäßig auf eine bestehende Sanierungslücke der öffentlichen Infrastruktur verwiesen. Bislang nehmen aber weder die amtliche Statistik noch die Bundesregierung oder andere Institutionen eine einheitliche, vollständige und systematische Erhebung eines methodisch hergeleiteten Zielzustands der öffentlichen Infrastruktur in Deutschland vor. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) entwickelt in der vorliegenden Kurzexpertise daher zunächst eine methodisch fundierte und empirisch anwendbare Definition der Sanierungslücke für die öffentliche Infrastruktur in Deutschland. Demnach beschreibt die Sanierungslücke die Differenz aus einem „sanierten“ Kapitalstock von einem „effektiven“ bzw. tatsächlichen Kapitalstock. Der sanierte Kapitalstock entspricht im Rahmen dieser Definition dem hypothetischen Wert des Kapitalstocks ohne Substanzverlust. Die Definition der Sanierungslücke geht damit über die bloße Funktionsfähigkeit der Anlagen hinaus. Die zur Schließung der Sanierungslücke erforderliche Höhe des Kapitalstocks ist daher konzeptionell als Obergrenze zu verstehen, die nicht notwendigerweise einem wohlfahrtstheoretischen oder gesellschaftlich wünschenswerten Zielzustand entspricht.
Die Analyse des DIW zeigt, dass die in der Praxis verwendeten bzw. veröffentlichten Konzepte keine direkten Messungen einer eindeutig bestimmbaren Sanierungslücke darstellen. Vielmehr handelt es sich um unterschiedliche Approximationen technischer Zustände, Investitionsbedarfe oder Wiederherstellungskosten öffentlicher Infrastruktur. Die Methodiken unterscheiden sich dabei nicht nur über Infrastrukturbereiche hinweg, sondern auch innerhalb jedes Bereichs. Dabei unterscheiden sich die betrachteten Infrastrukturbereiche nicht nur in der Verfügbarkeit und methodischen Qualität empirischer Studien, sondern auch in ihrer grundlegenden konzeptionellen Eignung für eine Sanierungslücken-Analyse. Die meisten Studien quantifizieren dabei weder den effektiven Kapitalstock, noch legen sie offen, welchen Referenzkapitalstock sie zur Bestimmung des Sanierungsbedarfs ansetzen. In den Abschätzungen der Infrastrukturunternehmen wird stattdessen häufig ein minimal zu erreichendes Zustandsniveau der Anlagen festgelegt, ohne dass dieses Zielniveau explizit als sanierter Kapitalstock ausgewiesen wird. Auf Basis des in den Studien ermittelten nötigen Investitionsvolumens lässt sich eine zu schließende Sanierungslücke daher oftmals nicht oder nur unter zusätzlichen Annahmen ableiten.
Download des Volltexts: DIW-Kurzexpertise zur Sanierungslücke vom 2. Juli 2026 [PDF, 447 KB]